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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt

Steuervorteile bei der Scheidung

Die Scheidung aus steuerrechtlicher Sicht

Durch die Scheidung kann einer der Beteiligten auch steuerrechtliche Vorteile erfahren. Die wichtigsten Steuervorteile bei einer Scheidung sind im folgenden dargestellt.

Steuervorteile

Scheidungskosten können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Allerdings können die Scheidungskosten nicht in vollem Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Die Geschiedenen müssen eine angemessene Eigenbelastung übernehmen. Die Höhe der Eigenbelastung richtet sich nach dem Einkommen.

Scheidungskosten einschließlich Scheidungsfolgekosten sind:
- Rechtsanwaltskosten
- Gerichtskosten

beides inklusive aller Kosten für die Folgesachen.
Im einzelnen also Kosten:
- für alle Regelungen zum Sorgerecht für die Kinder
- im Zusammenhang mit der Einigung über den Umgang (mit den Kindern) des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- für die Unterhaltsfestsetzung
- für Versorgungsausgleich
- für Zugewinnausgleich
- für Hausratteilung
- für Vermögensteilung
- für Änderung der Eigentumsverhältnisse an der Ehewohnung
- für Fahrten zu Gericht, Rechtsanwalt, Notar
- für Grundbuch
- für Sachverständige.