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Das Trennungsjahr als Scheidungsvoraussetzung

Die Trennung und das Trennungsjahr

Eine Trennung für die Zeit von einem Jahr ist die gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung der Ehe. Hintergrund ist die die Intention zu verhindern, dass eine Scheidung übereilt und unüberlegt eingereicht wird. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser einjährigen Trennungszeit.

Wann ist man getrennt?

Erforderlich ist eine Trennung von Tisch und Bett. Das bedeutet, dass der Haushalt getrennt geregelt werden muss, also dass jeder für sich selbst einkauft, die Mahlzeiten zubereitet und putzt, wäscht und bügelt. Klar ist, dass es auch keinen Geschlechtsverkehr mehr geben darf. Eine Trennung kann in Ausnahmefällen auch in der gemeinsamen Wohnung praktiziert werden. Dies muss aber nach außen deutlich werden. Keinesfalls darf der gemeinsame Haushalt, sei es auch im Interesse der Kinder, weiter geführt werden, wenn man ein Getrenntleben und eine Trennung als Vorbereitung zur Scheidung wünscht. Man sollte bedenken, dass der, der die Scheidung beantragt, beweisen muss, dass das Trennungsjahr eingehalten wurde. Lebt man trotz Trennung weiter gemeinsam in der Ehewohnung, so werden an einen solchen Beweis hohe Anforderungen gestellt. Man sollte also peinlichst darauf achten, die Trennungsregeln einzuhalten.

Oft streiten die Parteien über den Beginn der Trennung. Um das zu vermeiden, ist ein von beiden Ehegatten unterzeichnetes Dokument über den Beginn hilfreich. Der Beginn der Trennung kann aber auch auf andere Weise dokumentiert werden, etwa durch ein Anwaltsschreiben.

Der Versöhnungsversuch

Oft kommt es vor, dass die Eheleute versuchen, sich während der Trennung wieder zu versöhnen, dafür sogar zeitweilig wieder zusammen leben. Scheitert dieser Versöhnungsversuch, so hat er keine Auswirkungen auf die Trennungszeit bzw. das Trennungsjahr. Nur dann, wenn er länger als drei Monate währt, nehmen die Gerichte an, dass die Trennung beendet war und das Trennungsjahr nun erneut beginnen muss.

Kürzung des Trennungsjahrs

Eine Trennungszeit von einem Jahr ist eine gesetzliche Voraussetzung der Scheidung. Liegt nur eine kürzere Trennungszeit vor, so darf die Ehe nicht geschieden werden. Geben jedoch beide Eheleute übereinstimmend an, dass sie schon seit über einem Jahr getrennt leben, so wird die Ehe geschieden, auch wenn dies den Tatsachen nicht entspricht. Es liegt dann eine sog. Zurückdatierung des Trennungsdatums vor. Das Gericht prüft das Vorliegen der Trennungszeit nur basierend auf den Angaben der Eheleute.