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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt

Auskunftsanspruch beim Versorgungsausgleich

Der Auskungsanspruch beim Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung

Die Ehegatten sind einander gegenseitig zur Auskunft über die erworbenen Versorgungsanwartschaften verpflichtet.

Prakisch wird die Auskunft auf vom Familiengericht versendeten Formularen gegeben, die auszufüllen sind. Das Gericht holt anschließend Auskünfte bei den Versorgungsträgern ein. Diese sind dem Gericht gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Erteil ein Ehegatte dem anderen keine Auskunft, d.h. füllt er die vom Gericht erhaltende Formblätter nicht aus, so kann der andere Ehegatte zivilrechtlich gegen ihn vorgehen und ihn auf Auskunft verklagen.