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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt

Ausnahmen zum Versorgungsausgleich

Der Ausgleich dynamischer Renten und Pesionen mit nichtdynamischen Versorgungsansprüchen

Für den Fall, dass die Übertragung von Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Berechtigten keine Vorteile bringen wird, ist das Familiengericht auf Antrag einer Partei berechtigt, den Ausgleich in anderer Weise vorzunehmen.

Ein solcher Fall liegt z.B. vor, wenn der Ausgleichsberechtigte seinerseits die Wartezeit nicht mehr erfüllen kann und deshalb übertragene Rentenansprüche wertlos wären. Aber auch, wenn die Übertragung unwirtschaftlich wäre, etwa durch die Begründung von Kleinstrenten.
Angemessen sind dann Abfindung oder Ausgleichszahlungen.

Würde mit der Übertragung von Rentenanwartschaften die Versicherungsgrenze beim Berechtigten überschritten, so muss sich der Ausgleichsbereichtigte bzgl. des Überschüssigen Betrages mit dem schuldrechtlichen Versorgungsanspruch begnügen.