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Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich

Härten beim Versorgungsausgleich

Das Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich ist aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen, das den Versorgungsausgleich für verfassungskonform erklärt hatte, zugleich jedoch feststellte, dass Korrekturen im Einzelfall möglich sein müssten.

Die wichtigsten Regelungstatbestände des Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich sind:
- Wenn die Begründung von Versorgungsansprüchen bei den berufsständischen Versorgugnswerken durch Beitragszahlungen den Ausgleichspflichtigen mit so hohen Summen belastet, dass dies für ihn unzumutbar ist, kann der schuldrechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt werden, auch noch nach dem Tod des Verpflichteten.
- Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der Berechtigte verstorben ist und weniger als zwei Jahresbeträge von der übertragenen Rente erhalten hat.
- Die rechtskräftige Entscheidung des Versorgungsausgleichs kann auf Angtrag vom Familiengericht abgeändert werden, wenn der Versorgungsausgleich falsch berechnet wurde oder wenn ein erst verfallbarer Betriebsrentenanspruch unverfallbar geworden ist.