Das Familienrecht besteht nicht nur aus Scheidung und Unterhaltsrecht. Weitere Themen sind die nichtehelische Lebensgemeinschaft, das Kindschaftsrecht, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft und vieles mehr.
Die nichteheliche Nebensgemeinschaft, auch eheähnliche Gemeinschaft genannt, ist kein der Ehe vergleichbares Rechtsinstitut. Es gibt hierfür keine expliziten gesetzlichen Regeln. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des BGB.
Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist in ihrer gesetzlichen Ausgestaltung der Ehe angenähert.
Der Ehevertrag bietet die Möglichkeit, Regeln für die Ehe und für die Zeit nach der Scheidung aufzustellen, etwa eine Scheidungsfolgenvereinbarung betreffend Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Umgang mit den Kinder zu treffen.
Das Kindschaftsrecht ist auch ein Teil des Familienrechts. Es beschäftigt sich beispielsweise mit der Abstammung. So sind die Vaterschaft, die Anerkennung der Vaterschaft, die Vaterschafsanfechtung oder - feststellung wichtige Themen.
Vaterschaft
Anerkennung der Vaterschaft
Vaterschaftsanfechtung
Vaterschaftstest
Vaterschaftsfeststellung