Der Zugewinnaugleich bedeutet die Aufhebung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft.
Der Zugewinnausgleich stellt den Vermögenszuwachs beider Ehegatten während der Ehe fest und gleicht den Überschuss des einen Partners hälftig aus.
Erfüllung
Verweigerung der Ausgleichszahlung
Der Zugewinn kann auch vorzeitig, d.h. vor der Scheidung auszugleichen sein.
Fälligkeit
Stundung
Wichtig ist, dass Vermögen zu Anfang der Zugewinngemeinschaft zu ermitteln. Sie beginnt mit der Ehe.
Berechnung Anfangsvermögen
Bestandsverzeichnis
Das Vermögen am Ende der Zugewinngemeinschaft, der Ehe muss in festgestellt werden.
Bestandsverzeichnis
Anrechnung von Geschenken