Die Vermögenswerte sind, soweit es sich nicht um Geld handelt, nach dem Verkehrswert zu bemessen. Der Verkehrswert muss gegebenenfalls mittels eines Sachverständigen bestimmt werden.
Ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb wird nach seinem Ertragswert bemessen. Das ist der Reinertrag, den das Gut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann.
Ein sonstiges Wirtschafts-Unternehmen erfordert eine tatsächliche Wertbestimmung mittels i.d.R. Sachverständigenfeststellung. Eine Bilanz allein reicht nicht, denn entscheidend sich auch Kundenstamm, Geschäftsverbindungen, Bekanntheitsgrad und sonstige Faktoren des sog. Goodwill.