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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt

Verjährung des Zugewinnausgleich

Wann verjährt die Zugewinnausgleichsforderung?

Die Zugewinnausgleichsforderung verjährt nach 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von der Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Zeitpunkt der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist i.d.R. der Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung.

Innerhalb dieses Zeitraums (ab Kenntnis) muss der Zugwinnausgleichsanspruch gerichtlich geltend gemacht worden sein oder durch den andren Ehegatten anerkannt worden sein.
Trotz mangelnder Kenntnis von der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft verjährt die Ausgleichsforderung spätestens nach 30 Jahren ab Beendigung des Güterstandes.

Endet der Güterstand durch Tod eines Ehegatten, so sind ebenfalls erbrechtliche Vorschriften bei der Verjährung zu beachten.