Abtretung vor Unterhalt?

  • Meine Scheidung erfolgte vor sieben Jahren, eine Unterhaltszahlung wurde ausgeurteilt, die ich mit Pfändungen zum größten Teil wirkungslos eintreiben muss. Sämtliche Pfändungsbeträge wurde an die ARGE geleitet, da ich Arbeitslosengeld bezog. Mittlerweile erhalten ich (58 Jahre alt) Erwerbsunfähigkeitsrente, die aber nicht reicht. Mein Exehemann leistete nun Abtretungen zu Gunsten seiner Lebengefährtin, der er angeblich ein großes Vermögen schuldet. Bisher ist eine Unterhaltsschuld über die Jahre von ca. 60.000€ angelaufen und angeblich kann ich mit Gehaltspfändungen nichts ausrichten, weil mein Exmann bis auf seinen Schonbetrag die angeblichen Schulden bei seiner Lebensgefährtin abträgt.

  • Hallo Pucky,


    das hat dein Ex ja schlau eingefädelt, in dem er seine pfändbaren Gehaltsansprüche abgetreten hat. grundsätzlich werden Pfändung und Abtretung gleich behandelt. Es gilt dabei, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Wenn also eine Forderung abgetreten ist, kann sie nicht mehr gepfändet werden, weil sie dem Schuldner nicht mehr gehört.


    Allerdings sind die Pfändungsfreigrenzen bei Unerhaltsforderungen möglicherweise höher, als bei normalen Forderungen. Unter Umständen kann das Gericht sogar die Pfändungsfreigrenzen bei Unterhaltsforderungen herabsenken. Deer Schonbetrag bei Unterhaltsforderungen ist als geringer als gegenüber einem "normalen" Gläubiger.


    Es kann also sein, dass ein Unterhaltsschuldner mehr pfänden kann, als abgetreten worden ist.
    Unter Umständen kann eine Abtretung auch sittenwidrig und nichtig sein.


    Ich würde die angelegenheit mal anwaltlich überprüfen lassen. Verlieren kannst du ja nichts.