Kindesunterhalt/hartz 4/privatInsolvenz?

  • Hallo schmupu,


    Die Frage ist nur für den Vater relevant.


    Also dem JA mitteilen das ein Vaterschaftstest gewünscht wird.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo schmupu,


    Der Vater muss (wenn er leistungsfähig ist) Kindesunterhalt und für die Mutter


    mind. 3 Jahre Betreuungsunterhalt zahlen.


    Bei ALGII-Bezug ist der Vater nicht leistungsfähig.


    Die Mutter sollte Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo schmupu,


    Wenn der Vater dem JA mitteilt (wahrheitsgemäss) des er nicht


    leistungsfähig ist, den wird er den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen


    müssen.( für die Zeit in der er nicht leistungsfähig ist).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ich kann dem so nicht uneingeschränkt folgen... Arbeitslosigkeit ist per se kein Grund von einer Leistungsunfähigkeit auszugehen. Wer einem minderjährigem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, muss darlegen und beweisen, dass er sich intensiv aber erfolglos um einen Job bemüht hat. Dabei genügt es nicht, den Stellenangeboten bzw. Anforderungen der AA nachzugehen. Ein solcher "Entlasungsbeweis" ist schwer zu führen, mit der Folge, dass Unterhaltsvorschuss erfolgreich geltend gemacht werden kann. Ev. können Ansprüche nicht erfolgreich vollstreckt werden... aber das steht auf einem anderen Blatt.


    Auf den übrigen Krams... wollte kein Kind... manipuliertes Kondom... bla bla bla kommt es nicht an. Wenn der Vaterschaftstest positiv verläuft, reden wir über Ansprüche und nicht darüber, ob Mann/Frau das wollte...