Unterhaltsrückstand Rechtens?

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt:


    Ich habe ein 15-jähriges Kind aus einer früheren Beziehung, für das ich regelmäßig Unterhalt bezahlt habe (immer bis zum Selbstbehalt). Jetzt bin ich Ende 2009 (Krise) Arbeitslos geworden, war dies aber nur bis März 2010.


    Ich bin Metallbauer und zu dem Zeitpunkt gab es nur Stellen über Leiharbeit, mit dem entsprechendem Lohn. Diese Stellen musste ich auch annehmen, weil ich ansonsten eine Sperre des Arbeitslosengeldes bekommen hätte.


    Durch den niedrigeren Lohn, konnte ich natürlich weniger zahlen, habe aber immer(!) alles bis zum Selbstbehalt überwiesen.
    Meine Einkünfte habe ich dem JA auch immer dargelegt. Diese haben mir dann geschrieben, dass ich mich um eine besser bezahlte Stelle kümmern soll, was ich auch getan habe.
    Ich habe seit 2010 durch Jobwechsel mein Gehalt von (Netto) ca. 1000€ auf mittlerweile 1500€ "hochgeschraubt" und dementsprechend auch den vollen Satz bezahlt.


    Mitte letzten Jahres habe dann eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. 6500€ wegen Unterhaltsrückstand bekommen, was mich ganz schön umgehauen hat, da ich ja meiner Unterhaltspflicht immer nachgekommen bin. Ich möchte noch dazu sagen, dass ich seit 2010 in der Privatinsolvenz bin, seit Mitte letzten Jahres verheiratet und wir erwarten in ca. 4 Wochen ein Baby.


    Meine Frau (Altenpflegerin) wurde trotz (bzw. wegen) der Schwangerschaft gekündigt (Verfahren anhängig) und bekommt nur noch ca. 700€ ALGI. Da wir ja ja für das Baby eine Erstausstattung brauchen, habe ich das JA (im Oktober) angeschrieben, die Sachlage erklärt mit der Bitte, die Zahlungen von Dezember bis März einstellen zu dürfen. Übersetzt kam die Antwort: " Interessiert uns nicht, wie sie ihr Baby mit dem Nötigsten versorgen, wir wollen unser Geld, sonst geht Pfändung raus".
    Ich habe trotzdem im Dezember und Januar den Unterhalt nicht überwiesen, denn wir wollen unser Baby ja nicht in einer Apfelsinenkiste schlafen lassen... Seitens der Arge, JA, Diakonie u.s.w., wo wir Vorgesprochen haben, gibt es keine Unterstützung, da ich schlicht und einfach nominell zu viel verdiene.


    Ich habe mittlerweile auch mit einem Anwalt gesprochen (über Beratungshilfeschein) , der mir sagte, dass man da nix machen kann.


    Ich möchte außerdem noch dazu sagen, dass es meiner "Ex" und dem Kind nicht gerade schlecht geht. So hat sie sich (ich glaube im letzten Jahr 2 (reinrassige!) Bordercollies gekauft, die alleine schon einen Wert von ca. 1500€ haben von den monatlichen Kosten von 200-250€ ganz zu schweigen. Es ist nicht so, dass ich denen das nicht gönne, aber in dem Moment, wo ich meine Familie nicht mehr Ernähren kann, aber gleichzeitig für 2 Hunde Futter bezahlen MUSS, hört es mit meinem Verständnis auf...


    Meine Fragen:


    Zu dem Unterhaltsrückstand:
    Ich habe bislang nur gehört, dass ein Titel besteht und von daher der Anspruch gerechtfertigt ist und ich da nichts machen kann. Ich habe es schlichtweg nicht gewusst, dass ich den Titel ändern lassen muss, wenn ich weniger verdiene. Zumal das JA ja immer informiert war und ich davon ausgegangen bin, dass alles Ok ist. Es widerspricht völlig meinem Rechtsverständnis, dass das JA dann nach 3,5 Jahren (und nach einem Wechsel des Sachbearbeiters!) mir eine Rechnung schickt!


    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß da vielleicht einen Ausweg? Hat jemand Urteile gefunden, die nützlich sein könnten?


    Zu den 2 Monate nicht gezahlten Unterhalts:
    Ist es tatsächlich in diesem Land so, dass ich meine hochschwangere Frau hungern lassen muss, bzw. meiner ungeborenen Tochter nicht die benötigten Dinge kaufen kann, weil meiner "Ex" sonst das Hundefutter ausgehen könnte (salopp ausgedrückt)??


    Ist das JA nicht verpflichtet derartige Notlagen zu berücksichtigen? Ich frage mich, was da für Leute sitzen, bzw. was die gelernt oder studiert haben. Das Wort "sozial" kann da ja wohl nicht drin vorkommen.


    Das Problem ist, dass ich schon auf der Arbeit Probleme bekomme, weil ich mich nicht mehr Konzentrieren kann und zuviel "Schrott" produziere! Wenn ich deswegen meinen Job verliere... ich sag mal so: Das Wort "Hass" wäre geschönt....


    Lieben Gruß


    Micha

  • Auf welchen Zeitraum beziehen sich die Unterhaltsrückstände und von wann datiert der Eröffnungsbeschluss zum Insolvenzverfahren? Alle Forderungen, die VOR der Eröffnung des Insovelnzverfahrens entstanden sind, können nicht mehr geltend gemacht werden. Forderungen, die danach neu entstanden sind, können noch eingefordert werden. Wenn das Geld jetzt für beide Kinder nicht reicht, müsste der Titel abgeändert werden. Zahlungen einfach nicht zu leisten, bzw. einzubehalten ist keine gute Idee.

  • Hallo michars,


    Du schreibst was von Rechtsverständnis.


    I

    Zitat

    st es tatsächlich in diesem Land so, dass ich meine hochschwangere Frau hungern lassen muss, bzw. meiner ungeborenen Tochter nicht die benötigten Dinge kaufen kann, weil meiner "Ex" sonst das Hundefutter ausgehen könnte (salopp ausgedrückt)??


    Das klingt nach einseitiger Sichtweise.


    Oft gibt es gebrauchte ( fast neue) Sachen fürs Kind. Kinderbasare ?


    Zitat

    Mitte letzten Jahres habe dann eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. 6500€ wegen Unterhaltsrückstand bekommen, was mich ganz schön umgehauen hat, da ich ja meiner Unterhaltspflicht immer nachgekommen bin.


    Die Höhe ( der Unterhaltszahlungen) hast du aber selbst bestimmt?


    Ich würde die Situation darlegen, und kleine Abzahlungsraten vereinbaren.


    Und in eine Privat-Inso gerät man auch nur, wenn man mehr Geld ausgibt als einnimmt.


    lg
    edy

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