• hallo
    habe heute post bekommen und zwar vom Arbeitsamt darin steht ,dass mein 17 jahre alter sohn also bald 17 grundsicherung für arbeitssuchende bekommt und das seit juni2012,???? das geht doch gar nicht Schulpflicht usw.nun soll ich nachweise über meinen verdienst erbringen und dann zusätzlich nochmal zahlen .weis nicht mehr weiter bitte bitte hilfe.

  • hallo erstmal danke für die antwort.
    das schreiben ist ne aufforderung nachweis über einkommen zu erbringen von Zahlungsaufforderung ist noch nicht die rede . allerdings komisch das da nur der Name der mutter das Geburtsdatum meines sohnes und nicht der Name meines sohnes steht .der Name und Geburtsdatum steht in der Tabelle als versorgungsempfänger.ist doch seltsam ich verstehe das nicht

  • Also wenn Du aufgefordert wirst, Auskunft zu erteilen, solltest Du das auch tun. Du wirst - vorausgestzt Du bist leistungsfähig - auch mit einer Zahlungsaufforderung rechnen müssen. Bei Minderjährigen kommt es regelmäßig nicht darauf an, ob sie zur Schule gehen oder nicht erwerbstätig sind.

  • ok aber ich bezahle doch schon unterhalt,wird der dann angerechnet oder ist das dann ne extra zahlung.aus dem schreiben meine ich zu entnehmen ,dass der unterhalt in Zukunft an das Arbeitsamt oder Sozialamt geleistet werden muss.kann das sein und danke nochmal

  • ja das kann sein. Das würde bedeuten, dass dein Sohn und vermutlich auch die Mutter des Sohnes Leistungen vom Sozialamt erhalten und zwar in voller Höhe des gesetzlichen Anspruchs. Deine Unterhaltszahlungen gehen dann an das Amt, das erfordert aber eine Abtretung, die von der Mutter für ihren minderjährigen Sohn unterschrieben werden muss. Und um deine zweite Frage zu beantworten: nein, es handelt sich nicht um eine zweite Zahlung. Die Einkommensbelege braucht das Amt deshalb, um deine Unterhaltsfähigkeit zu ermitteln.