Unterhalt für die Mutter meines ungeborenen Kindes?!

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage bzw mehrere und hoffe hier ein paar Antworten darauf bekomme. Ich hatte eine affäire die nun von mir schwanger wurde. Allerdings nicht so ganz freiwillig denn sie hat einfach die pille abgesetzt.
    trotzdem werde ich natürlich meiner pflicht nachkommen und unterhalt für mein ungeborenes kind bezahlen sobald es auf der welt ist. nun meine frage: kann die mutter ( wir sind nicht mehr zusammen) auch von mir uns sich unterhalt verlangen? Sie war vorher berufstätig allerdings ist ihr vertrag nur begrenzt und wird nun schon in der schwangerschaft auslaufen.
    das heisst eigentlich war bzw wird sie nicht mehr beruftätig sein und zwar nicht weil ein kind kommt sondern weil der vetrag schon vorher ausgelaufen ist.
    sehe ich das richtig so oder gibt es da andere meinungen dazu?
    wäre euch für hilfr echt dankbar.

  • Hallo,


    § 1615 l BGB beantwortet Deine Frage.


    Du schuldest Betreuungsunterhalt ab frühestens 4 Monat vor der Geburt des Kindes (in der Regeln ab 6 Wochen vor der Geburt) bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Kind das 3 Lebensjahr vollendet.


    Der Bedarf der Kindesmutter beträgt mindestens 860€ bis hin zu dem Betrag, welchen sie vor der Geburt verdient hatte. Ihr Elterngeld wird darauf angerechnet. Der Sockelbetrag von 300€ bleibt aber anrechnungsfrei. Deine Leistungsfähigkeit in der Höhe vorausgesetzt.


    Wenn Du nicht überdurchschnittlich verdienst, bleiben Dir in den nächsten 3 Jahren 1.100€ monatlich. Das ist der Selbstbehalt ggü. der Kindesmutter.


    LG chico