Brauche dringend Hilfe und Rat

  • Hallo leute, kurz zu meiner situation.


    ich habe im july 2012 geheiratet , schon im oktober 2012 ist meine herzallerliebste gattin ausgezogen. nun ist es so das sie endlich die scheidung eingereicht hat. zwischen uns ist alles geklärt es gibt nichts mehr zu teilen. weshalb ich auch auf einen anwalt verzichten möchte. gestern lag nun ein schreiben vom familiengericht im briefkasten. das meine ehegattin VKH beantragt hat und ich hätte 2 wochen zeit stellung zu nehmen.aus dem anwaltsschreiben entnehme ich einen fehler , nämlich das wir beide nicht deutscher staatsangehörigkeit sind. muss ich dazu stellung nehmen? muss ich das gericht in kentniss setzen das ich keinen anwalt möchte? muss ich am scheidungstag anwesend sein?(würde mich wieder tief in depressionen stürzen, hatte mich gerade ein wenig erholt), muss ich anwaltskosten übernehmen? wie soll ich mich verhalten?????



    vielen dank im vorraus ;(

  • Du solltest dem Gericht einen kurzen Brief schreiben. Bitte verwende im Anschreiben das Aktenzeichen des Gerichts. In diesem Schreiben sollte drin stehen, dass Du dem Scheidungsantrag zustimmen und Dich anwaltlich nicht vertreten lassen wirst. Das mit der Staatsangehörigkeit solltest Du richtig stellen. Du wirst recht kurzfristig eine Ladung zum Gerichtstermin vom Gericht bekommen, da der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss. Mit Deinen Depressionen wirst Du leben müssen. Für den Termin brauchst Du keinen Anwalt. In der mündlichen Verhandlung stimmst Du dann noch mal der Scheidung zu. Die Ehe kann dann geschieden werden. Rechtskräftig kann der Ehescheidungsbeschluß an dem Tag nicht werden, da für einen Rechtsmittelverzicht beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein müssen. Macht aber nix, das kommt dann etwas später...


    Du musst Dich an den Kosten des Anwaltes Deiner Frau nicht beteiligen, allerdings hast Du die Hälfte der Gerichtskosten zu zahlen. Solltest Du Dir das nicht leisten können, kannst Du zu Beginn der mündlichen Verhandlung einen Verfahrenskostenhilfeantrag stellen. Bitte darum, das Formular und die Belege innerhalb einer angemessenen Frist bei Gericht einreichen zu können. Formulare gibts im web oder auch bei der Rechtsantragsstelle Deines Gerichts.

  • Hallo, bei mir ist der Sachverhalt ähnlich. Ich habe auch am Samstag ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, in dem ich um Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen gebeten werde. Mein von mir getrennt lebender Ehemann hat die Scheidung eingereicht und Verfahrenskostenhilfe beantragt. Ich verstehe folgenden Satz im Schreiben des Amtsgerichtes nicht;
    Ich zitiere: "Geht Ihre Antwort nicht innerhalb der Frist bei Gericht ein, so wird angenommen, dass Sie dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht widersprechen wollen." Kann mmir das bitte jemand erklären?
    Dankeschön!

  • Dein Mann ist offenbar nicht in der Lage das Scheidungsverfahren aus eigener Tasche zu bezahlen und hat daher einen Verfahrenskostenhilfeantrag gestellt. Das gerichtliche Verfahren befindet sich aktuell noch im vorgeschalteten Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren. Hier prüft das Gericht, ob Prozesskosten"armut" vorliegt und der Scheidungsantrag grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Im Prüfungsverfahren ist dem "Gegner" rechtliches Gehör zu gewähren und genau deshalb hast Du das Schreiben bekommen. Du kannst jetzt schon dem Gericht mitteilen, ob Du mit der Scheidung einverstanden sein wirst... musst es aber nicht. Reagierst Du nicht, wird das Gericht Deinem Mann VKH bewilligen und den Antrag dann noch mal mit PZU zustellen. Die ordentliche Zustellung löst div. Rechtswirkungen aus und ist z. B. für die Berechnung des Zugewinns massgeblich. Meldest Du Dich jetzt bei Gericht, passiert das gleiche, es sei denn Du machst verfahrenshindernde Einwendungen geltend, wie z. B. Trennungsjahr noch nicht abgelaufen, Vermögen vorhanden etc...


    Du solltest Dir aber bereits jetzt überlegen, ob noch andere Dinge - ausser der Scheidung - klärungsbedürftig sind, z. B. Unterhaltsfragen, vermögensrechtliche Auseinandersetzung, ev. auch ein komplizierter Versorgungsausgleich... Wenn hier noch Fragen offen sind, sollte ein Anwalt aufgesucht werden. Wenn es nur um die reine Scheidung geht, ist eine eigene anwaltliche Vertretung nicht unbedingt nötig.

  • Hallo,
    Ich danke sehr herzlich für die ausführliche Antwort. In meiner Angelegenheit wird es so ablaufen, dass ich der Scheidung zustimme und es so dem Amtsgericht mitteilen werde. Ich denke, dass ich es ohne Anwalt schaffe, habe aber Bauchschmerzen dabei. Im Schreiben der Anwältin meines Mannes steht: "Ein gegenseitiger Ehegattenunterhalt ist nicht geschuldet, da das Einkommen der jeweiligen Ehegatten hierzu nicht ausreicht." Bedeutet das, dass das Gericht die Einkommensverhältnisse nicht prüft? Wenn ich hierauf auch noch eine Antwort bekommen könnte, würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank!

  • Der Satz ist dahingehend zu verstehen, dass wechselseitig Ansprüche auf Zahlung von Ehegattenunterhalt nicht geltend gemacht werden. Ein Verzicht ist mit diesem Satz allerdings nicht verbunden. Das bedeutet, dass wenn Du Ehegattenunterhalt möchtest, diesen gesondert geltend machen musst. Das Gericht regelt diese Fragen nicht automatisch sondern nur auf Antrag einer Partei. Dafür müsstest Du dann aber anwaltlich vertreten sein, da Du ohne Anwalt keine Anträge stellen kannst. Einkommensverhältnisse werden nicht geprüft. Das Gericht wird sich in der mündlichen Verhandlung zwar nach Deinem Einkommen erkundigen. Diese Angaben werden aber nur für die Festsetzung des Gegenstandswertes benötigt, also für die Abrechnung von Gericht und Anwalt.


    In einem Ehescheidungsantrag muss der Anwalt generell angeben, ob Regelungen zum Unterhalt, zum Hausrat, zur Ehewohnung, zum Sorge- und Umgangsrecht und zur güterrechtlichen Auseinandersetzung getroffen wurden. Es handelt sich um Pflichtangaben. Das Gericht will sich schon zu Beginn des Verfahrens einen Überblick über den Sach- und Streitstand verschaffen. Aber wie schon ausgeführt: Die Angabe, dass keine Regelung bislang getroffen wurde bedeutet nicht, dass eine Regelung nicht möglich ist. Ob Dir ev. Ansprüche zustehen, kann aufgrund der fehlenden Informationen hier nicht beurteilt werden.

  • Guten Abend,
    vielen herzlichen Dank für die Beantwortung. Jetzt habe ich alles etwas besser verstanden. Vor allem möchte ich mit meiner Einverständniserklärung zum Scheidungsantrag dem Gericht gegenüber keine Fehler machen. Ich würde also die im Scheidungsantrag gemachten Angaben für zutreffend erklären, um es möglichst schnell hinter mich zu bringen. Ist das so ok.?

  • Hallo,
    auch hier möchte ich mich noch einmal ganz herzlich für die Hilfe zum besseren Verständnis bedanken. Ich werde jetzt das Schreiben an das Amtsgericht verfassen und absenden und dann hoffe ich nur, dass es trotz allem ein verhälnismäßig gutes Ende nimmt.
    LG

  • Guten Abend,
    vielleicht ist es möglich, mir folgende Frage auch noch zu beantworten. Da mein Noch-Ehemann nach der Trennung ca. 700 km entfernt von mir wohnt, ist ein gemeinsamer Scheidungstermin beim Amtsgericht in der Stadt, der vormals ehelichen Wohnung überhaupt machbar? Ist es möglich, dass jede Partei in ihrem Wohnort den Gerichtstermin wahrnimmt? Wenn ja, kann ich das beantragen (ich nehme keinen Anwalt)?
    Vielen Dank schon mal.

  • Wenn keine gemeinsamen Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, ist das Gericht zuständig an dem die Beteiligten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Grundsätzlich soll dort auch die gemeinsame Anhörung statfinden.


    Es ist aber möglich, dass die Ehepartnern bei großer Entfernung getrennt bei jeweils "ihrem" Gericht angehört werden. Das muss beantragt werden und dieser Antrag kann auch ohne Anwalt gestellt werden. Wenn die Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe vorliegen, kann man auch einen Verfahrenskostenhilfeantrag stellen und, wenn der Antrag bewilligt wurde, den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten. Gerichte verschicken sogar im Einzelfall auf Antrag Bahnfahrkarten....

  • Guten Morgen,
    dankeschön für die Antwort. Ich (Ehefrau) wohne am letzten gemeinsamen Wohnsitz und wäre etwas erleichterter, wenn wir uns nicht mehr vor Gericht sehen müssten. Also ich muss keine Strapazen und finanziellen Mittel aufwenden, um an den Verhandlungsort zu gelangen, könnte ich trotzdem den Antrag stellen, getrennt voneinander - jeder an seinem jetzigen Wohnsitz - vor Gericht zu erscheinen? Der Verfahrenskostenhilfeantrag wurde durch meinen Noch-Ehemann gestellt.
    MfG

  • Schau mal in den VKH Antrag, der Dir zugestellt wurde... Er müsste an "Dein" Gericht adressiert sein, wenn ihr keine gemeinsamen Kinder habt und bei DIR euer letzter gemeinsamer Wohnsitz war. Deine Anhörung ist dann für Dich auch einfach durchzuführen. Einen Antrag dahingehend, dass Dein Mann an "seinem" Wohnort angehört werden soll kannst Du nicht stellen. Das müsste er schon selber machen.

  • Guten Abend,
    und vielen Dank für die Antwort. Das habe ich mir gedacht, dass es nur so herum geht und er bzw. seine Anwältin den Antrag stellen muss; wäre nur zu schön, wenn sie es dann auch machen würden und ich so einfach und schnell wie möglich aus der Sache heraus komme. Meine allerschlimmste Leidenszeit habe ich nämlich gerade hinter mir.
    LG