Trennungsjahr

  • Hallo,


    ich habe es leider versäumt, im Trennungsjahr die Steuerklasse zu ändern aus Unwissenheit und weil es für mich nicht das Trennungsjahr war. Aber mein Noch-Ehemann hat das Jahr 2013 als dieses angegeben.
    Was muss ich jetzt tun? Ich bitte dringend um Hilfe.
    Vielen Dank!

  • Hallo,
    sorry, ich mache bestimmt viel falsch hier im Forum, denn ich mache das (sowohl im Forum angemeldet sein als auch vor der Scheidung zu sein) zum ersten Mal.
    Also ich (Ehefrau) habe die 3 und mein Mann die 5, mein Nettoeinkommen ca. 1500 Euro, das von meinem Mann 600 Euro (brutto). Mein Mann hat die Trennung mit März 2013 bei seiner Anwältin angegeben. Ich wäre sehr dankbar für eine nochmalige Antwort.

  • Wenn die Trennung in 2013 erfolgt ist, kann für 2013 noch eine gemeinsame steuerliche Veranlagung erfolgen. Ab Januar 2014 muss getrennt veranlagt werden, mit der Folge, dass Du Deine Steuerklasse wechseln musst. Die richtige Steuerklasse wäre die 1, bei eigenen Kindern im Haushalt ggf. auch die 2. Wechselst Du nicht umgehend die Steuerklasse, musst du in 2015 für 2014 aufgrund der getrennten Veranlagung mit einer saftigen Steuernachzahlung rechnen. Du solltest das also schnellstmöglich erledigen.


    Zur Erläuterung: Die Wahl der Steuerklasse legt nur fest, welche Steuerlast Du unterjährig trägst. Sie ist quasi eine Steuervorauszahlung, die monatlich im laufenden Kalenderjahr gezahlt wird. Wie hoch die Steuerlast tatsächlich ist, wird aufgrund der im folgenden Jahr durchzuführenden Einkommenssteuererklärung ermittelt. Nicht dauerhaft getrenntlebende Ehegatten können sich gemeinsam veranlagen lassen und geniessen so das volle Ehegattensplitting mit der Folge das bei unterschiedlich hohen Einkünften die Steuerlast sinkt. Ab dem 1. 1. des Folgejahres der Trennung ist das nicht mehr möglich und stellt, wenn die Ehegatten gegenüber dem Finanzamt eine falsche Erklärung abgeben, eine Steuerhinterziehung dar.

  • Guten Abend,
    herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Die Steuerklassenänderung mache ich für mich beim zuständigen Finanzamt oder bei meinem Arbeitgeber? Mein Mann muss sie an seinem jetzigen Wohnort vornehmen lassen?

  • Über das Internet kannst Du Dir bei den Finanzbehörden den Antrag auf Steuerklassenwechsel als pdf runter laden. Er ist von beiden Ehegatten zu unterzeichnen und beim Finanzamt einzureichen. Soweit Dein Mann im letzten Jahr umgezogen ist, bleibt das frühere FA zuständig. Darüberhinaus solltest Du Deinen Arbeitgeber über den Wechsel informieren, damit die Änderung in den Abrechnungen künftig berücksichtigt wird.

  • Hallo,
    nochmals vielen herzlichen Dank für die Beantwortung sämtlicher Fragen. Ich habe gerade alles beim Finanzamt geregelt. Dort wurde mir gesagt, dass der Arbeitgeber auf die Daten des Finanzamtes Zugriff hat und ich somit nichts weiteres veranlassen muss. Ich musste die Lohnsteuerklassenänderung nur für mich beantragen, allerdings sind in diesem Vordruck auch sämtliche Angaben des Ehepartners (wie z.B. Name, Geb.-Datum, Adresse, ID-Nr.) zu machen. Ich bin erst einmal etwas erleichtert. Selbstverständlich muss ich mit Steuerrückzahlungen für die Monate Januar und Februar 2014 rechnen.
    LG