March 8, 2014 at 11:25 PM #1 Hallo zusammen,ich hatte etwas zu ausführlich geschrieben. Dadurch ist die Fragestellung abgeschweift.Zugewinn:Meine Frage ist: Wird eine Erbschaft, die in die LV eingezahlt wurde, dem Anfangsvermögen zugeschrieben?Vielen DankMeike
March 9, 2014 at 12:06 AM #2 Hallo Meike,Wurden dir die Kontostände zum Zeitpunkt "Zustellung des Scheidungsantrages" vorgelegt?Ungewöhnlich ist hier:Erbe/ Schenkungen gehen eigentlich ins Anfangsvermögen.Ist das AV höher, ist der Zugewinn kleiner.lgedy
March 9, 2014 at 10:32 PM #3 Hallo Edy,danke für die schnelle Antwort. Gehen die auch in das Anfangsvermögen, wenn sie in eineLebensversicherung gepackt wurden?DankeMeike
March 9, 2014 at 11:06 PM #4 Hallo Meike,Schenkungen/Erbe geht immer ins Anfangsvermögen.Ausnahme: der Schenker wünschte das die Schenkung an beide geht.Bitte nicht 24 Std.später editieren(bringt alles durcheinander).lgedy