Benötige dringend Rat und Tipps! - Achtung etwas lang.

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und ich bin in einer langsam verzweifelten Situation (für mich). Ich habe mich im Jahr 2010 von meinem Ex getrennt, war dann auch zu einem Anwalt, der mir mitteilte, dass wir das Trennungsjahr abwarten müssen (man lässt sich ja nicht so oft scheiden, daher war ich für die Info dankbar). Nach dem offiziellen Trennungsjahr habe ich im Dezember 2011 dann eine mir empfohlene Anwältin aufgesucht, nachdem wir alle Unterlagen zusammen hatten (hat leider gedauert) konnte meine Anwältin im Februar 2012 die Scheidung einreichen.


    Wir haben jetzt März 2014 und ich bin noch immer nicht geschieden geschweige denn ist der Ansatz da. Die Geschichte dazu:


    Ich habe die notwendigen Unterlagen für den Versorgungsausgleich eingereicht und alles geklärt - diese Unterlagen bzw. nicht geklärte Zeiträume und somit Lücken hat mein Ex nie geklärt oder eingereicht. Daraufhin erhielt er 2x vom Gericht die Chance die Unterlagen einzureichen, danach wurde dann ein Zwangsgeld bzw. Zwangshaft veranschlagt. Man hörte von ihm NICHTS! Dazu muss man sagen, dass er bereits zu dem Zeitpunkt auch selbst einen Anwalt eingeschaltet hatte. Danach kam weiterhin nichts, er hat weder sich über seinen Anwalt gemeldet, noch hat er die erforderlichen Unterlagen für den Versorgungsausgleich eingereicht. Bis vor knapp 9 Monaten eine Vollmacht kam, dass sich ein Bekannter von ihm, der hier wohnt, darum kümmere innerhalb von 14 Tagen sei alles geklärt und was ist? Pustekuchen - das ist jetzt 9 Monate her. In der Zeit seitdem stehe ich oder rufe ich wöchentlich meine Anwältin an. Es wurde Anfang Februar eine Sachstandsanfrage gestellt, sowie die Bitte auf Trennung von Ehescheidung und Versorgungsausgleich. Darauf gab es vom Gericht bis 05.03. keine Reaktion, woraufhin ich erneut meine Anwältin bzw. das Büro kontaktierte. Es wurde nun erneut eine Sachstandsanfrage gestellt und bei meinem Anruf heute wurde ich - für mich persönlich - sehr enttäuschend behandelt. Es sei etwas vom Gericht gekommen, man könne mir nicht genau sagen was drin stehe und worum es genau ginge, da dies ziemlich lang gewesen sei. Ich solle mich gedulden, das Schreiben käme diese Woche, es ginge u. a. auf jeden Fall darum, dass man den gegnerischen Anwalt angeschrieben habe.


    Das ist für mich alles nicht mehr befriedigend, alles in allem bin ich seit über 3 Jahren dabei mich von diesem Mann zu trennen, da es Dinge gibt, die für eine Härtefallscheidung gesprochen hätten, aber ich diese nicht beweisen kann, bringt mich das langsam um den Verstand.


    Mein Ex hat im Ausland eine andere Frau gefunden, noch während wir zusammen waren und hat diese auch geschwängert. Die Frau sitzt nun natürlich im Ausland "fest" und ich habe dafür keine Beweise, das Kind dürfte so um die 4 Jahre sein mittlerweile. Jetzt ist die Vermutung, dass er die Schuld voll auf mich schiebt (bei seiner neuen Frau), dass ich mich da quer stelle und nicht in die Scheidung einwillige und er versucht jetzt das ganze so lang wie möglich rauszuzögern. (Dadurch spart er viel Geld, braucht sich keine größere Wohnung zu nehmen und für ihn ist das toll)
    Hinzu kommt, dass er sich lt. den Aussagen vieler Personen die ihn kennen, überwiegend im Ausland aufhält, er war wohl nur einmal in D um sich im Krankenhaus behandeln zu lassen. Ergo: Er kann auf Schreiben etc. soweit gar nicht reagieren und ich verstehe den Anwalt da einfach nicht. Allerdings ist wohl auch unser Gericht überlastet und kommt auch nicht dazu so etwas zu bearbeiten wie eine Scheidung oder so. Ich weiß es einfach nicht.


    Ich habe zusätzlich auch ein wenig das Vertrauen in die Kanzlei verloren, von sich aus kommen sie selten bis gar nicht aus dem Quark und Termine hatte ich ganze 2 in den ganzen Jahren und davon war einer der erste Termin wo ich die Scheidung einreichen wollte. Daher stelle ich hier einmal meine Fragen:


    1. Was kann ich nun noch tun? Das Schreiben wird wieder nicht der erhoffte Termin sein, sondern ich muss WIEDER warten!
    2. Müsste sich nicht mindestens der Anwalt von meinem Ex kümmern? Es kam bisher keine Info, dass dieser das Mandat ablegt / abgibt.
    3. Würde mich ein Anwaltswechsel weiter bringen? Ich hab bereits über das Gericht eine Genehmigung auf Prozesskostenhilfe (heißt jetzt glaub ich anders) erhalten für Ratenzahlung. Ich habe mal gelesen, dass ein Wechsel dann für mich mit Kosten verbunden ist, was ich mir nicht wirklich leisten kann.
    4. Kann ich mich auch selbst an das Gericht wenden?


    Zusätzlich kommt noch hinzu, dass ich in einer Beziehung bin seit nunmehr 1,5 Jahren und wir sind soweit auch glücklich... aber mein Mann (für mich ist er mein Mann) kann mir nicht mal nen Heiratsantrag machen als Beispiel! Es belastet schon sehr, zudem er nicht wirklich immer versteht warum bestimmte Dinge so sind, da er mit seinen Erfahrungen über 2 Bekannte auch weiß, dass andere Anwälte da eher bissig ran gehen und so lange kämpfen bis man das Thema mit einem Hacken versehen kann. Genau DAS will ich ja: Hacken dran! Ende!


    Vielleicht kann mir jemand (der sich die Mühe gemacht hat dies zu lesen) eigene Erfahrungen mitteilen oder aber Tipps geben, was ich tun kann.


    Danke fürs Lesen und beste Grüße
    Sonnenschein

  • Hallo Sonnenschein2014,


    Ist die Adresse von deinem Nochmann bekannt?


    Ist bekannt wo er arbeitet?


    Hat er ein geregeltes Einkommen ? Wie hoch ist dies?


    Bekommst du Unterhalt von ihm?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Sonnenschein,


    Deine Anwältin sollte beantragen, dass der Versorgungsausgleich abgetrennt wird. Dann kann die eigentliche Scheidung weiter betrieben werden.


    Wenn das Verfahren hier von einer Person verschleppt wird, so kann nach 3 jahren auch so geschieden werden. februar 2015 sollte dewr Spuk dann spätestens beendet sein.


    LG chico

  • Für Anwälte ist das auch eine blöde Situation. Nur eine "fertige" Akte kann abgerechnet werden. Anwälte haben also in der Regel kein Interesse daran, die Sache zu verzögern. Leider machen Gerichte von der Möglichkeit der Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich nur zögerlich Gebrauch, obwohl dies seit Inkrafttreten des FamFG leichter ist, als früher. Hier hilft nur hartnäckig zu bleiben und den Antrag auf Abtrennung konsequent zu verfogen, also dem Gericht auch ein bisschen auf die Nerven fallen.


    Darüberhinaus kann und sollte auch aus dem Zwangsgeldbeschluss vollstreckt werden. Das macht dem nachlässigen Ehegatten Feuer unter dem H.; wirkt aber nur, wenn Einkünfte in Deutschland erzielt werden und die Vollstreckung effektiv betrieben werden kann. Ist das schon einmal versucht worden? Ansonsten auch die Zwangshaft vollstrecken. Deine Anwältin weiss, wie das geht. Für diese Massnahmen muss die Verfahrenskostenhilfe erneut beantragt werden. Bitte darauf achten, dass wir seit Anfang des Jahres neue Formulare für die Beantragung brauchen. Solche Massnahmen stellen im Anwaltsbüro einen hohen Verwaltungsaufwand dar, bringen wenig Gebühren und sind daher nicht sonderlich beliebt. Aber was muss, das muss...


    Lass Dir einen persönlichen Termin bei Deiner Anwältin geben und besprich offen mit ihr, was Du erwartest. Vielleicht bist Du einfach etwas untergegangen im täglichen Geschäft. Das ist ärgerlich für Dich, kommt aber auch mal vor, gerade, wenn Nachteile durch die Verzögerung des Verfahrens nicht so offensichtlich sind. Ein Anwaltswechsel im laufenden Verfahren ist nicht zu empfehlen, da die VKH Beiordnung (früher PKH) nur für den einen Anwalt gilt. Deine Anwältin hat sich schon einen Teil der Gebühren verdient, zumindest die Verfahrensgebühr. Die kann und wird sie über die Landeskasse abrechnen. Wechselst Du den Anwalt, entsteht diese Gebühr erneut, wird aber über die Landeskasse nicht vergütet, da sie ja schon einmal für die frühere Anwältin gezahlt wurde. Nur bei sehr triftigen Gründen, macht ein Gericht einen Anwaltswechsel mit und gestattet doppelte Gebühren. Es sind ja schliesslich Steuergelder, um die es hier geht.


    Anträge selbst kannst Du bei Gericht nicht stellen. Dort besteht Anwaltszwang für Anträge. Ob man Dir empfehlen sollte, Dich mal formlos bei Gericht zu melden, ist schwer einzuschätzen. Die meisten Familienrichterinnen und -richter haben ein gutes Nervenkostüm und sind durchaus gewillt, sich sachlich vorgebrachte Anliegen auch persönlich anzuhören. Zwei Reaktionen sind denkbar: 1. Du landest mit Deiner Akte etwas weiter oben auf dem Tisch der Richterin oder des Richters. Oder 2. Du wirst an Deine Anwältin verwiesen und bist dran, wenn Du dran bist.


    Kurz noch zum Anwalt deines künftigen Ex:
    Auch der hätte sicher gerne eine abgelegte Akte mehr im Keller... Aber er kann die Hausaufgaben Deines Mannes nicht selbst erledigen. Warum sollte er auch für einen unzuverlässigen und nachlässigen Mandanten interessantere Akten unbearbeitet lassen. Er wird abwarten. Entweder wird sich sein Mandant melden, weil das Klima durch die Zwangsvollstreckung zu unangenehm wird oder er stellt irgendwann einen Streiwertantrag und rechnet seine bisherige Tätigkeit ab.


    Viel Erfolg beim weiteren Verlauf!

  • Hallo an euch und schon einmal vielen Dank für die Antworten,


    Also:


    Die Adresse meines Mannes hat sich seit einreichen der Scheidung jetzt schon 3 oder 4 Mal geändert, ist aber nach aktuellem Stand weiterhin bekannt. Ob er arbeitet kann ich nicht sagen, dass wusste bisher auch meine Anwältin nicht. Unterhalt bekomme ich nicht, ich habe aber auch gesagt, dass ich von ihm nichts will (ich verdiene auch gut, daher kein Ding) und er auch von mir nichts bekommen wird - meine Anwältin sagt auch, dass ich keinen Unterhalt zahlen muss (es sind auch keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen).


    Die Trennung wurde bei der Sachstandsanfrage bereits mit "beauftragt", jedoch wie gesagt warte ich noch auf Post, es soll ja die Woche irgendwas kommen (ich tapse immer brav zum Briefkasten).


    Bleu_de_Coup : Vielen Dank für die ganzen Hinweise und Infos, ich werde mir einen Termin holen, sobald der Brief da ist und ich weiß was da drin steht.


    Danke euch, ein wenig mehr Hoffnung auf ein "baldiges" Ende habe ich dann ja :-)


    Eine Frage noch: Besteht eine Möglichkeit, dass eine Scheidung schneller läuft, wenn ich wieder heiraten möchte?

  • Hallo Sonnenschein,


    Vielleicht schreibt du ihn mal und verlangst die Offenlegung seines Einkommens


    zwecks Trennungsunterhaltes.


    Zitat

    Eine Frage noch: Besteht eine Möglichkeit, dass eine Scheidung schneller läuft, wenn ich wieder heiraten möchte?


    Diese Frage kann ich als Mann nicht verstehen.


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    ich kann mich da nur wiederholen: Ich will von meinem Ex nichts und er soll auch von mir nichts bekommen. Meine Anwältin und eine vorige Rechtsberatung hatten mir bestätigt, dass das kein Problem darstellt.


    Huch? Was ist denn "falsch" an der Frage, dass ein Mann sie nicht versteht?
    Vielleicht fehlt da auch der Hintergrund ;-) Ich habe ja einen Lebensgefährten und der möchte schon gerne nen Antrag los werden. :)

  • Weder Schwangerschaft noch geplante Wiederverheiratung beschleunigen leider das Verfahren... Also bitte noch nicht den Saal mieten, Einladungskarten drucken lassen und die Band bestellen!


    Aber wie romantisch! Aus völlig unjuristischer Perspektive, aber mit einer guten Portion Lebenserfahrung kann ich Dir sagen, dass ein Mann die Beute um so mehr zu schätzen weiss, je länger er auf der Jagd ist...


    TIO TOI TOI ;)

  • Aber noch mal Spass beiseite...


    Wann fängt ein Mann an, sich zu bewegen??? In der Regel, wenn die Sitz- oder Liegeposition unbequem wird oder das Bier leer ist...


    Dein Mann bewegt sich nicht... er hat also noch die Flasche voll... Wenn Du aus dem Zwangsgeld - der Zwangshaftbeschluss vollstreckst, wird das schon mal unbequemer. Eine weitere Möglichkeit, ihm das Leben schwer zu machen, ist, ihn mit Anträgen zuzuschmeissen. Der Gedanke, ein Unterhaltsverfahren auch ohne unmittelnare Not loszutreten, ist daher so verkehrt nicht. Jedenfalls nicht, solange der Schuss nicht nach hinten los gehen kann, DU also mehr verdienst als er. Wenn Du seine Einkommensverhältnisse zuverlässig kennst und bei einem Unterhaltsverfahren obsiegen könntest, kann es für ihn sehr unbequem werden. So z. B. mit einer einstweiligen Anordnung... kann echt fies werden... schneller Titel... schnelle Vollstreckung, am besten mit vorläufigem Zahlungsverbot.... Wenn grundsätzlich Unterhalt drin sitzt, dann bitte auch noch Folgesache nachehelicher Unterhalt.


    Weitere Anträge, z. B. Stufenantrag Zugewinn... bitte auch mal überlegen. Aber sorgfältig!


    Schau doch mal gemeinsam mit Deiner Anwältin, wie Du Dich lästig machen kannst. Besprich aber unbedingt die Kosten!


    Es muss letztlich nicht darum gehen, mit allen Anträgen durch zu kommen oder tatsächlich Geld zu kassieren. Nennen wir es Motivationshilfe beim Fertigstellen der Unterlagen zum Versorgungsausgleich...

  • Hi,


    wo soll man den Zwangsgelder vollstrecken, wenn jemand im Ausland lebt? Diese eigentlich scharfe Waffe ist hier doch nicht einsetzbar.
    Die erste Frage, die sich mir stellt, ist, wie lange ihr verheiratet wart, ob hier nicht ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich in Betracht kommt. Das bitte mit dem Anwalt besprechen. Die zweite Frage ist, ob dies nicht ein Fall der öffentlichen Zustellung ist. Geht nur, wenn er wirklich unbekannten Aufenthaltes ist und wie das mit der Bevollmächtigung seines Anwaltes aussieht. Das sollte der eigene Anwalt erst einmal mit dem gegnerischen Anwalt klären. Denn wenn dieser das Mandat wegen fehlender Mitarbeit niederlegt, was er ja durchaus machen kann, ohne dass das großartig seine Gebühren betrifft, dann geht das Verfahren auch weiter.


    Herzlichst


    Tk

  • Hallo ihr Lieben,


    Bleu_de_Coup :
    Generell kann man wohl schon was machen wenn man schwanger ist, dann würde sich der Herr sicher auch bewegen, weils dann ja unbequem wird. Aber: ich bin nicht schwanger ...
    Ansonsten is halt die Frage, wie kriegen wir das hin und da warte ich auf die Rückkehr meiner Anwältin (schon länger krank) und daher... warten.


    timekeeper : seine Meldeadresse ist weiterhin in Deutschland und dass er sich im Ausland aufhält, weiß ich ja nur durch andere und das ist lt. Anwältin "hören-sagen" und hat nichts zu bedeuten vor Gericht.
    Das ist ja das ganze Dilemma: Man hat mir gesagt, er hat Frau und Kind im Ausland. Aber: ich kann es nicht beweisen. Wenn ich DAS könnte, dann wäre ich schon durch mit der Scheidung lt. meiner Anwältin damals. Weil dann gilt das weitere Zusammenleben als unzumutbar auf Grund der 2. Familie. Ein Verzicht kommt leider nicht in Frage, da die Ehe dafür zu lang war. Unbekannt ist der Aufenthalt ja leider nicht, da er in D gemeldet ist (nur 3-4 mal umgezogen in der Zeit) und offiziell hat der Anwalt das Mandat noch nicht nieder gelegt, darüber muss dieser lt. meiner Anwältin ja offiziell an das Familiengericht schreiben und das hat der noch nicht getan. Ich hoffe, dass der Anwalt von ihm einfach bald die Faxen Dicke hat und das Mandat niederlegt. DAS bringt mich zum nächsten Punkt:


    Der versprochene Brief ist noch nicht da und heute ist entweder besetzt oder es geht keiner ran in der Kanzlei. Dort soll ja etwas drin stehen wg. des gegnerischen Anwaltes *hoff* Vielleicht ja genau DAS (?)! Ich hoffe es. Es soll weiter gehen!


    vielen Dank für eure Ratschläge und Tipps, auch wenn es den Anschein hat als würde mir das nichts nützen, werde ich div. Dinge im nächsten Termin mit meiner Anwältin ansprechen und durchsprechen! Daher vielen vielen Dank!

  • Hallo noch mal :)


    Mir fällt da grade noch etwas ein, was ich mir nicht selbst beantworten kann und auch nicht wirklich etwas gefunden habe, was mir geholfen hat oder mir dann die Frage beantwortet:


    1. Die gemeinsame Wohnung von "damals" existiert nicht mehr, ich habe die Wohnung verlassen, des Weiteren war alles "darin" meins - seine Klamotten hat er beim Auszug mitgenommen und die Möbel etc. habe alle ich angeschafft gehabt, da diese auch sehr alt waren sind sie beim Auszug dann "rausgeflogen". Kann er da was geltend machen? Nachweisen kann nich es nicht, aber er kann es auch nicht!


    2. Unterhalt. wenn ich das richtig verstehe, dann ist nach der Scheidung jeder für sich selbst verantwortlich - wirtschaftlich. Er ist noch jung genug, nicht krank oder ähnliches und ich sage mal so Aushilfsjobs, in denen er auch genügend verdienen würde, gibt es durchaus - er ist nur in meinen Augen nicht gewillt eine Arbeit aufzunehmen (zumindest nicht offiziell, wenn ihr versteht). Ergo: Trifft dies alles zu und er kann wirklich normal arbeiten, *will* es nur nicht, dann brauche ich doch im Nachgang nichts zahlen oder?


    Noch mal Danke danke danke :-)

  • zu 1.:
    Was weg ist, ist weg und war vielleicht auch nie da...


    zu 2.:
    Im "Nachgang" sowie so schon mal nicht... Unterhalt für die Vergangenheit seitzt immer Inverzugsetzung voraus, d. h. Du müsstest schon zu Auskunft und Unterhaltszahlungen aufgefordert worden sein. Unterhalt gibt es immer nur ab dem laufenden Monat und für die Zukunft. Ob das allerdings möglich ist... dazu fehlen einfach zu viele Informationen. Dauer der Ehe... ehebedingte Nachteile... Aufstockender Unterhalt... Das kann auf die Schnelle nicht beantwortet werden. Grundsätzlich ist es richtig, dass die finanzielle Eigenverantwortung nach Ehescheidung im Vordergrund steht. Das schließt einen Anspruch aber nicht gänzlich aus, sondern hängt eben vom Einzelfall ab.

  • Hallo zusammen,


    lachhaft, heute war der Brief im Kasten und der gegnerische Anwalt wurde angeschrieben mit dem Hinweis, dass der Antragsgegner jetzt noch 2 Wochen Zeit hat, seiner Pflicht nachzukommen und die Fragen zu klären. Es geht um einen Nachweis zum Aufenthalt im Ausland. Mit Androhung div. Strafen etc. pp.... das wird doch nix mehr :-( Ich hänge inkl. Trennungsjahr jetzt über 3 Jahre daran..................... ich verzweifel noch...


    noch mal zu 2.: Dauer der Ehe: 6 Jahre, ehebedingte Nachteile gibt es laut meiner RA nicht, aufstockender Unterhalt muss ich noch mal klären, da er sich jedoch scheinbar im Ausland aufhält, würde ich da auch gegen an gehen ... ich zahl doch nicht seine neue Frau und das Kind -.-

  • Hallo zusammen,


    da mir hier so lieb geantwortet wurde und ich dadurch mehr Fragen gestellt habe und präziser (dafür noch mal vielen Dank an alle), dachte ich, ich halte euch mal auf dem Laufenden:


    Meine Anwältin ist wieder im Einsatz und ich habe erneut einen Brief erhalten, es ist ein Beschluss des Familiengerichts in meiner Stadt, dass mein Ex jetzt in einer anderen Stadt geladen wird und zur Scheidung und Versorgungsausgleich befragt werden soll. Nach Rücksprache (ich habe Probleme mit dem Beamtendeutsch) mit meiner Anwältin wird er dort nun befragt und die Scheidung soll durchgeführt werden.


    Es geht somit zwar "weiter", jedoch gehe ich stark davon aus, dass er nicht dort erscheinen wird und sich dadurch entweder alles noch weiter in die Länge zieht oder aber ich habe Glück wie eine Kollegin, da hatte der Ex auch blockiert und alles und ist nicht erschienen und die Scheidung wurde dann in Abwesenheit durchgewunken, 14 Tage später war sie rechtskräftig, merkwürdig ist das schon, aber generell nach so langer Zeit ging das Gericht davon aus, die Ehe sei zerrüttet und somit wurde sie geschieden. Hat sie mir so erzählt. Vielleicht sagt sich das auch der Richter in meinem Fall... Verstehen tut aktuell nur keiner, warum er nicht hierher kommen muss. Die Entfernung ist nicht so groß das es "unzumutbar" wäre - aber ich bin froh drüber und frage da nicht nach :) ich will ihn auch gar nicht mehr sehen müssen, zu viel habe ich nach der Trennung erfahren.

  • Hallo Andrea,


    Ich denke Anwälte die wirklich gut sind,


    benötigen keine Werbung durch die Hintertür.


    Oft geht es hier um RA die nicht den besten Ruf haben,


    oder noch unerfahren sind.


    Unterm Strich sind diese auch nicht billiger.


    Du hast die Forenregeln gelesen?


    Freue dich auf deine nächste Post.


    lg edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo,


    ich glaube auch nicht dass es an meiner RA liegt, sondern am Gericht und der dort vorherrschenden Überlastung und der Weigerung von meinem Ex sich zu bewegen. Seit meinem letzten Post ist ja auch wieder einige Zeit ins Land gegangen und ich habe den Rat hier beherzigt, der mir hier gegeben wurde und meine Anwältin mal in einem Termin länger befragt was möglich ist, wie kann man was machen, wie kann ich ihn dazu bringen sich zu bewegen - bisher sind wir auf nichts gekommen, was ich machen kann:


    - er verdient nicht mehr als ich, ergo fällt das weg und ich würde mir vermutlich noch ins eigene Fleisch schneiden und muss IHM geld zahlen - da habe ich ja gar keine Lust zu!


    - er ist in D, seine neue im Ausland und ich habe dafür keine Beweise - hätte ich Beweise könnte man lt. meiner Anwältin was machen, weil es mir ja nicht zuzumuten ist. Leider kriege ich weiterhin keine Beweise.


    und so weiter und so weiter ... also es gibt aktuell nix womit ich es für ihn unbequem mache. Die Drohungen vom Gericht ziehen ja schon nicht! Ihm wurde 2x Geldstrafe aufgebrummt, lt. dem Beschluss geht die Post auch nicht mehr direkt an ihn seit kurzem sondern wieder hier in die Stadt wo ich weiterhin wohne, an einen Typen zu dem er scheinbar noch Kontakt hat. *schulternzuck* Mich nervt das Thema wirklich extrem. Ich verstehe einfach nicht warum er sich nicht bewegt, er hat Frau und Kind, die weit von D weg leben und TROTZDEM blockiert er die Scheidung. Er muss nicht mal groß was machen, außer sich endlich zu bewegen!!
    Mal sehen was der nächste Anruf / Termin ergibt bei meiner RA... :-/