Zeitlicher Rahmen für Einstweilige Anordnug

  • Hallo,


    hatte ja bereits in anderen Themen von meiner Situation berichtet. Da mein Noch-Ehemann sich auch nach 4 Wochen des "Entziehens der Ehe" versteckt hält, schrieb meine Anwältin eine Zahlungsaufforderung an die Anschrift des Arbeitgebers und setzte ihn in Verzug. Wir rechnen jedoch nicht damit, dass er zahlen wird. Einerseits hält er sich versteckt, da er - so zumindest offiziell - "Angst hat, ich würde ihn am neuen Wohnort aufsuchen , um ihm meine verletzte Liebe zu zeigen". Na ja 8o Gleichzeitig jedoch, verfolgt er mich in der Stadt, fotografiert mich in Straßenbahnen und kontrolliert regelmäßig, ob ich zuhause bin. Ist ja ein Widerspruch. Er hält sich also versteckt, da er offenbar glaubt, dadurch der Unterhaltsverpflichtung entkommen zu können. (Er glaubt das wirklich, weil er ja immer im Februar eines Jahres seine "schwere depressive Episode" durchlebt. Mal mit stationärem Aufenthalt, mal ohne.) Wenn er bis 01.04.2014 den Betrag nicht zahlt, will die mich vertretende Anwältin eine Einstweilige Anordnung erwirken. Zur Vorsicht, da ich sein Verhalten ja aus der Vergangenheit kenne, trete ich derzeit gerade meine Unterhaltsforderungen an die ARGE ab. Dies natürlich mit "Gläubigerrückübertragungsklausel", weil ich sonst keine Gläubigerin mehr wäre und nicht mehr klagen könnte.


    Wie lange dauert es denn, bis ich so eine Einstweilige Anordnung erwirkt haben werde? Ich wohne ja inmitten einer Großstadt.


    Danke schon mal vorab, für Eure Antworten.


    Gruß,
    Laurencia

  • Hallo,


    Wie lange dauert es denn, bis ich so eine Einstweilige Anordnung erwirkt haben werde? Ich wohne ja inmitten einer Großstadt.


    Warum sagt dir das die RA-in nicht? Die müsste sich doch mit dem zuständigen Gericht auskennen?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hallo edy,


    ich weiß nicht, warum sie mir das nicht sagt. Sie sagt mir einiges nicht und meint dann, dass sie es nicht wisse. So war das auch mit der "Wertstellung" vom Trennungsunterhalt auf dem Konto. Da habe ich ja auch hier nachgefragt und hier Antwort und den Paragraphen bekommen. Als ich ihr das dann sagte, unter Angabe von dem Paragraphen meinte sie nur "Ach ja, Sie haben Recht, ich hatte das gerade vergessen."


    So ist sie mir wirklich sympathisch, weil sie keine "Männerhasserin" ist, das fände ich nämlich ganz schlimm, wenn sie so eine "Männerhasserin" wäre. (Ich habe mich doch gar nicht aufgrund von Ehestreit getrennt. Ich bin doch die, bei der der Mann in Depressionen + Psychosen im Februar immer wegläuft. Weil es aber so viele Jahre im Februar vorkam, habe ich diesmal das Schloss wechseln lassen und das Mandat für Trennungsunterhalt + Scheidung übertragen.)


    Also, weiß jemand, wie lange das ungefähr in einer Großstadt dauert?


    Danke vorab schon mal für Antworten,
    Laurencia

  • Hallo,

    Also, weiß jemand, wie lange das ungefähr in einer Großstadt dauert?


    Ruf doch mal bei Gericht an.


    Kommt doch immer darauf an, wie hoch ein Gericht ausgelastet ist.


    Kleinstadt=kleines Gericht=weniger Angestellte/Richter


    Großstadt=größeres Gericht=mehr Angestellte/Richter.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Wie lange es bis zum Erlass einer eAO dauert, ist kaum zuverlässig vorauszusagen. Mit 2 bis 8 Wochen ist zu rechnen. Die Dauer der Bearbeitung hängt sicher nicht davon ab, ob man in einer Großstadt wohnt... Größere Städte haben auch stärker besetzte Amtsgerichte, teilweise sogar auch mehrere Amtsgerichte.


    Nach meiner Erfahrung hängt es vielmehr davon ab, dass der Antrag formal korrekt und in sich schlüssig ist. Da hilft auch kein vorheriges telefonieren. Da weder der Richter noch die Geschäftsstelle den Antrag vorher kennt, wird man von dort auch nichts zur Bearbeitungsdauer sagen können.


    Überlegt man aber eine Woche, ob man einen Antrag stellt, dauert die Sache in jedem Fall aber schon mal eine Woche länger...


    Obwohl eine eAO grundsätzlich auch ohne vorherige Anhörung möglich ist, verzichten die wenigsten RichterInnen darauf, den Antrag zunächst mit der Aufforderung zur Stellungnahme an den Gegner zu senden und dann zu terminieren. Insbesondere dann, wenn der Antrag auf Erlass der eAO von der Bewilligung von VKH abhängig gemacht wird.

  • Hallo Bleu,


    hey - vielen Dank!!! Mittlerweile bin ich, trotz der Gesamtsituation, richtig stolz, dass ich soviel umgesetzt habe von meinen Vorhaben. Danke, danke vielmals, Bleu, für diese Info!!!


    Also marschiere ich nun am nächsten Dienstag zur Leistungsabteilung des SGB II und gebe dort den Antrag ab und bitte um eine kurzfristige Forderungsübernahme mit "Gläubigerrückübertragungsklausel" ----> Damit bleibe ich Gläubigerin + meine Anwältin kann für mich klagen. (Leider weiß ich diesen Schritt auch nicht von meiner Anwältin, sondern von meiner liebsten Freundin. (Sie ist in einer höheren Stellung bei der Polizei, leider nicht hier vor Ort)


    Dann beweise ich meiner Anwältin, anhand der Kto-Auszüge, dass er nicht überwiesen haben wird. (Induktive Vorhersage aus meiner Erfahrung von ihm aus der Vergangenheit) Dann kann sie für mich mithilfe von PKH die EA im Eilverfahren veranlassen.


    Danke, Bleu, ich sehe immer mehr "Lich am Ende des Tunnels"


    Gruß,
    Laurencia

  • Hallo Bleu,


    danke nochmal für die Erklärung, die mich wirklich weitergebracht hat!
    Nach einem Telefonat mit meiner Anwältin heute Morgen bekam ich einen Termin für Donnerstag zur Stellung der Einstweiligen Anordnung unter Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung.


    Wieso sie das nicht schon vorher gemacht hat verstehe ich nicht, aber ich hinterfrage es mal lieber nicht.


    Endlich geht es weiter!


    Gruß,
    Laurencia

  • Läuft doch! Damit es noch schneller läuft solltest Du alle Unterlagen für die VKH parat haben, also Gehaltsnachweise bzw. Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge, Belastungen etc.


    Du kannst Dir ein aktuelles Formular für VKH auch übers internet runterladen, schon mal vorarbeiten und zum Termin mitbringen. Das lässt Anwaltsherzen höher schlagen...

  • Hallo,


    heute habe ich es bei meiner Anwältin umgesetzt. Die PKH-Formulare hatte ich zuhause bereits richtig ausgefüllt und hatte auch alle notwendigen Belege dabei, die ich mir mittlerweile ersatzbeschafft hatte. Sie schätzt, dass es ca 3 Wochen dauern wird.


    Menschlich bin ich total geschockt, dass so etwas passieren muss! Gestern war mein 4. Hochzeitstag.


    Gruß,
    Laurencia