Unterhalt für die Kids auch wenn die Frau verdient

  • Hallo,


    ich zahle jeden Monat den Unterhalt für meine Kinder nach der Düsseldorfertabelle. Meine Kinder sind 14 und 12 Jahre.
    Ich verdiene 1800 €
    Die Mutter verdient 1200€ + 400€ (Nebenjob1) + 300€ (Nebenjob2) = 1900€ + Kindergeld


    Nach der Tabelle zahle ich jeweils 448€ pro Kind = 896€


    Im Monat hat sie dann
    eigenes Einkommen 1900€ + 896€ von mir + Kindergeld 368€ was ja nicht dazugezählt werden darf = ohne KG 2796€ mit KG = 3164€


    Da bleibt für mich ja nu noch 904€
    Ist das so richtig ??????????????????????


    Vielen Dank für die Antworten.
    Wie gesagt, ich möchte meine Pflicht nachkomen, aber von was soll ich dann noch leben?


    LG

  • Hi,


    die Rechnung ist doch schon mal falsch. Die Frau hat für sich unbereinigt für sich 1900 €. Der Rest ist für die Kinder da. Ob richtig gezahlt wird, das kann hier weder jemand sagen (schreiben) noch sind bei den knappen Angaben Unterhaltsrechner tauglich.


    Zunächst ist das Netto-Jahresgehalt inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld zu nehmen. Dazu sind zu addieren zusätzliche (einmalige) Prämien und die Steuerrückzahlung. Dieser Betrag ist dann durch 12 zu addieren. Die so ermittelte Monatssumme ist zu bereinigen. So, und dann hat man die Basis, auf der man rechnen kann. Der notwendige Selbstbehalt liegt derzeit, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bei 950 €.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Marlow,


    mit 448€ je Kind, zahlst Du auf jeden Fall zu viel.


    448€ ist zwar der Tabellenbetrag lt. DDT. Es wird aber noch das hälftige Kindergeld berücksichtigt Zahlbetrag wäre dann 356€ je Kind.


    Grundlage für die hälftige Anrechnung des Kindergeldes ist § 1612b BGB.


    Dein Selbstbehalt ggü. den minderjährigen Kindern beträgt 1.000€.


    Wurde Dein Einkommen schon bereinigt?


    LG chico

  • Hallo!
    Abhängig ist das teilweise vom OLG Bezirk. Ein Beispiel wären z.b. bei Vollbeschäftigung pauschal 5% Berufsbedingte Aufwendungen, diese würden vom Nettogehalt abgezogen.
    Bei 1800€ wäre das bereinigte Netto also 1710€.

  • Hallo Marlow,


    wie schon geschrieben, entweder pauschal Abzug von berufsbedingten Aufwendungen 5% pauschal, oder die tatsächlichen Aufwendungen, wenn nachweisbar. Schau dazu mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG. Dort findest Du die Möglichkeiten der Bereinigung ab Punkt 10.


    LG chico

  • Hi,


    wie ist das eigentlich mit den Versicherungen, werden oder können die auch berücksichtig?
    Wenn ja, welche Versicherungen?


    Also mit dem Onlinerechner habe ich jetzt einen Betrag von jeweils 355€ (710€) ausgerechnet.
    Sollte ich doch einen RA aufsuchen der das genau ausrechnet? Was kostet sowas?


    Sorry für die vielen Fragen.
    Danke


    LG

  • Wie schon geschrieben hängt das vom zuständigen Oberlandesgericht ab was berücksichtigt werden kann. Sinnvoll ist es allemal einen Fachanwalt aufzusuchen. Ich habe leider die Erfahrungen gemacht, dass Anwälte die das "nebenbei" mitmachen vieles nachlesen müssen oder gar nicht wissen.
    Die Beratungskosten schwanken, ich habe bisher von 50€ bis 200€ für Beratungen/Berechnungen bezahlt.

  • Hallo Marlow,


    Wer hat denn die ursprüngliche Berechnung vorgenommen?


    Wie dir schon mitgeteilt wurde, ist der Tabellenbetrag in der DT. nur der Bedarf, der Zahlbetrag verringert sich pro Kind


    um 92€ (halbes Kindergeld).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    keiner hat die Berechnung gemacht. Es wurde einfach die DT genommen und ich habe brav bezahlt.
    Vielleicht sollte ich doch mal einen Fachanwalt nehmen, aber die haben meist auch keine Ahnung siehe mein Anwalt. Er meinte das mit DT ist so in Ordnung.
    Gut, ich fahre mit dem Auto zu Arbeit und das könnte ich schon gelten machen weil es dar ein Beispiel gibt was genau auf mich zutrifft.
    Habe auch eine LV die auch während der Ehe bestand hatte. Nur das mit der KV habe ich nicht verstanden?


    Hier mal ein paar links
    http://www.asp-rechtsanwaelte.…rhalt/unterhalt_tipps.htm
    http://www.scheidung-online.de…/versicherungen/index.php


    Vielleicht steigt ihr da durch?


    Danke

  • Hallo Marlow,


    Zitat

    keiner hat die Berechnung gemacht. Es wurde einfach die DT genommen und ich habe brav bezahlt.


    Dann aber auch alles lesen was bei der DT noch erklärt/ beschrieben ist.


    Ich denke du musst für beide Kinder zusammen ca. 668€ zahlen.


    Das wird die Mutter aber nicht so einfach anerkennen?


    Sie soll eine Berechnung beim Jugendamt durchführen lassen,ist das Ergebnis nicht o.k, kannst du immer
    noch zu einem Fachanwalt gehen.


    lg
    edy

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  • Hallo Marlow,


    Bei 1800€ Einkommen, selbst wenn du noch ca. 200€ bereinigen kannst, bleibst du in Stufe 2 der DT.


    Dann in Spalte Alter der KInder.


    abzüglich hälftiges Kindergeld (92€) je Kind.


    lg
    edy

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  • Hallo Marlow,


    Versicherungen bzw. sekundäre Altersvorsorge werden nur dann bereinigend anerkannt, wenn der Mindestunterhalt nicht unterschritten wird.


    Wenn keine titulierten Ansprüche vorliegen, würde ab nächsten Monat einfach 712€ überweisen, und gut ist es.


    Einen Anwalt würde ich mir erst mal klemmen, den brauchst Du im Moment nicht.


    Ein Zahlbetrag von 356€ je Kind entspricht Deinem Einkommen. Wenn die Ex mehr will, soll sie den Anwalt einschalten und damit scheitern.


    LG chico

  • Sehe ich auch so. Mehr als 105% des Mindestkindesunterhalts der DT scheint nicht drin, also 356€ pro Kind zahlen und Schluss. Über eine weitere Herabstufung auf 100% würde ich nicht streiten. 356€ oder 334€ pro Kind... so groß ist der Unterschied nicht, zumal bei anwaltlicher Beratung mit Kosten i. H. v. ca. 230€ zu rechnen ist. Dass Fachanwälte für Familienrecht allerdings keine Ahnung haben sollen??? Möchte ich so NICHT stehen lassen...

  • Hallo,


    ich sehe das genauso wie chico. Auf den Betrag von 712€ bin ich auch gekommen und werde ihn auch bezahlen.
    Da ich mich noch mit meiner EX verstehe und sie auch keinen Stress macht, wollte ich das nur mal wissen, ob ich da richtig liege.


    Vilen Dank noch mal an alle hier :)))


    LG