Unterhaltstelle weist meinem Kind lediglich 133 Euro zu

  • Hallo
    Ich lebe seit über zwei Jahren vom Vater meiner Tochter 2 Jahre getrennt.In meine. Haushalt leben weitere vier Kinder die nicht von ihm sondern aus meiner Ehe mit einem anderen Mann sind.
    Nachdem der Vater meiner Tochter eine Vaterschaftsanerkennung verweigert hatte wurde diese gerichtlich angeordnet und bewies das er der Vater meiner Tochter ist.Nun hat ihn die Unterhaltsstelle verpflichtet an meine Tochter Unterht zu leisten.Allerdings lediglich 133 Euro.Mir kommt das recht wenig vor, da er laut Tabelle zu weitaus mehr Unterhalt verpflichtet wäre,zumindest was seinen Verdienst angeht.Ich habe auch irgendwo gelesen,wenn bei der Mutter weitere Kinder leben die nicht vom selben Vater stammen,dem unterhaltspflichtigen Vater nicht die hälfte des Kindergeldes zu seinen gunsten angerechnet werden,sondern lediglich 95 Euro und somit zu gunsten der Mutter.Ist das so richtig?Stünde dann meiner Tochter nicht weitaus mehr Unterhalt zu?


    Ich selbst lebe im Moment von Hartz4.
    Wäre toll wenn ihr mir weiter helfen könntet.

  • Hallo,


    ich nehme mal an, das Kind um dass es geht, ist unter 6 Jahre alt?!


    Dann hätte es einen Anspruch auf Mindestunterhalt in Höhe von 317€. Darauf angerechnet wird das hälftige Kindergeld, verbleibt ein Zahlbetrag von 225 €. Das was Du da irgendwo mal gelesen hast, das vergiss mal wieder.


    So jetzt bekommst Du vermutlich 133€ von der Unterhaltsvorschusskasse, weil der KV nicht zahlt. 133€ plus volles Kindergeld sind dann wieder 317€.


    Da Du Hartz4 bekommst, hast Du nichts mehr in der Tasche, wenn der KV mehr zahlen würde. Alles würde auf den Bedarf des Kindes und auch Deinen Bedarf angerechnet werden.


    LG chico

  • Danke erst mal für die rasche Antwort.
    Nein ich bekomme es eben nicht von der Vorschusskasse,sondern direkt vom Kindsvater.Mich wundert es daher auch,weshalb das JC da nicht Alarm macht.Denn würde der Vater mehr zahlen,hätte das Amt weniger Zahlung an mich.Und da ich lediglich Aufstocker bin,wäre ich zumindest durch eine höhere Zahlung an Unterhalt bald in der Lage auf diese Aufstockung zu verzichten.

  • Hallo,


    man richtet sich an der Tabelle, wenn der Unterhalt direkt vom KV an die KM geht. Hier ist es aber anders, im Ergebnis aber gleich.


    Jetzt wird Dir das volle Kindergeld und die 133€ angerechnet. Sind in Summe 317€


    Würde der KV an Dich direkt zahlen, würden Dir 225€ und das halbe Kindergeld angerechnet. In Summe ebenfalls 317€.


    Der KV eures Kindes scheint nicht leistungsfähig zu sein?


    LG chico

  • Doch er ist voll leistungsfähig.Und er zahlt direkt an mich,jeden Monat auf mein Konto.Er hat einen festen Job,mit einem netto Verdienst von mind. 1500 Euro,lebt allein und hat auch keine weiteren unterhaltsberechtigten Kinder.
    Aber ich verstehe was du meinst.Ich hatte wohl einenDenkfehler,da ich der Meinung war,unabhängig vom Kindergeld stünde dem Kind der volle Unterhalt zu.
    So da dies aber nicht so ist...rechne ich mal.
    317 Euro stehen meiner Tochter zu.Minus dir hälfte des Kindergeldes 107 Euro, ergibt bei mir einen Betrag von 210 Euro.Richtig?

  • Hallo Zazu72,


    Bei mehr als 2 Kinder steigt das Kindergeld.


    Die 107€ hälftiges KG sind wohl richtig.


    Das gezahlte Kindergeld vom Arbeitsamt gehört auch dir. Allerdings werden die z.Z. bei ALGII angerechnet.


    Lass dir doch mal die Berechnungsunterlagen vom JA zeigen.




    lg
    edy

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  • Hi
    Ja ich bekomme für meine vier Kinder 770 Euro Kindergeld.Wird voll angerechnet.Auch der Unterhalt für 3 Kinder wird voll angerechnet.Für das vierte bekomme ich keinen Unterhalt,noch nie bekommen.
    Meine Tochter ist mein 5. Kind und hat einen anderen Vater.
    Gute Idee...ich frag mal beim JA an.Würde mich wirklich brennend interessieren wie die das berechnen.

  • Hi,


    die Sache ist doch relativ einfach. Offensichtlich ist die Kindsmutter mit ihren 5 Kindern ALG-II Empfängerin. Sie lebt also in Bedarfsgemeinschaft mit den 5 Kindern (oder hab ich da was überlesen?). Damit werden alle Einnahmen inkl. Kindergeld und Unterhaltszahlungen von den Vätern mit dem ALG II- Anspruch verrechnet. Für das Kind, für das kein Unterhalt bezahlt wird, wird in der Gesamtschau dann ja ALG II gezahlt. Also, die Rechnung von oben stimmt vorne und hinten nicht, vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich die Mutter mal von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lässt. Denn sie versteht das System offensichtlich nicht mal im Ansatz.


    Herzlichst


    TK

  • Hi
    Ich denke schon das ich das System verstehe.Ich lebe auch nicht mit 5 Kindern im Haushalt ich habe 5 Kinder.Meine Große ist ausgezogen.Das Kind ohne Unterhalt ist 19 Jahre und in Ausbildung.Für ihn bekomme ich somit auch nichts vom JC da er seinen Bedarf deckt mit seinem Ausbildungsgehalt.Ich wollte lediglich wissen ob 133 Euro Unterhalt für ein Kind nicht zu wenig sind,da mir das so vor kommt.
    Danke...

  • Hi,


    nee, du hast das System immer noch nicht verstanden. Es ist völlig einerlei, wie viel du von wem Unterhalt für das Kind bekommst. Wenn es weniger als der ALG II Betrag ist, wird der Betrag im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft auf den ALG II Betrag aufgestockt. Wenn es mehr als der ALG II Betrag für ein Kind in dem Alter ist, wird der Überschuss mit dem ALG II Betrag verrechnet. Kommt also unterm Strich immer dasselbe raus.


    Herzlichst


    TK

  • Ja das hab ich schon verstanden.Ich beziehe schon ne Weile Hartz um zu wissen was ich für wen bekomme und was mir für welches Kind angerechnet wird.Die Frage war auch nicht "bleibt mir mehr wenn der Vater mehr zahlt"?
    Die Frage war,zahlt er allgemein nicht zu wenig.Aber das hat sich hier ja eh schon alles geklärt.