Kindesunterhalt nach erneuter Ehe

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    wir haben folgene Frage.
    Mein Partner und ich wollen heiraten. Er hat ein Kind aus einer Vorherigen Ehe, momentan arbeitet er aus gesundheitlichen Gründen nur halbtags und verdient 700€, ich ganztags und verdiene gut das doppelte. Der Unterhalt läuft auf Vorschussbasis.
    Jetzt die Frage: Wenn wir heiraten wird der Anspruch weiterhin nur aus seinem Gehalt berechnet (was unter Eigenbehalt liegt), oder werden beide Gehälter angerechnet, so dass man mehr bezahlen muss?


    Wir würden uns über antworten freuen.

  • Hallo Bibi,


    mit den genannten 700€ liegt Dein LG weit unter dem SB. Solltet ihr heiraten, könnte sein SB, wegen des gemeinsamen Wirtschaftens, abgesenkt werden. Das könnte aber nur ein Familiengericht beschließen.


    Wer hat denn die gesundheitlichen Gründe attestiert? Was das der Hausarzt, oder ist das gerichtlich festgestellt?


    LG chico