Fragen zum Nach-Ehelichen Unterhalt

  • Ich wurde 2012 von meiner Frau nach 16 Jahren (sog. Hausfrauen-Ehe) geschieden (2 Kinder). Meine Ex-Frau ist während der Ehe (ab 2007) an Multiple Sklerose und Diabetes erkrankt. Da ich wußte, daß sie so schnell nicht einen Job bekommt (aufgrund ihrer Krankheit) und ich ohnehin zum Nach-Ehelichen Unterhalt verpflichtet würde, habe ich mich auf eine 4 jährige freiwillige Unterhaltsvereinbarung geeinigt. Mit Ablauf der Vereinbarung verzichtet sie auf Unterhaltszahlungen von mir (schriftl. notariell festgehalten).
    Ich war davon ausgegangen, daß sie entweder im laufe der 4 Jahre einen Job findet, einen neuen Partner oder auch ihr Krankheitsbild sich verbessert. Leider trifft keines der Dinge zu. Sie sucht weder Job noch Partner und wird wohl auch bald von einem Amtsarzt „kaputtgeschrieben“, da sich ihr Krankheitsbild deutlich verschlechtert hat.. Da sie im laufe ihres Lebens so gut wie nie gearbeitet hat, ist auch keine „Rente“ o.ä. zu erwarten. Ich kann also davon ausgehen, daß sie einen Hartz4-Antrag stellen wird (nach Ablauf der 4 Jahre) und das Amt mich dann auf Unterhaltszahlung verklagen wird.
    Nun hat sich auch noch die Gesetzeslage seit 2013 (§ 1578b BGB) geändert. Während ich 2012 noch davon ausgehen konnte, daß ich schlimmstenfalls nach Ablauf meiner Unterhaltsvereinbarung von einem Richter zu weiteren 2-3 Jahren Unterhalt verpflichtet werden könnte, steht da jetzt was von unbegrenzter Unterhaltspflicht. Da meine Ex-Frau aber erst gerade mal die 40 überschritten hat, könnte es für mich heissen, weitere 25 Jahre zahlen zu müssen. Hat das schon mal einer gehört, solange für seine Ex-Frau zahlen zu müssen (weiß einer von bereits ausgesprochenen Richterurteilen) ? Oder verstehe ich den Gesetzestext nicht richtig ? Ist das „neue“ Gesetz für mich überhaupt anwendbar, denn ich war ja schon vor 2013 geschieden ?
    Wie sieht es denn mit Eintritt meiner Rente aus ? Ein Versorgungsausgleich wurde gemacht…ich erziele aber dennoch eine überdurchschnittlich gute Rente (aufgrund Betriebsrente und privater Vorsorge). Wäre ich im Ruhestand dann immer noch „Unterhaltspflichtig“.
    Kann man seine Fragen in Bezug auf Unterhaltspflicht, Unterhaltshöhe und Dauer eigentlich nur bei einem Rechtsanwalt klären oder gibt es da auch andere (kostengünstigere) Beratungsstellen. Mein Rechtsanwalt hat in der Vergangenheit schon recht gut zugelangt und verlangt selbst für die Beantwortung von Emails Honorare jenseits 100 €.

  • Hi,


    ein ziemlich aussichtsloser Fall. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass jemand mit dem Krankheitsbild einen Job bekommt. Eine Erwerbsminderungsrente vor Erreichen des Alters für eine Altersrente ist auch ausgeschlossen, da sie in den letzten 5 Jahren nicht mindestens 3 Jahre einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Du wirst also erst mal zahlen müssen. Die Vereinbarung ist "für die Füsse", da man den Fall der Not ohnehin nicht ausschliessen kann. Hier ist durch die Hintertür das alte "einmal Arztfrau, immer Arztfrau" wieder eingeführt worden. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass durch diese Bestimmung eben die alte Regelung wieder eingeführt wird, um deren Abschaffung man ja nun wirklich gekämpft hat.


    Im Ruhestand wird sich die Zahlung auf jeden Fall verringern. Denn trotz guter Rente wirst du weniger bekommen. Und die Frau wird auch eine Rente bekommen. Der Versorgungsausgleich ist ja durchgeführt. Sie hat also spätestens dann ein Einkommen, welches mit deinen Zahlungen zu verrechnen ist.
    Gerichtsentscheidungen kann es noch nicht geben, da alles zu frisch. Aber ich bin eigentlich ganz sicher, dass diese Bestimmung irgendwann durch Gerichtsentscheidungen "zurecht geruckelt" wird. Mein Bauchgefühl: es wird sich darauf einpendeln, dass man in etwa so lange zahlen muss, wie auch die Ehe dauerte, in so Fällen.


    Tut mir leid, dass ich keine bessere Auskunft geben konnte.


    Herzliche Grüße


    TK