Ausbildungsbeginn Tochter 18 Jahre Alt

  • Hallo an alle,


    heute ist der Antwortbrief der Anwältin angekommen.


    Zwei Briefe zum ersten das ich mit dem Mandat recht habe und das die ältere Tochter sich einen eigenen Anwalt sucht ,was sich aber erübrigt weil sie einen neuen Ausbildungsplatz hat und der Unterhaltsanspruch damit entfällt .


    Zum zweiten werde ich aufgefordert für die minderjährige Tochter vertreten durch die Mutter Auskunft zu erteilen ,des weiteren werde ich aufgefordert den Sonderbedarf zu Bezahlen.Für Auskunft und Zahlung hat Sie mir eine Wiedervorlage ( ? )für den 10.02.2015 notiert .


    Frage :


    1. ) Sonderbedarf ( Zahnspange) ????? Zahle ich nicht !


    2. ) wie genau wird der Unterhaltsanspruch berechnet ?Wir haben noch einen gemeinsamen Sohn 5 Jahre und noch zwei mindejährige Kinder 12 und 14 von meiner Partnerin


    MonatNetto Einkommen
    Dez 13 2412
    Jan 14 2399
    Feb 14 2297
    Mrz 14 2555
    Apr 14 2520
    Mai 14 2388
    Jun 14 4024
    Jul 14 2207
    Aug 14 2493
    Sep 14 2352
    Okt 14 3186
    Nov 14 3703
    summe 32541 Durchschnitt 2711
    Düsseldorfer Tabelle 0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahre Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
    2.701-3.100 Euro381 Euro437 Euro512 Euro586 120 Euro1.400
    x X


    512€ - 92€(Hälftiger Kindergeld) = 420€ Stimmt das so ?


    Kann ich da noch irgendetwas abziehen ?
    Muss ich das eigentlich von einem Anwalt berechnen lassen?
    muss ich Nachzahlungen leisten? oder zählt das erst ab Berechnung?

  • Hallo,
    In der Düsseldorfer Tabelle steht zwar das Wort Netto.


    gemeint ist aber das unterhaltsrelevante/bereinigte Netto.


    lg
    edy

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  • Hallo tedesco1968,


    Du kannst i.d.R. bis 5% berufsbedingte Aufwendungen, evtl. Schuldzinsen, langjährige Versicherungen usw. abziehen.


    google mal Bereinigung des Einkommens Unterhalt.



    lg
    edy

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  • Vielen Dank edy ,


    bereinigtes Nettoeinkommen also ich habe jetzt das angenommen das mir aufs Konto überwiesen wird ,
    und habe jetzt bloß mal die pauschale von 5% angesetzt von 2711€ Durchschnitts Nettoeinkommen = 2575€


    somit DT



    Nettoeinkommen
    des Unterhaltspflichtigen
    0 - 5 Jahre 6 - 11 Jahre 12 - 17 Jahre ab 18 Jahre Prozentsatz
    4. 2.301 - 2.700 Euro365 Euro419 Euro490 Euro562 115 1.300Euro
    X


    490€-92€=398€


    Ich denke das ist so OK oder? oder gibt es noch irgendwelche Dinge die man Pauschal noch abziehen kann ?
    Kann die Anwältin denn Nachzahlungen verlangen?
    Ich muss damit keinen Anwalt beauftragen oder ? kann das doch auch selbst abwickeln

  • Hallo tedesco1968,


    Du musst das durchscnittliche Netto der letzten 12 Monate, plus evtl. Steuererstattung nehmen.


    Davon sind die 5% als Bereinigung abzuziehen.


    lg
    edy

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  • Unterhalt kann nachgefordert werden ab dem Zeitpunkt, in dem zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde. Steuererstattungen sind dem Einkommen hinzuzurechnen. Wenn allerdings die Erstattungen auch aus dem Einkommen Deiner derzeitigen Ehefrau resultieren, eben auch nur anteilig. Bei der 5-%-Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen müsstest Du einmal in Deine Leitlinien schauen. Die sind durchaus unterschiedlich. Manche Leitlinien sehen den Abzug einer Pauschale vor, andere nur den Abzug konkret nachgewiesener Kosten.


    Wenn Du "Deinen" Zahlbetrag in der Tabelle gefunden hast, dann bitte prüfen: Wieviele Unterhaltsberechtigte bedienst DU? 2 oder mehr? Kinder, die nicht von Dir sind, zählen nicht. Wenn Du mehr als 2 Unterhaltsberechtigte zu bedienen hast, kannst Du eine Stufe runtergehen...


    Mehr- oder Sonderbedarf - hier Zahnspange - wird sehr unterschiedlich beurteilt. Je mehr Unterhalt Du bezahlst, desto eher kann erwartet werden, dass Rücklagen für solche Sachen gebildet werden. Häufig variiert aber schon die Rechtsprechung verschiedener Senate bei einem OLG. Bei Deinem Einkommen ist es aber ev. auch nicht angemessen, sich um jeden Euro zu streiten... oder?

  • Vielen Dank edy vielen Dank Bleu_de_Coup,


    meine Steuererstattungen resultieren von meiner Lebenspartnerin außergewöhnliche Belastungen Krankenkasse Beitrag, ihre Kinder usw.


    Wieso sollte dies mein Einkommen und somit den Kindesunterhalt erhöhen ? das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun .


    Ich bezahle im Grunde für 2 Kinder Unterhalt , auch wenn eins bei mir im Haushalt Wohnt (gemeinsames Kind 5 Jahre).


    Wegen der Zahnspange , es hat mich keiner gefragt über meinen Kopf hinweg entschieden , hätte sich das Teuerste aussuchen können und ich soll Zahlen ????


    Mein Einkommen ? Streiten um jeden Euro? In meinem Haushalt leben 5 Personen ein Verdienst , ich bekomme kein Wohnungsbeihilfe , oder irgendwelche Staatliche Hilfen alles trage ich selbst außer ein paar Euro Steuererstattung .Wir waren leider nicht schlau genug (oder wollten den Staat nicht zu Lasten fallen) wie andere die nicht zusammen ziehen ,wäre meine Lebenspartnerin nicht zu mir gezogen hätte Sie Harz4 ,Miete Krankenkasse usw. vom Staat bekommen.Dafür darf ich alles bezahlen!

  • Hallo ,


    habe jetzt meine Einkommensnachweise aber ohne Einkommensteuer Bescheid ,mit Ablehnung des Sonderbedarfs der Anwältin geschickt .



    Das wird sie nicht akzeptieren.


    Im Einkommensteuerbescheid könnten noch andere Einkunftsarten stehen ?


    lg
    edy

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  • Hallo edy ,


    andere Einkunftsarten :D klar die hat ja schon ein paar mal mit mir geschrieben wir Wohnen hier alle in der nähe jeder kennt jeden , wenn dann ist das alles nur Schikane , auf die Steuerückerstattung mein Einkommen erhöht ist die scharf .Aber klar wenn Sie das haben will wird Sie es nachfordern.
    Frage nochmal zum Einkommen... Durchschnitt 12 Monatseinkommen + Steuererstattung - 5% ist das so richtig?


    andere frage den Einkommensteuerbescheid da zählt doch der aktuelle also den den ich noch nicht habe vom Steuerjahr 2014 oder?


    Wie verhält sich das eigentlich den mit den Negativen Einkünften(wird das auch zu mein Einkommen gerechnert)? also hätte ich mir z.B eine Wohnung/Haus gekauft ?



    lg
    tedesco

  • Zitat

    Hi,es gibt durchaus nachvollziehbare medizinische Gründe für eine Zahnregulierung. Und im übrigen kannst du doch deine Tochter nicht für deine Lebensplanung (Zusammenziehen mit nicht berufstätiger Frau mit zwei Kindern) verantwortlich machen.HerzlichstTK?


    Hallo TK ,


    sorry dein Beitrag hatte ich übersehen .


    Klar gibt es die, eine Zahnspange ist schon OK , es geht darum das die Kindsmutter ohne mich zu fragen, im übrigen hätte Sie das auch über meine Tochter machen können , mehr Leistungen in Anspruch nimmt die dafür nicht unbedingt nötig waren.


    Ich mache ganz und gar nicht meine Tochter verantwortlich für nichts das hast du falsch verstanden . Deiner Meinung nach heißt das ich hätte mir eine reiche Lebensgefährtin aussuchen müssen :-) Danke .



    LG
    Tedesco



  • Hallo chico,


    wie lautet diese Rechnung bei minderjährige Kinder (17 Jahre)? wie oben bloß halbe Kindergeld?


    Gruß
    tedesco1968