Berechnung Kindesunterhalt

  • Hallo,


    kann mir hier jemand im Forum bei der Berechnung des Kindesunterhaltes behilflich sein?


    KV 2547 € netto
    KM 1521 € netto
    Kind I volljährig in Ausbildung --> Vergütung 456 € netto, Fahrtkosten 75 €, wohnt bei KM
    Kind II minderjährig in Schulausbildung --> wohnt bei KM


    Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch für jedes Kind? ?(


    Vielen Dank im voraus!

  • Hallo Katy,


    für das minderjährige Kind ist allein der KV unterhaltspflichtig. Gemäß seinem einkommen ergibt sich, unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes, ein Zahlbetrag von 398€.


    Dem volljährigen Kind in Ausbildung sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Nach dem addierten Einkommen beider Elternteile ergibt sich ein Bedarf von 703€. Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld und die bereinigte Azubivergütung. Da verbleiben 138€. Das wird dann gequotelt.


    KV 2.547 - SB 1.200 - 398 = 949 : (949 + 321) x 138 = 103,10€
    KM 1.521 - SB 1.200 = 321 : (949 + 321) x 138 = 34,90€


    Ich hoffe, ich habe mich nicht vertippt. Kannst Du ja noch mal nachrechnen. So wäre aber der Rechenweg.


    LG chico

  • Vielen Dank Chico,


    ich hatte was ähnliches --> Bedarf 159 € (ohne bereinigtes Nettoeinkommen) anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet.
    Da frage ich mich doch mal warum die Unterhaltskasse vom Jugendamt was ganz anderes berechnet und auch aussagt. Die sagen das Kind I (volljährig) vom mir (KM) keinen Barunterhalt bekommt (weil es noch bei mir lebt) und deshalb kommt am Ende heraus das der KV 60 € bezahlen muss. Das ruft bei mir mal wieder totales Kopfschütteln hervor....die Wissen wohl nicht was sie tun ( die erste Auskunft war sogar nur 20 €!) oder gibt es da noch Unterschiede zwischen den Bundesländern?


    LG Katy

  • Hallo Katy,


    die Jugendämter kennen sich oftmals nicht richtig mit der Berechnung des Kindesunterhalts für volljährige Kinder aus.


    Daher auch solche Aussagen...


    Zitat

    Die sagen das Kind I (volljährig) vom mir (KM) keinen Barunterhalt bekommt (weil es noch bei mir lebt)


    Nur weil das Kind noch bei einem Elternteil wohnt, erlischt nicht die Barunterhaltspflicht dieses Elternteils. Es ist barunterhaltspflichtig. Und um den Bedarf des Kindes zu ermitteln, muss das Einkommen des Elternteils, welches Unterkunft gewährt, mit in die Berechnung einbezogen werden. Ob es dem Kind dann tatsächlich etwas zahlt, ist dann ja im Innenverhältnis zwischen Kind und Elternteil zu regeln. Natürlich muss kein Elternteil das Kind kostenlos wohnen lassen.


    Du kannst ja mal das JA mit meiner Berechnung konfrontieren. Wäre interessant, was die dazu sagen...


    LG chico

  • Hi,


    das mit dem Anspruch auf Barunterhalt für volljährige Kinder ist hier nicht ganz richtig dargestellt. Es ist zwar zutreffend, dass die Kids ab Volljährigkeit rein rechnerisch gesehen einen Anspruch auf Barunterhalt haben. Aber, wenn das Kind im Haushalt der Mutter lebt, hat sie auch die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie das Kind bar auszahlt und im Gegenzug Kostgeld verlangt, oder aber die Leistung durch "Naturalien" erbringt. Steht so im BGB. Nur, die Berechnung des mütterlichen Anteils muss natürlich in € erfolgen. Einfach weil ja zwischen den Eltern zu quoteln ist. Wir haben hier also zwei Schritte, die zu beachten sind.


    Herzliche Grüße


    TK

  • Hallo,


    habe heute mit dem Herren vom JA telefoniert und es viel mir echt schwer nicht :evil: zu werden. Er meinete aus seiner Sicht!!! würde mein Gehalt nicht zur Berechnung des Unterhaltsanspruches für meine volljährige Tochter herangezogen werden (können), weil ich ein minderjähriges Kind (16 Jahre) betreue für die ich ja nicht barunterhaltspflichtig bin. Erklärung kam halt nicht wirklich es ist halt seine Sicht.... Extremstes Kopfschütteln. Wenn es mir nicht gefällt sollte ich! doch einen Anwalt nehmen. Merkt der noch was? Ich möchte doch nur das meine Tocher vom KV das bekommt was ihr zusteht. Und des Anwalt müsste sie sich ja nehmen!!!


    LG Katy

  • Hallo Katy.


    der SB scheint nicht den Hauch einer Ahnung zu haben. Weise ihn doch mal auf die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG hin. Ab Punkt 13. wird´s dann interessant für ihn.


    Der Berdaf eines volljährigen Kindes bemisst sich immer am addiereten Einkommen beider Elternteile, sofern denn beide leistungsfähig sind. Ob Du da jetzt noch ein minderjähriges Kind betreust ist völlig schnuppe. Wenn der SB nicht einlenkt, solltest Du Dich an den Abteilungsleiter des JA wenden. Aber wie sollte er einlenken? er wäre ja nicht mal im Stande eine berechnungdurch zu führen.


    LG chico