Trennung/ Umgang mit Kindern

  • Guten Tag,


    die verheirateten Eltern von 2 Kindern (5 und 7 Jahre) sind gerade in Scheidung, die läuft seit ein paar Monaten.
    Scheidung geht vom Vater aus, Kinder wurden zunächst zur Mutter gegeben, "Besuchsregelung wie zuvor", die nur mündlich abgesprochen war.
    Alle 2 Wochen sollten die Kinder am Wochenende zum Vater. Die Mutter verreiste jedoch unabgesprochen mit den Kindern an dem Wochenende, als der Vater die Kinder abholen wollte.
    Wie kann er sich gegen solche Einseitigkeiten wehren? Kann man eine schriftliche, überwachte Regelung erreichen?

  • Hallo,


    natürlich kann man mit Hilfe des JA eine Umgangsregelung schriftlich vereinbaren. Die ist aber nicht mehr wert als das Papier auf dem sie geschrieben wurde. Wenn sich ein Elternteil nicht daran hält, passiert halt nix. Ein zahloser Tiger.


    Ein anderer Weg wäre, den Umgang gerichtlich regeln zu lassen. Dabei sollte dann beantragt werden, dass der Umgangsbeschluss ein Strafgeld, ersatzweise Haft, für ein Zuwiderhandeln vorsieht.


    Dazu bedient man sich dann der Hilfe eines Fachanwalts für Familienhilfe.


    LG chico

  • Danke für deine Antwort, chico.
    Geht es ohne Anwalt nicht? der Anwalt ist gerade sehr überlastet und es ist recht dringend.
    Und wie ist es mit der Feststellung der Zuwiderhandlung? Steht da dann auch wieder Aussage gegen Aussage (Vater: die waren verreist, Mutter: Kind war krank) - denn Einigkeit kann man zwischen den beiden nicht erzielen, man bräuchte wahrscheinlich auch noch jedesmal Zeugen für die Übergabe, um da eine wirkliche Handlungssicherheit zu erreichen.

  • Hallo zacho,


    Zitat

    Mutter: Kind war krank


    ist das ein Hinderungsgrund, dem Vater das Kind nicht auszuhändigen? Kann sich ein Vater nicht um ein krankes Kind kümmern? Wenn Kind tatsächlich bettlägrig ist, kann die Mutter sicherlich ein Attest des Kinderarztes nachweisen. Denn bei so schwerer Erkrankung hat sie diesen doch bestimmt schon konsultiert!?


    Und ja, ich würde es über einen Anwalt machen. Umgangssachen werden im Eilverfahren abgehandelt. Das kann innerhalb von 2 Wochen abgearbeitet werden bei Gericht.


    LG chico

  • Hallo Chico,


    naja, Kinder werden schon mal so krank, daß man sie besser in Ruhe läßt, aber nicht gleich zum Arzt schleppt.
    Allerdings habe ich schon mehrfach gelesen, daß das gern als Verschleppungstaktik ausgebaut wird ("mein Kind").
    In diesem konkreten Fall wurde von der Mutter gegenüber der Schule am Freitag behauptet, das Kind wäre krank, und dann bis Sonntag abend weggefahren.
    Zeuge ist aber im Grunde nur der Vater, und dem glaubt man nicht (bzw. will ihn nicht hören).