Autokredit zu berücksichtigen bei Berechnung?

  • Hallo ihr Lieben,


    Ihr habt mir schon mal bei einer Frage geholfen, deshalb wende ich mich noch mal an euch:


    ich war beim JA und habe eine Beistandschaft eingerichtet. Mein Exmann hat nun einen Fragebogen bekommen, den er ausfüllen muss.
    Nun zu meiner Frage: er hat einen Autokredit laufen. Das Auto wurde kurz vor der akuten Trennungsphase von ihm alleine gekauft. Ich wollte dieses Auto nicht, da ich einen Neuwagen zu teuer fand. Mit den Worten: "Ich bin hier der Hauptverdiener und ich will auch mal ein neues Auto." unterschrieb er allein den Vertrag.
    Jetzt finde ich im Netz keine wirklich deutlichen Aussagen zum Thema berücksichtigungsfähige Schulden. Einmal heißt es, die Schulden sind zu berücksichtigen, wenn sie vor oder während der Ehe mit der Zustimmung des Partners gemacht wurden, andererseits scheint es da aber auch Unterschiede zu geben, für was die Schulen gemacht wurden. Aber es geht in den Beispielen meist um Häuser und Eigentumswohnungen. Wie sieht es bei einem Auto aus, dass auch er alleine nutzt (ich bin diesen Wagen noch nie gefahren)?


    Er verdient knapp 1400 und bekommt unregelmäßig Prämien. Das Durchschnittseinkommen wird ja noch berechnet. Unser Sohn ist 12.
    Es kann ja eigentlich auch nicht sein, dass das Kind sein Auto zahlt, oder?


    Viele Grüße
    Tine

  • Hallo Tine,


    die Antwort auf Deine Frage findest Du in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG. Welches wäre das?


    Beim OLG Hamm heißt es dazu...


    Zitat

    10.2.2 Für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz sind - jedenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen - in der Regel nur die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel absetzbar. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, sind die Kosten der PKW-Nutzung in der Regel mit 0,30 € je Kilometer (Formel: Entfernungskilometer x 2 x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate) abzugsfähig. Wenn die einfache Entfernung über 30 Kilometer hinausgeht, wird empfohlen, die weiteren Kilometer wegen der eintretenden Kostenersparnis nur mit den Betriebskosten von 0,20 €/km anzusetzen. Neben den Fahrtkosten sind regelmäßig keine weiteren Kosten (etwa für Kredite oder Reparaturen) abzugsfähig.


    Der Autokredit wäre damit nicht bereinigend anzusetzen.


    LG chico