Sorgerecht

  • Hallo, wir (meine Freundin und ich) sind verzweifelt unsicher....
    folgendes...
    wir führen seit 8 Monaten eine Fernbeziehung (135km) meine Freundin hat ein 4 jährigen Sohn.
    sie wollen nun zu mir ziehen, aber der Kindesvater will es nicht. Er tut alles um ihr das leben schwer zu machen. Geteiltes Sorgerecht , geteiltes aufhsltsbestimmungsrecht.
    bisher hatte sie einen Job mit unregelmäßigen Arbeitstagen. Auch ab und zu am we. Aber immer nur früh.. Sie musste Arbeitsbedingt ihren Sohn ab und zu bei den Großeltern abgeben..
    jetzt hat sie einen neuen Job mit mo - fr. So dass sie jedes we zeit hätte und auch in der Woche für den kleinen dasein kann.
    Das ganze will der kindesvater nicht. Er beantragt nun das alleinige Sorgerecht und will den Sohn zu ihn holen. Er stellte sie schriftlich als schlechte Mutter vor Gericht da..dabei hätte sie nun ein geregelten Job und kann ganz für ihn dasein..
    nun meine frage :: kommt er damit durch?
    Sie hat schon ihren alten Job und Wohnung gekündigt .. Bitte um Hilfe

  • Hallo Helpm,


    Jemanden "schlecht machen" beim Jugendamt, dürfte ein Schuss ins eigene Knie sein.


    *Wenn die Mutter nicht "das Kindeswohl" schädigende Eigenschaften hat, dürfte der Vater wenig Chancen auf
    das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.


    Gegen das gemeinsame Sorgerecht ist nicht einzuwenden.


    Alleiniges Sorgerecht wie siehe oben.*


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ebenfalls eigenen Anwalt beauftragen und dann eigenen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht - einstweilige Anordnung - stellen. Und zwar flott! So etwas sollte man regeln BEVOR man die Wohnung/Arbeit kündigt und Fakten schafft. Dann wird das auch alles nicht so hektisch.


    Beim gemeinsamen Sorgerecht kann es bleiben.