Wann darf ich Kinderunterhalt zahlen?

  • Hallo, ich hoffe meine Frage ist hier richtig.


    So sieht es aus:
    Zurzeit lebe ich mit meiner Freundin (Schwanger 9. Monat, unverheiratet) in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Meine Freundin bezieht Geld vom Arbeitsamt.
    Wenn das Kind zur Welt kommt werde ich mir eine eigene Wohnung suchen. (Auf Wunsch meiner Freundin & damit es mir erlaubt ist arbeiten zu gehen.)


    Meine Frage betrifft nun das Kinderunterhalt.
    Werde ich erst dann zum Unterhalt Zahlen aufgefordert wenn ich aus der Wohnung meiner Freundin ausziehe?
    Ich bin Student in den letzten Semestern, und habe momentan kein Einkommen.
    Werde ich dann gezwungen einen Staatlichen Kredit aufnehmen zu müssen? Wenn ja , ist dieser Kredit dann Zinsfrei?


    Danke schonmal das ihr euere Erfahrung/Wissen mit mir teilt.
    Liebe Grüße
    Welten :)

  • Zunächst einmal denke ich, dass keiner - auch nicht der Staat - böse sein wird,wenn Du Dir eine Arbeit suchst und die Allgemeinheit entlastest... wobei es schnurz sein dürfte, ob Du das noch machst, während Du bei Deiner Freundin lebst oder erst später...


    Spaß beiseite...


    Wenn Du Dein Studium einigermassen zielstrebig verfolgst, kannst Du zu Ende studieren und bist während Deiner Ausbildung nicht leistungsfähig, also auch nicht zum Unterhalt verpflichtet. Nach Abschluss des Studiums sieht das dann natürlich anders aus.
    Sollten dennoch Forderungen an Dich gestellt werden, solltest Du Dich in anwaltliche Beratung begeben.

  • Hallo,


    das sehe ich auch so.


    Wenn Du Dich noch in Deiner Erstausbildung befindest, bist DU nicht leistungsfähig und musst noch keinen Unterhalt leisten. Die Mutter des Kindes muss /soll dann Leistungen nach UVG beantragen. Diese Leistung musst Du solange nicht erstatten, wie Du noch in der Erstausbildung bist.


    Ist das Studium beendet, solltest Du aber zügig zusehen, dass Du "in Lohn und Brot" kommst. Denn dann laufen durch den UV Schulden auf, welche Du später erstatten musst.
    Aber... wieso wollt ihr euch denn trennen, wenn das Kind da ist? Da komm ich nicht ganz mit. Das ist unlogisch...


    LG chico

  • Hallo,



    Wenn das Kind zur Welt kommt werde ich mir eine eigene Wohnung suchen. (Auf Wunsch meiner Freundin & damit es mir erlaubt ist arbeiten zu gehen.)


    Diesen Satz verstehe ich nicht.


    Du kannst arbeiten wann du willst.


    Warum willst du ausziehen?


    lg
    edy

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