Was muss ich als ersten Schritt zur Sicherung meiner Existenz einleiten

  • Hallo,
    ich habe ganz viele Fragen, da mich die Trennung völlig unvorbereitet erwischt hat. Ich werde mich um eine sachliche Schilderung bemühen und versuchen die Fakten emotionslos darzustellen. Ich bewege mich zum ersten Mal in einem Forum also bitte etwas Nachsicht. Los geht's:


    Verheiratet seit 23 Jahren
    1 Tochter 24 J. Studentin (studiert in den NL)
    1 Sohn 21 J. Auszubildender (wohnt noch im Elternhaus)


    Vor 7 Tage hat mein Mann die Trennung ausgesprochen, da er eine Woche vorher jemanden kennengelernt hat. Dies erfolgte gleich mit der Aussage, dass er aber nicht ausziehen werde, dass müsse schließlich auch so gehen. Hierzu ist zu erwähnen, dass die Aufteilung des Hauses dies aber kaum möglich macht. Da der gesamte Wohn-, Koch und Essbereich offen ist.


    Nun zu meinem größten Problem.
    Ich habe 2013 mein Haus (auch im Grundbuch nur auf meinem Namen eingetragen) verkauft und den kompletten Erlös in ein neues Haus gesteckt, dass wir dann auch 2013 bezogen haben. Mit dem Verkauf meines alten Hauses wurde ein Darlehn zur Zwischenfinanzierung komplett getilgt, so dass jetzt nur noch ein Darlehn von ca. 100.000 € zu tilgen ist.
    Das Grundstück haben wir beide zur Hälfte ohne Einbeziehung in die Finanzierung bezahlt. Mein Mann aus unseren gemeinsamen Ersparnissen und ich meinen Teil aus einer kleinen Erbschaft. Ich habe also weit mehr als 60% des Ganzen bereits bezahlt. Selbstverständlich laufen alle Darlehn auch das bereits abgelöste auf beider Namen, dass war eine Bankbedingung. Die neue Immobilie wurde zu gleichen Teilen auf beider Namen im Grundbuch eingetragen.


    Kurze Anmerkung: während ich dass so schreibe komme ich mir wie eine Idiotin vor <X<X<X<X<X<X


    Für mich ist die Situation des gemeinsamen Wohnens nicht tragbar, da ich emotional damit nicht gut umgehen kann. Mein Sohn ist mit dieser Lösung auch nicht glücklich, da das Verhältnis zu seinem Vater seit Jahren angespannt ist und er sich nicht vorstellen kann allein mit ihm unter einem Dach zu leben.


    Jetzt noch etwas zur wirtschaftlichen Situation:
    Mein Verdienst beträgt bei 30 Wochenstunden 1.000,-€ netto. Ich habe auch 15 Jahre nicht gearbeitet um die Kinder zu erziehen. Dies erfolgte aber immer mit der vollen Akzeptanz durch meinen Ehemann. Unser Sohn war viel krank und brauchte etwas mehr Unterstützung.


    Mein Mann arbeitet im Vertrieb und hat schwankende Einkünfte jedoch mtl. nicht unter 4.000,-€ netto.


    Er hat mir auch gleich eröffnet, dass ich schnellstens sehen sollte 40 Std. zu arbeiten, was für mich, da im öffentlich Dienst, nicht so einfach ist, da ich die Planstellen schließlich nicht mache. Und mit Mitte 50 eine Stelle im öffentlichen Dienst aufzugeben ist sicherlich auch nicht die beste Idee zumal ich sehr ländlich wohne und die Stellen hier nicht von den Bäumen fallen. Ich bin zwar gut qualifiziert, arbeite aber aufgrund meiner langen Erziehungspause auch seit dem Wiedereinstieg 2009 weit unter meiner Qualifikation.


    Muss Unterhalt durch meinen Mann an mich und die Kinder gezahlt werden, mein Sohn hat eine Ausbildungsvergütung von 500€, aber meine Tochter bezieht kein BAföG. Meine Rentenansprüche sehen selbstverständlich auch nicht rosig aus.


    So nun genug gejammert - ich freue mich wenn ich einige Rückmeldungen bekomme.


    Allen noch ein sonniges Wochenende

  • Hallo Musketiere,


    Zunächst das wichtigste:


    Dein Mann ist dir zum Trennungsunterhalt verpflichtet, eine höhere Arbeitszeit musst du im 1.Trennungsjahr nicht
    annehmen.


    Als nächstes seid ihr beide den Kindern zu Unterhalt verpflichtet.


    Das Azubi-Geld des 21.Jährigen wird seinem Bedarf angerechnet.


    Kurze Anmerkung: während ich dass so schreibe komme ich mir wie eine Idiotin vor


    Das ist nicht nötig.


    Du solltest dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht suchen. (unbedingt Fachanwalt).


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Stimmt! Das gehört auf jeden Fall in die Hände eines Fachanwaltes für Familienrecht, insb. Unterhalt und Zugewinn.


    Eine Beratung kannst du schon mal vorbereiten, indem Du alle wichtigen Unterlagen zusammensuchst. Das sind von Euch beiden jeweils die letzten 12 Verdienstbescheinigungen, der letzte Steuerbescheid und auch die Steuererklärung. Dann besorg Dir am besten eine Finanzübersicht bei Eurer Bank. Wenn die Bank noch nichts von Eurer Trennung weiss, erteilt sie meist auch eine Übersicht über die Verträge Deines Mannes, wenn ihr jeweils auch über getrennte Konten/Vermögensanlagen verfügt. Kontoauszüge der letzten 2-3 Monate sollten auch gesichert werden. Dann solltest Du Dir einen Überblick über laufende Versicherungen verschaffen, insbesondere über kapitalbildende Lebensversicherungen. Dass Du Erbschaften während der Ehe erhalten hast, ist relevant. Sicher die Belege aus denen sich ergibt, wann und wieviel Du erhalten hast. Das gleiche gilt auch für Schenkungen, wenn Du welche während der Ehe erhalten hast. Lass Dir schriftliche Bestätigungen der Schenker geben, falls noch möglich. Such ferner alle Kreditunterlagen zusammen, also Kreditverträge und die letzten Jahreskontoauszüge. Im Januar gibt`s dann die aktuellen. Auch diese bitte sichern oder zumindest kopieren. Wann und für wieviel wurde Dein Haus verkauft? Unterlagen zusammensuchen! Hattest Du es schon bei der Eheschließung? Wieviel war es da wohl wert oder zum Zeitpunkt als Du es erhalten hast? Such den Übergabevertrag raus.


    Wie Edy schon geschrieben hast, ist Dein Mann Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Da ihr sehr lang verheiratet wart, auch noch eine längere Zeit nach einer Scheidung. Zwar musst Du im ersten Jahr einer Trennung Deine berufliche Tätigkeit nicht ausweiten. Wenn Du aber darüber nachdenken soltest, die Immobilie zu übernehmen, fällt Dir das mit eigem höheren Einkommen sicher leichter, da das für die Banken nicht unwichtig ist. Arbeiten hilft ja auch gegen Grübeln...


    Ihr solltet frühzeitig entscheiden, was mit dem Haus passieren soll. Kann es einer allein halten? Wenn ja, wer? Zu welchen Konditionen? Hier bieten sich gemeinsame Gespräche an, um nicht zuviel Geld zu verbrennen. Ein Anspruch auf vorübergehende alleinige Nutzung ist nur durchzusetzen, wenn eine gemeinsame Nutzung nicht zumutbar ist. Natürlich ist es nicht schön, wenn der Gatte während der Trennung frisch gevögelt ins Familienheim abends zurückkehrt. Nach Auffassung der Gerichte ist das aber eben noch zumutbar. Wenn Du es nicht aushälst, müsstest Du weichen, wenn er sich weigert zu gehen. Das will aber gut überlegt sein...


    Beide Kinder sind volljährig und haben - dem Grunde nach - Unterhaltsansprüche gegenüber beiden Elternteilen. Diese müssen sie auch mit Hilfe eines eigenen Anwaltes geltend machen. Dein Unterhaltsanspruch ist aber vorrangig. Erhältst Du Unterhalt, wirst Du auch beim Volljährigenunterhalt leistungsfähig sein. Die Berechnung ist etwas kompliziert und gehört in anwaltliche Hände.


    Tja... und im übrigen is es ja, wie es is... Ärger Dich nicht über die Vergangenheit. Die kannst Du eh nicht ändern. Heul ein bisschen, schau nach vorn, geh aus, mach Sport und reiss Dir ein paar schicke Männer auf! Hey! Mitte 50! Da geht doch noch was!!

  • Hallo Ihr da draußen,


    alle die schon geantwortet haben schon mal ganz lieben Dank. Ich werde versuchen alles zu beherzigen. Aber noch eine Frage vorab: sind Unterhaltszahlungen des Ehemanns nach so einer langen Ehe zeitlich begrenzt, also z.B. nur für ein Jahr?


    Allen noch einen netten Abend und genießt die Sonne, wer kann schon sagen wie oft sie im November noch scheint.


    es grüßt ein noch geknicktes Musketier.

  • Hallo,


    Aber noch eine Frage vorab: sind Unterhaltszahlungen des Ehemanns nach so einer langen Ehe zeitlich begrenzt, also z.B. nur für ein Jahr?


    Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung zu zahlen.


    Aber nach ca. einem Jahr, musst du Bemühungen für eine dir angemessene Arbeit nachweisen.


    Findest du keine Arbeit ( trotz Bemühungen) steht dir auch noch nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt zu.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Grundsätzlich ist der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zeitlich zu befristen. Aber es kommt auf den Einzelfall an. Bei ehebedingten Nachteilen und langer Ehezeit kann es durchaus sein, dass ein Gericht eine Befristung nicht mitmacht. Ehebedingte Nachteile werden wohl vorliegen und wird man mit Mitte 50 auch nicht mehr komplett ausbügeln können. Und die Ehezeit ist auch lang... Wenn schon nicht unbefristet, so kommt doch eine Zahlung von langer Zeit in Betracht. Hier gibt es keine Tabellen o.ä. so dass man hier auch keine konkreten Prognosen anstellen kann. So 10 Jahre... das dürfte realistisch sein ... "pi x Daumen".

  • Hallo,
    ich muss noch eine Frage nachschieben: mein Mann hat sich einen A 5 als Firmenwagen gegönnt. Dafür werden ihm jetzt jeden Monat fast 700€ vom Einkommen abgezogen. Er ist der Ansicht, das dieser Betrag dann auch nicht mehr zu berücksichtigen ist. Der Betrag für den Firmenwagen erscheint auf der Abrechnung aber nach dem Nettobetrag also sehe ich es so, dass er den Betrag bei seinen Angaben zum Nettoverdienst nicht abziehen darf.


    Wie finde ich denn einen guten Fachanwalt? Hier gibt es nicht viele.


    heute leider wieder ein Musketier in desolatem Zustand.


    vorab schon mal vielen Dank.

  • "Einen guten Fachanwalt finden"... da wird man kaum Empfehlungen geben. Hör Dich bei Freunden und Kollegen um. Empfehlungen sind aber auch recht subjektiv. Und schau auch mal in der nächst größeren Stad, in der sich auch Dein Amtsgericht befindet. Größere Kanzleien leisten sich meist auch kompetente Spezialisten. In jedem Fall sollte es halt ein Fachanwalt sein. Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt reicht nicht. Schau Dir auch Internetauftritte an. Wer billig daherkommt, kann sich meist nichts besseres leisten, hat also nicht viel zu tun. Aber es kann selbstverständlich auch ganz anders sein... Die Chemie muss stimmen. Und wer auf konkrete Fragen nur Allgemeines von sich gibt, den solltest Du meiden.


    Der Firmenwagen ist für die Berechnung des Unterhaltes relevant. Schau mal in sein Bruttoeinkommen. Dort müßte der Pkw nochmal im Rahmen der 1%-Regelung als geldwerter Vorteil auftauchen. Heißt: vorn schlägt man`s drauf, hinten zieht man`s wieder ab. Unterhaltsrechtlich muss man eigentlich eine komplizierte Berechnung anstellen. Fiktive Steuerlast ermitteln bla bla... manche Gerichte belassen es auch einfach bei einem Zuschlag für Privatnutzung... ein weites Feld also. Ein Anwalt, der in Deiner Gegend tätig ist, wird auch wissen, wie es vor Ort gehandhabt wird.

  • Hallo Bleu_de_Coup,


    vielen lieben Dank für Deine Antwort. Du kennst dich ja wirklich super aus. Das hilft mir sehr. Da ich niemanden kenne der geschieden ist, habe ich mich bei einer Gruppe für Menschen in einer Trennungssituation angemeldet und hoffe, dass da jemand einen guten Fachanwalt kennt.


    also drück mir die Daumen, denn langsam fängt es hier an zu brennen.


    Viele Grüße