Kosten tragen für nicht eigene Kinder???

  • Hallo


    meine Frau und ich haben letztes Jahr
    geheiratet, sie brachte zwei Kinder mit in die Ehe,


    der leibliche Vater der Kinder ist
    nicht erwerbstätig, lebt mit einer neuen Partnerin zusammen, zahlt
    keinen Unterhalt.


    Ist es normal, dass ich als nicht
    leiblicher Vater, für sämtliche anfallenden kosten der Kinder
    aufkommen muss, Schulbücher, Kleidung, Lebensmittel?


    Meine Frau ist selbst auch nicht
    erwerbstätig.


    Unterhaltsvorschussleistungen vom Amt
    wurden gestrichen, da sie nicht mehr allein erziehend wäre, das sehe
    ich etwas anders. Ich habe absolut keine Rechte oder Mitsprache in
    der Erziehung der Kinder, darf nicht einmal einen Elternabend in der
    Schule besuchen, geschweige denn über irgendwelche Lehrmaßnamen
    Auskünfte erwarten, wie mir die Direktorin unserer Schule mitteilte,
    nach dem ich bei einem Problem, mit den Kindern in der Schule des
    Raumes verwiesen wurde.


    Ich hab kein Recht auf Information,
    aber die Klassenfahrt der Kinder darf ich bezahlen, muss ich mir das
    so vorstellen und ist das rechtens???


    Was ist mit dem Kindesvater, wieso wird
    der nicht zur Rechenschaft gezogen und zur Kasse gebeten?


    Wird seine Lebenspartnerin auch
    angerechnet???


    Gruß


    P.

  • Hallo Placibo,


    Du hast eine Frau mit "Altlasten" geheiratet. Da sollte Dir klar gewesen sein, dass es finanziell eventuell nicht so rund läuft. Warst Du im Vorfeld nicht über die Unterhaltsverhältnisse informiert?


    Dass der UV wegfällt, wenn die Mutter der Kinder nicht mehr alleinerziehend ist, ist per Gesetz so geregelt. Und alleinerziehend ist dann nicht mehr, wenn sie mit einem neunen Partner zusammenlebt.


    Der gleiche Fall würde eintreten, wenn Deine neue Partnerin und deren Kinder von ALG2 leben würden. Auch dann würdet ihr als Bedarfsgemeinschaft behandelt und Dein Einkommen würde auf den Bedarf von Partnerin und ihrer Kinder angerechnet.


    So viel dazu....


    Zitat

    der leibliche Vater der Kinder ist
    nicht erwerbstätig, lebt mit einer neuen Partnerin zusammen, zahlt
    keinen Unterhalt.


    Hmm, das unternimmt den die KM dagegen? Besteht eine Beistandschaft für die Kinder beim zuständigen JA? Hat die KM oder der Beistand schon mal Unterhalt vom KV gefordert?


    Zitat

    Wird seine Lebenspartnerin auch
    angerechnet???


    Über welches Einkommen verfügt die Lebensgefährtin denn?


    LG chico


    edit: rechtsschreibung

  • Na ja... Du wusstest doch, dass Du eine Frau mit Kindern heiratest. Ist der Vater der Kinder hinsichtlich des Kindesunterhaltes leistungsfähig? Dann müsste der Unterhalt geltend gemacht werden. Bei Arbeitslosigkeit müsste ihm ein bisschen Dampf gemacht werden. Die Partnerin auf seiten des Kindesvaters führt dazu, dass sein Selbstbehalt um 10% gemindert wird... ihr Einkommen spielt aber eigentlich keine Rolle. Und Unterhaltsvorschuss wird nun mal nicht im Falle der Wiederverheiratung gezahlt. Punkt!

  • Hi,


    die Sache ist doch gar nicht so kompliziert. Unterhaltspflichtig sind die Eltern, also Vater und Mutter. Nicht der Stiefvater. Ein Kind kostet, mal ganz grob kalkuliert (ich lehne mich da an eine Untersuchung des Familienministeriums aus dem Jahr 2007 an) knapp 400 € im Monat, inkl. Wohn/Heizkosten und was sonst noch so da ist. Kindergeld sind zur Zeit 182 €. Gilt es folglich, etwa 200 € pro Kind zusätzlich aufzubringen für die Unterhaltung eines Kindes. Muttern arbeitet nicht. Die 400 € kann sie doch lässig nebenbei verdienen. Schulkinder offensichtlich - die sind dann schon ziemlich selbständig, da geht doch vieles.


    Abgesehen davon, der neue Mann der Mutter ist gegenüber den Kindern doch auch nicht völlig rechtlos. Er kann alle Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens mit fällen. Und das sind nun mal 99 % aller Entscheidungen.


    Im übrigen kann sich die Mutter im Jugendamt beraten lassen. Kann schauen, wie man Unterhaltsforderungen tituliert und wie sie vollstreckt werden. Warum geschieht da nichts?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Placido76,


    Unterhaltsvorschussleistungen vom Amt
    wurden gestrichen, da sie nicht mehr allein erziehend wäre, das sehe
    ich etwas anders.




    siehe unter II.


    https://fs.egov.sachsen.de/for…ame=SMS&zbsbehoerde=16856


    lg
    edy

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