vom gemeinsamen Sorgerecht zum alleinigen Sorgerecht...

  • Halli Hallo!!
    Bin neu hier und hätte da ein Anliegen, vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp oder Rat geben, wäre für alles dankbar ;)
    Ich Schilder mal die Situation...
    ich selbst bin 22 Jahre alt, gelernte Friseurin aber momentan in Elternzeit bis einschließlich Februar 2015 und habe eine 14 Monate alte Tochter die seit ihrer Geburt mit mir in einer gemeinsamen Wohnung lebt. Ich war mit dem Vater meiner Tochter ca 1 Jahr zusammen ( Schwangerschaft inklusive) bin nach 2 Monaten von ihm "ungeplant" schwanger geworden. wir waren nicht verheiratet, er ist Marokkaner und hat eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, die er immer wieder verlängern muss. Er hat die Vaterschaft problemlos anerkannt und ich habe mit ihm damals das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt festlegen lassen...wir haben uns 2 1/2 Monate nach Linas Geburt getrennt und er hat sie seitdem ( ca 1 Jahr ) 4 Mal gesehen und das auch in sehr unregelmäßigen Abständen...seitdem hat das Drama seinen Lauf genommen. Ich möchte gern das alleinige Sorgerecht für mich beantragen. Würde hier mal ein paar Dinge auflisten, die ihn betreffen und vielleicht kann mir jemand davon abraten oder mir zusprechen, das Ganze durchzuziehen...


    also, beginnen wir mal bei ihm:
    -er lebt in einer WG mit einem älteren Mann ( ca 50 Jahre alt )
    -keinerlei Kinderutensilien in seiner WG vorhanden ( nicht mal Windeln )
    -er zahlt keinen Unterhalt, bekomme momentan den Unterhaltsvorschuss vom JA ( nicht mal diesen bezahlt er regelmäßig zurück )
    -er wurde am 3.11.14 gerichtlich verurteilt Mindestunterhalt zu bezahlen ( 225 Euro )
    -er besucht sie nicht regelmäßig, es liegen Abstände von 3Monaten zwischen dem Zusammentreffen der beiden, somit hat die Kleine auch keinerlei Bindung zu ihm
    -sie fremdelt sehr stark, sobald sie ihn sieht ( klammert sich an Mich )
    -er hat schon einen 7-jährigem Sohn aus einer vorherigen Beziehung um den kümmert er sich genauso wenig und Lina hat ihren Halbbruder noch nie gesehen
    -er ist telefonisch nicht für mich zu erreichen, da es seine Handynummer nicht mehr gibt
    -er weigert sich immer wieder mir wichtige Dinge zu unterschreiben
    Und zu guter Letzt, ist ihm alles zuviel was in irgendeiner Art und Weise mit der Kleinen zutun hat, das hat er mir am Telefon auch schon mehrfach gesagt.




    vielleicht hört sich das für den ein oder anderen nicht so schlimm an, aber ich bin die ewige hinterher Rennerei für jede pupsige Unterschrift echt leid, und da er wirklich 0,00 Interesse an ihr zeigt, wäre es für mich eine enorme Erleichterung wenn ich das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekäme...ich habe es noch nicht beantragt...findet ihr ich sollte es probieren?



    Danke schonmal im Voraus für jede Antwort! ;))

  • Hallo KaroLina,


    Besprich die Situation mit dem zuständigen Jugendamt.


    Ich denke du hast gute Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    seh ich völlig anders. Sorgerecht, das sind letztlich ein paar Unterschriften bis zur Volljährigkeit, wie etwa für den Kindergarten, sofern von diesem angefordert, was nicht immer der Fall ist, nicht für die Grundschule, erst für die weiterführende Schule, dann für einen Ausbidlungsvertrag, sofern Kind unter 18. Außerdem für einen Reisepass und ein eigenes Konto, für medizinische Behandlung, die über Routine (Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Standartbehandlungen) hinaus geht. Und das wars schon. Und mit dem Umgangsrecht des Vaters hat das schon mal gar nichts zu tun. Das hat er auch ohne Sorgerecht. Abgesehen davon, ist Fremdeln in diesem Alter völlig normal, sogar angebracht. Beunruhigen würde mich, wenn das Kind nicht fremdeln würde, das spräche nämlich für eine Entwicklungsstörung. Und in dem Alter des Kindes gibt es keine Unterschriften, die der Vater auch leisten muss. Die Entscheidungen des täglichen Lebens, die fällt grundsätzlich das Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält.


    Herzlichst


    TK

  • Ich meine, dass im Ergebnis ein Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nicht erfolgreich sein wird. Trotzdem würde ich empfehlen, einen solchen Antrag bei Gericht einzureichen und dann im Termin eine Vollmacht auszuhandeln, die Dich mit dem Recht ausstattet, alle Entscheidungen allein zu treffen. Das ist zwar weniger, als Du möchtest, aber alles was Du brauchst.