Unterhalt und Unterhalsvorschuss

  • Ich brauche mal dringend eure Hilfe.


    Die Kindesmutter hatte Unterhaltsvorschuss beantragt. Ich wurde im September dazu aufgefordert meine Verdienstbescheinigungen zum Amt zu schicken. Das habe ich getan und zeitgleich für die Monate Oktober und November den Unterhaltsvorschuss selber gezahlt, um nicht noch mehr eventuelle Schulden aufzubauen. Dies teilte ich dem Jugendamt mit. Nach der Prüfung der Unterlagen, wurde der Unterhaltsvorschuss am 01.12.2014 rückwirkend zum 01.10.2014 eingestellt und mir per mail mitgeteilt das mein Einkommen ausreiche um den Mindestunterhalt selbst zu zahlen.Ende November teilte mir die Kindesmutter mit, dass sie jetzt kompletten Unterhalt für zwei Kinder haben möchte und lässt das ganze nun über das Jugendamt prüfen. Aus diesem Grund habe ich diesen Monat die 180 € nicht mehr gezahlt. Nun erhielt ich heute einen Anruf von der Kriminalpolizei, dass die Kindesmutter mich wegen nicht erbrachter Unterhalszahlung anzeigen wolle. Nach ewigen hin und her, konnte ich den Beamten dazu bewegen, die Anzeige nicht fertig zu machen, wenn ich innerhalb einer Woche die 180€ bezahle. Bei einem Telefonat mit dem Jugendamt teilte mir die nicht allzu freundliche Sachbearbeiterin mit, dass ich dazu verpflichtet wäre die 180 € weiter zu bezahlen, bis die Berechnung des Unterhaltes für beide Kinder abgeschlossen sei.
    Wer kann mir dazu was sagen?
    Weiß ehrlich nun nicht wie ich mich verhalten soll.
    Es liegt noch kein Unterhaltstitel vor und berechnet wurde auch noch nichts.

  • Hallo JacKe14122013,


    Ab der Aufforderung zur Offenlegung deines Einkommen beginnt die Unterhaltsverpflichtung.


    Auch wenn die eigentliche Berechnung noch dauert,musst du den errechneten Betrag eben rückwirkend nachzahlen.


    lg
    edy

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  • Hallo,


    die 180€ sind ja nicht der Mindestunterhalt. Das ist nur das, was nach UVG, unter Berücksichtigung des vollen Kindergeldes, gezahlt wird.


    Der Mindestunterhalt, unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes, beträgt 272€. Diesen Betrag solltest Du je Kind leisten. Dann bist Du auf der sicheren Seite.


    Die KM scheint ja recht streitbar zu sein, wenn sie sofort Anzeige erstattet nach § 170 StGB. Das dürfte aber in dem vorliegenden Fall nicht durchdringen.


    LG chico

  • Ja die KM ist sehr sehr sehr schwierig.
    Eine friedliche Lösung, im Sinne der Kinder, ist mit ihr nicht möglich.


    Also werde ich, wie die freundliche Dame vom Jugendamt sagte, die 180€ erst mal weiter zahlen und auf die Berechnung warten.


    Gleich mal eine andere Frage.
    Ich befinde mich zur Zeit in einer medizinischen Reha, weil ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Breuf nicht mehr ausüben kann, und bekomme knapp 850€ Übergangsgeld vom Rententräger. Außerdem habe ich noch eine private BU aus der ich 500€ mtl. beziehe.Macht zusammen 1350€. Wie hoch wird der Unterhalt für beide Kinder (der kleine 7 Jahre alt und der große wird nächsten Monat 14) ca ausfallen?

  • Hallo JacKe14122013,


    Bedeutet dies das du nicht mehr arbeitest? oder nur vorübergehend?


    lg
    edy

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  • Hallo,


    da Du zur Zeit nicht arbeitest, beträgt Dein SB 800€. Normal wären es 1.000€.


    Übergangsgeld und Einkommen aus der BU sind unterhaltsrelevantes Einkommen. Bei 1.350€ fällst Du in EK-Stufe 1 der DDT. Damit beträgt der KU für Kind 7 Jahre 272€, für Kind 14 Jahre 334€. Damit fällst Du knapp unter den SB von 800€. Da wäre aber eine Unterschreitung von 56€ vertretbar.


    Andernfalls wäre es eine Mangelfallberechnung.


    Edit: für das fast 14jährige Kind gibt es eigentlichen keinen UV mehr.


    LG chico

  • Hallo,


    ich mache gerade eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben. Also eine berufliche Reha, hatte mich oben verschrieben.Das ist doch gleichzustellen mit einer beruflichen Tätigkeit, oder? Bin gelernter Maurer, da mein Knie aber kaputt ist mache ich jetzt eine Ausbildung zum Speditionskaufmann. Das ganze geht noch bis Ende Januar 2016.


    Der große bekommt den UV auch nicht mehr. Nur der kleine.


    LG JacKe

  • Ich halte den üblichen Selbstbehalt für Berufstätige in Deinem Fall für angemessen und darstellbar. Du machst ja eine notwendige berufliche Umschulung und das ist mit dem Leben eines Nichterwerbstätigen, sei es aufgrund von Krankheit oder Berentung, nicht zu vergleichen. Dein Selbstbehalt wird sich zudem ab Januar 2015 auf 1080€ erhöhen. Das OLG Düsseldorf hat die neue Tabelle ab 01.01.2015 inzwischen veröffentllicht. Möglicherweise können auch noch notwendige berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt werden, so z. B. Fahrtkosten. Den Rest Deines Einkommens, der über 1080€ zzgl. ev. bb Aufwendungen liegt, solltest Du zahlen. Andernfalls lieferst Du eine Steilvorlage für ein Unterhaltsverfahren und das wird dann auch richtig teuer. Wegen einer ordentlichen Unterhaltsberechnung solltest Du dem Jugendamt nochmal auf die Füße treten.