Erschleichung von Unterhalt für volljähriges Kind

  • Hi,


    ich würde sinngemäß antworten, dass eine Auskunft über dein Einkommen nur dann erfolgreich eingefordert werden kann, wenn überhaupt ein Unterhaltsanspruch denkbar sei. Dies sei jedoch unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle in Verbindung mit den Leitlinien des OLG Celle nicht der Fall.


    Mehr würde ich aus taktischen Gründen im Augenblick nicht anworten. Und abwarten. Natürlich kannst du jederzeit einen Anwalt nehmen. Nur, den müsstest du bezahlen. Würd ich noch nicht tun. Natürlich versucht die gegenerische Anwältin soviel wie möglich rauszuschlagen. Das ist ihr Mandat. Wär doch schön für sie gewesen, wenn du darauf reingefallen wärst, oder?


    LG


    TK