Unterhalt bei Lohnpfändung

  • Hallo.Mein Nettoeinkommen vor der Lohnpfändung betrug etwa 1950 Euro.Für meinen Sohn und meine Exfrau mußte ich ca. 800 Euro Unterhalt zahlen.Auf meinem Lohnkonto ist jetzt eine Pfändung drauf.Deshalb bekomme ich nur noch etwa 1720 Euro netto.Muß ich jetzt auch den Unterhalt neu berechnen lassen?


    Danke

  • Hallo frank.b,


    Unterhaltszahlungen gehen anderen Schulden vor.


    Also keine Neuberechnung.


    lg
    edy

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  • Hallo frank.b,


    Wenn du einen teuren Handy-Vertrag abschliesst und den nicht bezahlst, dann wird gepfändet?


    Wer soll denn für deine Schulden aufkommen? die Kinder? die EX ?


    Wann sind denn deine Schulden entstanden?


    Waren die Schulden nicht deine Entscheidung?


    lg
    edy

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  • Hallo frank.b,


    Ein Fachanwalt für Familienrecht hätte auch nicht "netter" geantwortet.


    Aber dafür hätte er dir auch einen Gebührenbescheid geschickt.


    lg
    edy

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  • Hallo frank.b,


    Warum wird denn gepfändet?


    Was wurde neu angeschafft?


    lg
    edy

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  • Hallo,


    Meine letzte Antwort:



    Dann müsste man ja nur einen Kredit aufnehmen, das Geld ausgeben,sich pfänden lassen.und


    schon könnte man den Unterhalt sparen?


    lg
    edy

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  • Bei einer Gehalts- oder Lohnpfändung werden die Pfändungsfreigrenzen beachtet. Je mehr Unterhaltsgläubiger, desto höher die Pfändungsfreigrenzen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber vor Auskehrung des pfändbaren Betrages die Anzahl der Unterhaltsgläubiger ermitteln muss und natürlich auch zu berücksichtigen hat. Das ist wohl auch passiert, da die Pfändungsfreigrenze ohne Unterhaltsgläubiger weitaus niedriger ist als 1720€ ist. Es gibt im Einzelfall die gerichtliche Möglichkeit, die Pfändungsfreigrenze höher setzen zu lassen, so z. B. wenn auch ein Titel zugunsten der geschiedenen Ehefrau vorliegt UND diese Unterhaltsansprüche auch bedient werden. Das ist dann aber ziemlich komplex und sprengt den Rahmen des Forums. Setz Dich besser mit Deinen Gläubigern zusammen und versuch eine Gesamtlösung zu finden. Sollte der Kredit sehr hoch sein und andere Lösungen scheitern kommt ev. nur ein Insolvenzverfahren in Betracht. Aber Vorsicht: Wer in Kenntnis seiner mangelnden oder eingeschränkten Zahlungsfähigkeit Schulden macht, handelt unter Umständen strafbar (sog. Eingehungsbetrug). Da kann es vorkommen, dass diese Schulden am Insolvenzverfahren nicht teilnehmen.