Ehevertrag noch gültig ?

  • Hallo,


    ich beabsichtige mich von meiner Frau zu trennen. Hierbei stellen sich aber diverse Fragen, wo ich hoffe das jemand evtl. die eine oder andere Frage beantworten kann.


    Wir haben im Januar 1988 eine Ehevertrag beim Notar abgeschlossen und im August 1988 geheiratet.
    Der Ehevertrag beinhaltet den Ausschluss des Versorgungsausgleiches
    und wir haben die Gütertrennung nach §1414 BGB vereinbart. Im Falle einer Scheidung der Verzicht auf gegenseitigen Unterhalt und zwar auch für den Fall der Not( erwerbs- oder Berufsunfähigkeit) bzw Notbedarfs der Verzicht hat auch Gültigkeit wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, egal wer im Falle der Scheidung das Sorgerecht zugesprochen bekommt.
    Der Verzicht gilt aber erst 6 Mnate nach vollzogener Trennung oder 6 Monate nach durchgeführter rechtskräftiger Scheidung, auch wenn während der Ehe einer seine Berufstätigkeit aufgibt und stattdessen den Haushalt geführt hat.


    Jetzt ergibt sich folgende Konstellation:


    Nach der Eheschließung im Jahr 1988 wurde 1991 das erste Kind geboren. Bis 1993 ist meine Frau weiterhin arbeiten gegangen. Diese hatte Sie dann aufgegeben und 1995 wurde das zweite Kind geboren. Kind Nr1. ist bereits in der Ausbildung und ist Volljährig. Kind Nr2 ist ebenfalls volljährig und beginnt im Sommer eine Ausbildung. Meine Frau hat bis heute keine Arbeit wieder Aufgenommen und ich bin der alleine Verdiener im Hause. Im Jahr 2001 kauften wir dann ein Haus, wo noch eine Hypothek abbezahlt werden muss. Beide stehen im Grundbuch und im Kaufvertrag / Kreditvertrag. Da meine Frau ja kein eigenes Einkommen besitzt, habe ich die Tilgungen alleine getätigt.


    Beide Kinder haben bereits bekundet das diese bei mir bleiben möchten.


    Gilt der alte Ehevertrag noch ?
    Welches Recht hat meine Frau an dem Haus usw
    Bekommt Sie nach der Scheidung Unterhalt, oder ist der abschnitt Gesetzeswidrig ?
    Muß Sie ggfl Unterhalt für die Kinder zahlen ?
    Welche Summen werden bei Trennungsunterhalt abgerechnet ? Ich habe das mit vorhandenen Krediten gelesen, aber gibt es dort eine Max. - Grenze ?
    Bekommt sie die Rentenpunkte von mir ?
    Ich will meine Frau nicht finanziell Ruinieren, sondern denke an eine Abfindung Summe X fürs Haus sowie 2-3 Jahre lang eine Einmalige Summe X für eine neue Existenz. Ist das Sinnvoll ? Oder gehe ich damit andere Verpflichtungen ein ?





    Was passiert jetzt bei einer Trennung ? Hat der Vertrag noch Gültigkeit ?

  • Hallo pcschie,


    Der Vertrag ist weiterhin gültig.


    Rentenpunkte werden nicht übertragen.


    Für volljährige Kinder sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.


    Das Haus gehört m.E. zur Hälfte der Frau.( durch den 50% Grundbucheinterg dürfte das sich wie eine Schenkung auswirken).




    lg
    edy

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  • Hallo Bleu_de_Coup,


    . Kompletter Ausschluss des VA und Ausschluss des Unterhaltes trotz Kindern... das kann durchaus sittenwidrig sein.


    Da gebe ich dir recht. Wäre zu prüfen.


    Evtl. enthält der Vertrag eine Salvatorische Klausel ?


    http://www.finanztip.de/versorgungsausgleich-scheidung/


    lg
    edy

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  • Hallo pcschie,


    Ich möchte hier nicht falsches erzählen.


    Du solltest dich bei einem Fachanwalt beraten lassen ( ca.200€ für die Beratung).


    m.E. liegt hier der Fehler:zuerst Gütertrennung, dann aber gemeinsam ins Grundbuch eintragen lassen.


    Eine Gütertrennung schließt eine Schenkung nicht aus.Und das ist hier vermutlich geschehen.


    siehe auch hier:


    http://www.focus.de/immobilien…en-werden_aid_704701.html



    lg
    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Ohne den Vertrag im einzelnen zu kennen, wird man kaum eine vernünftige Einschätzung geben können.


    Da die Immobilie euch zu gleichen Teilen gehört, in der Ehe angeschafft und finanziert wurde, kann hier eine Regelung außerhalb des Güterrechts getroffen werden. Also Immobilie zunächst bewerten lassen. Und wenn Du das Haus übernehmen möchtest, ziehst Du den Restkredit vom Wert ab und gibst Deiner Frau dann noch die Hälfte des verbleibenden Wertes. Die Kredite musst Du dann selbstverständlich auch künftig alleine bedienen. Bei den Banken sollte zweckmäßigerweise eine Schuldhaftentlassung deiner Frau erreicht werden. Deine Frau kann einer solchen Regelung zustimmen; sie muss es aber nicht. Dann müsste man über andere Wege nachdenken.


    Der Aspekt "Schenkung" geht in eine völlig falsche Richtung. Hier ist ja nichts "geschenkt" worden. Dass bei einer Hausfrauenehe nur das Gehalt des Verdieners der Finanzierung dient, ist selbstverständlich. Unser Familienrecht geht aber von der Überlegung aus, dass "verdienen" und "betreuen/versorgen" gleichwertig nebeneinanderstehen. BEIDE Eheleute haben daher während der Ehe ihren Beitrag zur Finanzierung beigesteuert.


    Der Ehevertrag war zum Zeitpunktes des Abschlusses sicher rechtlich nicht zu beanstanden. Seitdem hat sich aber einiges geändert, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kernbereich der Ehe. Das ist jetzt gut 10 Jahre her und hat dazu geführt dass viele Verträge aus grauer Vorzeit "kassiert" wurden, weil die Regelungen eben in einem solchen Masse den Kernbereich der Ehe berührten, dass sie als sittenwidrig eingestuft wurden. Dem Urteil des BVerfG lag ein ähnlicher Fall zugrunde, also Ausschluss des VA, Ausschluss des Unterhaltes auch im Falle der Geburt von Kindern... etc. Beliesse man es bei einem solchen Vertrag, würden Ehepartner am Ende der Ehezeit so gravierend benachteiligt, dass das eben auch nicht mehr hinzunehmen ist. Man bedenke: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind beide Partner wirtschaftlich selbständig, haben ihre Berufe. Dann kommen Kinder... der eine gibt seine berufliche Tätigkeit auf... und selbst wenn die Kinder nicht mehr groß zu betreuen sind, bleibt es beim Arrangement der Hausfrauenehe. An ein nahtloses Anknüpfen im Berufsleben ist nicht mehr zu denken und die wirtschaftliche Selbständigeit ist futsch. Und weil man während der Ehe nicht für eine eigene Altersvosorge sorgen konnte, schaut man mangels VA auch im Alter in die Röhre. Mit der "Solidargemeinschaft Ehe" hat das nichts mehr zu tun, so das BVerfG.


    Die Prüfung eines Vertrages auf "Sittenwidrigkeit" gehört in die Hände eines erfahrenen Familienrechtlers. Und selbst für den wird eine zuverlässige Einschätzung schwierig. In diesen Fällen einigt man sich entweder außergerichtlich oder "klagt" sich durch zwei Instanzen, weil eben auch eine Menge dran hängt.


    Jetzt bist Du wahrscheinlich auch nicht schlauer... das wird hier im Forum aber auch nicht zu ändern sein.