Selbsterhalt trotz hohem Gehalt ?

  • Hallo,


    ich hoffe meine Frage wird hier höflich aufgenommen (In Foren werden unerfahrene Fragende ja oft erstmal "angegriffen")


    Ich habe mich seit 09.2014 getrennt. Zwei Kinder (23, Arbeiter , 17, Schülerin) wohnen bei ihr.


    Ich/wir sind etwas "gelähmt" was den "ordentlichen" Weg angeht ..
    Bisher einige ich mich mit meiner Frau auf eine geringe Zahlung von 550 Euro .. sie arbeitet selbst und verdient ca. 750 netto .. ich selbst 2900 netto. (Mit dem Weihnachtsgehalt habe ich ihr 1200 Euro überwiesen).


    Trotz aller Absicht ist es mir aufgrund historischer Überschuldung nich möglich den offiziellen Beitrag aus der D-dorf.Tabelle zu zahlen .. (das wären wohl ~800)


    Für mich stellen sich nun ein paar Fragen, die ein Anwalt mir nur für teuer Geld beantwortet (das ich nicht habe..):


    1.) Muss meine Frau die Schuldenlast von mir/uns akzeptieren (ich zahlte schon immer alle Schulden von meinem Gehalt) ?
    2.) Wenn diese Selbsterhalt auf 1100 Euro liegt .. was wird dafür alles berücksichtigt ? (Schulden/Miete/Vers/Steuern) ? - denn mein Restgehalt liegt weeeeiiit darunter (z.Zt. 300 Euro nach allen Abzügen) ...
    3.) Ist diese "anwaltslose" Einigung gefährlich für mich ? Bisher scheuen wir beide einen Anwalt zu "aktivieren" / Sie, weil sie wohl fürchtet schlechter weg zu kommen, und ich weil ich die Kosten für den Anwalt nicht leisten kann.. was passiert wenn sie im Oktober die Scheidung einreicht ? Was passiert wenn sie das nicht tut ?


    dieses "Ausssitzen" der Situation kommt mir falsch vor .. zumal ich ja seit 2015 nun auch noch auf LstKl 1 falle und nochmal 400 Euro netto weniger verdiene.. wodurch ich meiner Frau nur noch max. 300 Euro geben könnte (und mit noch weniger leben muss...)


    Ich bin ein bisschen ratlos .. und könnte einen "Arschtritt" zum Bewegen benötigen .. ;-) .
    Ich möchte keinen "Krieg" mit meiner Frau .. aber ich will auch nicht ins offene Messer rennen ....


    Vielen Dank für eure Zeit/Geduld und Mühe (und hoffentlich Höflichkeit) im Vorraus. :thumbup:

  • Hallo Teddyboer,


    Das mit dem Selbstbehalt interpretierst du falsch.


    Der Selbstbehalt bedeutet, dir bleibt diese Summe. Davon musst du alles zahlen( Miete,Auto,Essen,Kleidung usw.)


    Zuerst musst du den Kindesunterhalt zahlen lt. Düsseldorfer Tabelle.


    Was übrig bleibt, könnte bis zum Selbstbehalt als Trennungsunterhalt zu zahlen sein.


    Dies mal für den Anfang.


    Weitere Fragen?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Teddyboer!


    Zitat

    (das wären wohl ~800)


    Warum meinst Du denn, so viel Unterhalt zahlen zu müssen. Das 23 jährige Kind hat ja gar keinen Anspruch auf Unterhalt. Es arbeitet doch selber.


    So, weiter. Warum überweist Du bei Zahlung des Weihnachtsgeldes 1.200€? Von dem Weihnachtsgeld bekommt die Ex doch nichts ab.


    Du musst zunächst mal Dein bereinigtes Netto-EK errechnen. Dazu nimmst Du den Durchschnitt der letzten 12 Monate, incl. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zulagen.


    Dann wird das bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtweg zur Arbeit x KM-Pauschale) und sekundäre Altersvorsorge, falls betrieben.


    Schulden welche Du schon in der Ehe bedienen musstest, werden ebenfalls bereinigend anerkannt. es sollte aber in geeigneter Höhe sein. Solltest Du monatlich so viel tilgen, dass für den Mindestunterhalt nichts mehr verbleibt, müsstest Du die Raten strecken.


    Weiter... Du schuldest dem 17 jährigen Kind aktuell, unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes 334€.


    Dieser Betrag, der ist wichtig. Mehr sehe ich da im Moment nicht. Das kann man aber nur dann genau sagen, wenn die oben beschriebenen posten in der Höhe bekannt sind.


    Zitat

    Bisher einige ich mich mit meiner Frau auf eine geringe Zahlung von 550 Euro .?


    Ist das nur für das Kind, oder soll das auch Trennungsunterhalt sein?


    LG chico

  • Hallo Edy, danke für Deine Antwort :


    Hallo Teddyboer,
    Das mit dem Selbstbehalt interpretierst du falsch.
    Der Selbstbehalt bedeutet, dir bleibt diese Summe. Davon musst du alles zahlen( Miete,Auto,Essen,Kleidung usw.)
    edy


    ..aber ich glaube schon dass ich das richtig verstanden habe.. die Frage ist ja was passiert wenn ich nicht soviel Geld übrig habe.

  • Hallo chico,


    vielen Dank für deine hilfreiche Antwort (sofern sie gesetzlich korrekt ist):


    Warum meinst Du denn, so viel Unterhalt zahlen zu müssen. Das 23 jährige Kind hat ja gar keinen Anspruch auf Unterhalt. Es arbeitet doch selber.


    die Tabelle zeigt sogar aktuell : 1087 Euro (Ehegattenunterhalt:685 Euro / Unterhalt 1. Kind: 402 Euro) :(


    Zitat

    So, weiter. Warum überweist Du bei Zahlung des Weihnachtsgeldes 1.200€? Von dem Weihnachtsgeld bekommt die Ex doch nichts ab.


    hm.. gute Frage .. weil ich wollte dass sie auch was davon hat ...


    Zitat

    Dann wird das bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtweg zur Arbeit x KM-Pauschale) und sekundäre Altersvorsorge, falls betrieben.


    Ok .. werde ich berücksichtigen ..


    Zitat

    Schulden welche Du schon in der Ehe bedienen musstest, werden ebenfalls bereinigend anerkannt. es sollte aber in geeigneter Höhe sein. Solltest Du monatlich so viel tilgen, dass für den Mindestunterhalt nichts mehr verbleibt, müsstest Du die Raten strecken.


    ?? werde ich dazu verfplichtet, die Ratenlaufzeit zu erhöhen ? zum Wohle des Ehegattenunterhalts ?


    Danke nochmal

  • Hallo,


    Zitat

    Ehegattenunterhalt:685 Euro


    Wer hat das ausgerechnet?


    Zitat

    werde ich dazu verfplichtet, die Ratenlaufzeit zu erhöhen ? zum Wohle des Ehegattenunterhalts ?


    Nicht wegen Ehegattenunterhalt. Das kommt nur dann in Frage, wenn der Mindestunterhalt für das minderjährige Kind gefährdet wäre.


    Zitat

    Unterhalt 1. Kind: 402 Euro


    Finde ich in der Tabelle nicht. Meinst Du 420€?


    Ganz wichtig, Du musst Dein Einkommen zunächst bereinigten. Erst dann kann der Unterhaltsbetrag in der DDT ermittelt werden und erst dann kann man sehen, was noch für den Ehegattenunterhalt verbleibt.


    LG chico