Misshandeltes 14 jähriges Kind möchte zur leiblicher Mutter( die nicht das Sorgerecht hat) hat das Kind eine chance

  • Hallo
    Nun wissen wir mehr, das Kind kommt definitiv nicht zurück zum Vater. Ob es am Ende zur Mutter kommt vermochte beim Amt keiner sagen. Es hieß das das Kind bis zur Entscheidung dort verbleibt wo es sich derzeit befindet. Der Mutter werden aber wohl Umgangs Wochenenden eingeräumt, zum näheren kennenlernen.Alles weitere wird entschieden wenn es soweit ist. Vorerst beschränkt sich der Kontakt auf das Telefonieren. Der Mutter wurde schon angeraten sich über Psychologen schlau zu machen,wo das Kind im Anschluss weiter behandelt werden kann falls es da hin kommt.

  • Hi,


    dann muss der Vater der externen Unterbringung zugestimmt haben.


    Da haben wir noch nachfolgendes Problem. So eine Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, womit wir dann wieder in der 3-Tagesfrist drinnen sind. Ich hoffe sehr, dass der Anwalt das Gerichtsverfahren (Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht) eingeleitet hat.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Der Antrag ist soweit ich es mitbekommen habe wohl fristgemäß gestellt worden. Nun hieß es wohl, das das Kind solange das mit dem Aufenthaltsrecht und später evtl Sorgerecht nicht geregelt ist da in der Einrichtung verbleibt. Was wir allerdings derzeit gar nicht verstehen, ist das das Kind immer noch nicht mit irgendjemanden außerhalb der Einrichtung reden darf. Erst hieß es das die erste Woche Funkstille sein soll. Nach dieser Woche hieß es gegenüber der Muter das das Kind nur mit einem Sorgeberechtigten verbunden wird? Wir können uns da kein Reim zu machen was das bringen soll. Das das Kind zwar mit dem Peiniger reden darf, aber mit Leuten die es mag nicht?

  • Hi,


    das ist so eine Sache, wo nur schwer zu raten ist. Grundsätzlich obliegt es nicht dem Jugendamt, die Art und Weise festzulegen, in welcher der Kontakt zwischen den Elternteilen und den Kindern vollzogen wird. Bei Streit ist dafür das Gericht zuständig. Das ist die eine Seite der Medallie. Auf der anderen Seite kann der Betreiber der Einrichtung gemeinsam mit dem Jugendamt gewisse Verhaltensmaßregeln der dort lebenden Jugendlichen festlegen. Und wenn sich die Kids nicht dran halten, können sie auch der Einrichtung verwiesen werden, was in eurem Fall hieße, das Mädchen müsste zum Vater zurück.


    Unklar ist mir in dem Fall sowieso, woher das Jugendamt die Erkenntnis hat, dass das Mädchen nie mehr beim Vater leben muss. Denn das entscheidet das Gericht, auch insoweit hat das Jugendamt null Zuständigkeit (mehr), weil die drei Tage vorbei sind.


    Was ich machen würde, ist, das ganze dem Anwalt überlassen. Der soll sich mit dem Jugendamt auseinander setzen. Und wenn da keine Einsicht besteht, kann die Mutter natürlich auch die Form des Umgangs bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts durch das Gericht regeln lassen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Es gibt in dem Fall leider schlechte und gute Neuigkeiten. Zuerst die schlechten das Kind ist wieder zurück Wurde solange bearbeitet von der Oma ( welche das Kind als einzigste sehen u sprechen durfte) da es so das Kind wohl bei der Inobhutnahme sagte. Nun ja nun ist das Kind wieder zuhause. In der schule hat sie die Klasse gewechselt " angeblich wegen Mobbing" u da sie in der alten Klasse wohl kaum Freunde hatte. Na und jetzt hat sie mit keinem mehr Kontakt ihre neuen Mitschüler darf sie net treffen. Sie wird von der Schule abgeholt u auch gebracht Freundinnen die dort anrufen bekommen nur die Aussage : die ist nicht da" und dann wird aufgelegt. Ja und für das JA ist augenscheinlich alles ok, schließlich ist das Kind wieder zuhause. Hatten nämlich mit dem JA gesprochen da wir uns sorgen machten aber da sind wir auf taube Ohren gestoßen, in jeden satz hieß es" es ist sache des Erziehungsberechtigten wie er seine Tochter großzieht da haben wir nichts mit zu tun und wenn da was falsch laufen würde dann würden wir eh keine Infos bekommen. Als ich darauf meinte das ich ja gar nicht so viele Infos haben möchte ausser halt das man halt weiß das nach dem Kind mal geschaut wird bzw das das ganze im Auge behalten wird. Meinte die Mitarbeiterin nur " na gut ich notier mir das aber obs was bringt". Nun ja wir dachten dann erst" na haben die wieder das erreicht was sie wollten da bleibt wohl nur noch beten das es nicht doch mal zu heftig wird.
    Aber dann haben wir von der Polizei erfahren das die Sache nciht vom Tisch ist ein aussitzen gibt es in dem Fall nicht. Ja u das sich der bearbeitende Beamte noch mal mit dem JA in verbindung setzen will weshalb genau das Kind wieder daheim ist und wieso dies nicht die anderen " Stellen" wissen. Kann jetzt aber nicht sagen wie er das meint. Ich war nur beruhigt das da doch noch wer ist der sich gedanken macht.

  • Hi,


    wo ist der Anwalt in diesem Szenario? Das Verfahren bei Gericht läuft doch noch? Die Polizei kann da wenig tun. Juristisch meine ich. Und wenn das Kind zurück will, dann ist für das Jugendamt in der Regel die Akte geschlossen.


    Seien wir doch mal realistisch. Das "Kind" ist 14. Wenn es es so will, dann ist das eben so. Sie hatte ihre Chance. Jetzt gilt es abzuwarten, was das Gerichtsverfahren in einigen Monaten bringt. Ich würde aber damit rechnen, dass das Kind sich auch da für die Oma entscheidet. Das Jugendamt hat doch auch keine Möglichkeiten im Augenblick. Das Kind will bei Oma leben, ist letztlich alt genug, um gewisse Sachen abschätzen zu können. Ein Gerichtsverfahren ist anhängig. Was soll das Jugendamt jetzt tun? Was kann es tun? Im Augenblick gar nichts.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Bei Gericht ist einmal die Sache mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem Sorgerecht seitens der Mutter abgegeben worden. Ja und bei der Staatsanwaltschaft liegt eine Anzeige vor wegen Körperverletzung /Kindesmisshandlung? auf jeden Fall heißt es da das für das Kind irgendein Pfleger gesucht wird der das Kind bei Gericht vertritt da es noch minderjährig ist und sich die Anzeige ja auch gegen ihren Sorgeberechtigten richtet. Da müssen die wohl irgendwem haben der dann bestimmt das die Aussage des Kindes zählt bzw eine Aussage zustimmt.Mehr wollte er uns nicht sagen da laufendes Verfahren.

  • Hi,


    im Strafverfahren braucht es keine Pfleger. Da ermittelt der Staatsanwalt.


    Nur, was mich sehr nachdenklich macht ist, dass das Kind freiwillig zurückgegangen ist. Die Bindung zur Großmutter scheint ja doch sehr stark zu sein. Vielleicht sollte man die ganze Sache doch etwas differenzierter sehen? Nicht nur schwarz/weiss?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper
    In welchem Sinne differenziertersehen?
    Das das Kind an der Oma hängt ist uns klar, schließlich ist die oma die einzigste da im Haus die hin und wieder mal anstatt dem Kind was drauf bekommt. Wenn die Oma nicht gerade selbst in Augen ihres Mannes prügel verdient hat, denn dann bekommen beide "Kind und Oma" Prügel.
    Ok evtl war es ein wenig naiv das wir uns dachten das wenn das Kind da raus ist die Oma auch den Mut findet daraus zu gehen. So hat die Oma es wohl eher für besser empfunden das Enkelkind wieder"unter Druck ihres Mannes" für die Rückkehr zu bewegen.

  • Hi,


    nun ja. Am Anfang hatte man das Gefühl, das Kind wird ständig misshandelt. Dann kam der Rückzieher, das in letzter Zeit nichts mehr passiert sei. Und jetzt die offensichtlich innige Beziehung zur Großmutter. Lasst das Verfahren jetzt einfach laufen, und gut ist. Mehr ist jetzt nicht mehr möglich. Das Jugendamt kann jetzt nichts machen, was denn auch? Eine 14-jährige jetzt aktuell da rausholen, wie soll das funktionieren? Geht doch gar nicht.


    Ich möchte der Mutter nicht zu nahe treten. Aber könnte es sein, dass sie die ganze Situation auch etwas einseitig und krass sieht, obwohl die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper
    Das die Mutter das ganze nur von einer Seite 'so wie es ihr vom Kind berichtet sieht bzw beurteilen kann ist klar. Wie sollte sie auch die andere Seite sehen können, wenn die es nicht will.
    Na und ob die Mutter das ganze zu über trieben sieht das ist ansichtssache. Ich möchte nicht ausschließen das es Kinder gibt denen es noch schlechter geht wie dem Kind. Aber dennoch finde ich das das Kind die Schläge nicht dulden muss.Auch wenn sie nun wieder zurück ist sollte doch wenigstens geschaut werden ob die schlagenden Personen verstehen das dies so nicht in Ordnung ist, denn erst dann wenn sie das kappieren gibt es Hoffnung das die damit aufhören.
    Denn derzeit ist der Großvater der Ansicht das Schlagen völlig normal ist und er es daheim darf das erlaubt ihm sein Hausrecht.

  • Hallo Timekeeper
    Ich glaub wir reden irgendwie aneinander vorbei. Derzeit ist unser erstes Ziel das dem Kind geholfen wird. Das heißt jetzt nicht zwingend das es da raus soll, aber es sollte doch zumindest daraufhin gearbeitet werden das "Gewalt" in der Familie keine Rolle mehr spielt. Es gibt halt Familien die suchen sich in solchen Fällen Hilfe, bzw nehmen sie von dem Ämter an, ja und einige brauchen halt was Nachdruck um letztendlich einzusehen das ein generelles umdenken allen in der Familie gut tut.

  • Hi,


    na ja, bisher sollte das Kind da aber zwingend raus. Irgendwie wird hier doch gewaltig zurückgerudert. Das Kind soll nicht mehr zur Mutter umziehen? Okay, auch in Ordnung. Nur, Zwangsbehandlungen gibt es in Deutschland nun mal nicht. Wie der von dir gewünschte Nachdruck aussehen soll, keine Ahnung. Juristisch ist das sehr eng. Die Familie hält zusammen, das Kind ist zumindest nach dem, was da in der Mitte geschrieben wurde, schon länger nicht geschlagen worden (am Anfang klang das anders), ob Wiederholungsgefahr ist, keine Ahnung. Was soll man da raten?


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    nur das hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. einem Umzug gar nichts zu tun. Letztlich sind das alles "Nebenkriegsschauplätze." Entscheidend ist das Gerichtsverfahren und sonst gar nichts. Selbst wenn der Großvater oder der Vater wegen Körperverletzung verurteilt werden würde, hiesse das nicht, dass das Kind jetzt automatisch aus der Familie genommen wird. Zum Abstrafen sind die Strafgerichte da. Der Familienrichter schaut auf Gegenwart und Zukunft. Und da ja wohl schon länger nichts mehr passiert ist, hilft das gar nicht weiter. Das Kind ist 14 Jahre alt und nicht 4! Da wird gegen den Wunsch des Kindes nur sehr wenig passieren. Und der Wunsch des Kindes war, zurückzukehren. Wenn das gerichtliche Verfahren genauso abläuft, wie jetzt das Herausnahmeverfahren, dann hat die Mutter ganz schlechte Karten.


    Herzlichst


    TK