kann arbeitsplatzwechsel erzwungen werden?

  • hallo,ich bin sissa und neu hier...habe ein riesenproblem und hoffe hier evtl. Hilfe zu bekommen,wenns auch nur als seelischer trost ist...ich versuch die kurzversion: ich habe aus erster ehe zwei kinder die bei ihrem papa leben, da ich damals aus gesundheitlichen gründen länger in einer klinik war und mich somit nicht um die kinder kümmern konnte, da wir uns damals gut verstanden beschlossen wir, dass die beiden bei ihm aufwachsen,um sie nicht aus ihrer gewohnten umgebung zu reissen...durch eine neue partnerin veränderte mein ex sich allerdings und wollte den vollen unterhalt, den ich nicht zahlen kann da mein einkommen nicht reicht, der unterhalt den ich für beide kinder zahle wurde vom jugendamt beurkundet und wird jeden monat von mir pünktlich gezahlt. nun schickt er mir über einen anwalt bzw amtsgericht einen psychologischen gutachter auf den hals, wo ich im februar einen termin in münchen warnehmen muss (ich wohne in leipzig!!!) um feststellen zu lassen weshalb ich nur einen 30 stunden job habe und mir nicht noch einen nebenjob suche bzw. anderen job! ich arbeite im dreischichtsystem in der altenpflege, wer sich damit auskennt weiss, dass es alles andere als ein leichter job ist und ich weiss beim besten willen nicht wie da noch ein nebenjob reinpassen soll. ich habe grosse angst, dass er echt erwirken kann, dass ich meinen job aufgeben muss (nach 6 jahren) und weiss grad nicht weiter, es läuft zwar schon alles über anwalt, aber ich sitz grad hier und brauch irgendwie trost

  • Hallo sissa.


    zunächst mal keinen Trost denn; Groß-/Kleinschreibung sowie Absätze,
    erleichtern das lesen ungemein.


    Was der Anwalt fodert ist erstmals egal. er kann alles fordern.


    Wichtiger ist, was wirklich machbar ist.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo


    So wie edy schon schrieb der anwalt kann viel fordern. Und nach meinen Erfahrungen pokern die eh immer was höher, darüber hinaus kann man ja auch nicht sagen in wie weit er sich von der neuen Partnerin beeinflussen lässt.
    Was ich mich allerdings frage, ist wieso soll ein Gutachter da rein gezogen werden? Das verstehe ich irgendwie nicht, der kostet doch Geld und wenn letztendlich bei Gericht doch entschieden wird, das du mit deinen jetzigen Job alles dir Mögliche tust um für den Kindesunterhalt zu sorgen, hat er verloren und müsste den Gutachter allein bezahlen.
    Oder wurdest du in der Vergangenheit schon mal angeschrieben wegen Unterhalt und solltest der Gegenseite klar machen weshalb du nicht mehr zahlen kannst? Und du hast eine nicht ausreichende Stellungsnahme abgegeben.
    Ich frage mich grad, ob es überhaupt geht dir nicht nur ein Gutachter an die Seite zustellen sondern auch gleich noch ein Termin auf zu drücken? Februar ist ja nicht mehr weit.

  • Hallo..
    Vielen Dank erstmal für Eure Antworten!
    Ja, es läuft seit ca 4 Jahren das Verfahren.
    Er wollte ständig Belege, sei es vom Arbeitgeber welche bestätigten,dass ich in einer 30 Stundenwoche beschäftigt bin und keine 40 Stundenplätze verfügbar seien, Befunde meiner Aerzte musste ich alle zusammensammeln und an seinen Anwalt schicken. Ich dachte auch erst, dass ich hier in Leipzig zu einem Gutachter muss, aber nein ich muss nach München.
    Mein Anwalt sagt, ich muss den Termin wahrnehmen, da es sich für mich sonst negativ auswirkt.
    Dass der Gutachter Geld kostet wird meinen Exmann wenig stören,da er einen gutbezahlten Job hat und das alles kommt auch nicht von ihm,sondern Einfluss seiner neuen Partnerin,aber das ist egal, es ist wies ist.
    Ich danke Euch trotzdem, denn ich bin etwas beruhigt, krempel jetzt Ärmel hoch und kämpfe weiter!


    LG, Sissa

  • Hallo
    Wenn ich es recht verstehe hattet ihr bis dato noch kein Gerichtstermin wo das mit dem Unterhalt richtig geklärt wurde. Die Unterhaltszahlungen wurden quasi einvernehmlich festgesetzt und zu seiner Sicherheit beim JA beurkundet. So das er falls du in Verzug bist eine Pfändung anstreben kann?
    Ich an deiner Stelle würde einer eventuellen Verhandlung nicht so missgünstige entgegen sehen. Ich denke nicht das das Gericht von dir unmögliches erwartet. Immerhin hast du bis Dato pünktlich gezahlt.Und da der Vater der Kinder gut verdient könnte es sein das er dem Gericht erklären muss,weswegen er ausgerechnet jetzt mehr unterhalt anstrebt.
    Das mit dem Evtl Arbeitsplatz Wechsel birgt ja auch die Gefahr, das du dann gegebenenfalls kein Unterhalt mehr zahlen kannst. Ich denke mal das du derzeit eine Festanstellung hast, würdest du wechseln dann fangst du mit einem Zeitvertrag an.Was ist wenn dieser dann nicht verlängert wird?
    Des weiteren würde ich einfach mal nachsehen ob sich eine 40std Woche wirklich so sehr auf dein Nettogehalt auswirkt, das du den vollen Unterhalt überhaupt zahlen könntest. Mehr Brutto heißt nicht gleich mehr Netto.

  • Hallo FragenHilft!
    Nein wir hatten noch keinen Gerichtstermin. Das ganze hatte erst angefangen als er seine neue Partnerin kennen lernte. Er ist vor einem Jahr einfach so mit den Kindern nach Bayern gezogen ohne, dass ich es wusste, erst als schon alles geklärt war schrieb er mir eine E-Mail. Ich hätte zwar dagegen stimmen können und vor Gericht,aber was hätte es gebracht? Den Kindern zuliebe hab ich alles hingenommen. Er forderte, dass ich die beiden zum Umgang selbst abhole (ich hab kein Auto) bedeutet Bahnfahrt 1 Fahrt 97 Euro +zurück mit zwei Kids und dann nach Besuch weder wegbringen...nicht realisierbar für mich...Zum Glück lief es dann plötzlich so, dass er sie mir immer in den Ferien brachte(verband dies mit Besuch hier in der Heimat bei seinen Eltern) und ich musste ihm dafür 80,00 Euro geben, was ich jedes mal tat.Die Kinder kamen anfangs ohne Kleidung zum Wechseln, sprich ich musste welche kaufen, Schulsachen ect. ich hab es natürlich immer getan trotz finanz. Lage.
    Seit letztem Herbst ist plötzlich seine Partnerin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und er fordert kein Fahrtgeld mehr, was mir seltsam vorkam, denn das ist auf jeden Fall nicht aus Nettigkeit! Er verdient genug Geld was ich ihm auch von Herzen gönne, nur nach 7 Jahren Trennung sollte es nun endgültig gut sein.Ich denk mir einfach, da kommt noch ne menge"Spass" auf mich zu.
    Ich habe einen Festvertrag, bin seit 6 Jahren in meiner Einrichtung, 3 Schichtsystem mit tonnenweise Überstunden. Es ist nicht so, dass ich nach einer Schicht entspannt nach Hause hüpfe, nein, aber ich liebe diesen Job und werde darum kämpfen.Den Unterhalt habe ich gemeinsam mit dem Jugendamt berechnen lassen und dann beurkunden.


    LG

  • Hallo
    Also ich würde es an deiner Stelle auf eine Verhandlung ankommen lasse. Auch wenn es nach diesem Gutachtertermin, der meiner Vermutung nach von der Gegenseite bestellt wurde in einem Schreiben heißen sollte das du aus gesundheitlichen gründen sehr wohl länger arbeiten könntest. Und somit der volle Unterhalt gezahlt werden kann. Du musst auch damit rechnen das dir die Gegenseite danach ein Vergleich anbietet, wo dein Ex großzügiger weise nicht den vollen aber halt was mehr Unterhalt verlangt. Dieser vergünstigste Unterhalt wird selbstverständlich nur angeboten wenn es nicht vor Gericht geht ;-) . Wenn es vor Gericht geht, musst du laut Gegenseite damit rechnen mehr zahlen zu müssen. Was dich aber nicht abschrecken sollte es dennoch ganz durch zuziehen.
    In übrigen würde ich versuchen den Termin beim Gutachter mit dem positiven ein Besuch bei deinen Kindern zu verbinden. In Sachen Umgang kann ich dir von einigen Fällen in meinem Umfeld erzählen wo es vor Gericht hieß, das sich quasi beide Elternteile soweit es ihnen wirtschaftlich möglich ist an den Kosten des Umgangs zu beteiligen haben. Ich weiß ja nicht wie alt die Kinder sind, aber evtl könnten die schon alleine mit dem Zug fahren. Oder schaut mal nach ob auf dieser Strecke eine Zugbegleitung für Alleinreisende Kinder eingesetzt wird. es kann auch sein das ein Fernbus fährt oder es euch eventuell günstiger kommt wenn die Kinder fliegen.
    Dann hätte ich da noch was , was du mal bedenken solltest. Bist du dir sicher das dieser Gutachter wirklich nur deine Arbeitsfähigkeit oder wie auch immer begutachten soll? Ich weiß ja nicht welche Krankheit du damals solange durchgemacht hast. Dies musst du hier auch nicht kund tun. Aber nicht das dieser Gutachter unter einem dir falsch vorgegaukelten Vorwand bestellt wurde. Und es evtl Ziel am Umgang zu rütteln?. Ich möchte deinem Ex jetzt nichts unterstellen aber frisch verliebte kommen des öfteren auf so manche klöpse.

  • Hallo FragenHilft!
    Also meine Kinder sind 13 und 11, ich habe bereits mehrfach den Vorschlag zwecks Zugbegleitung oder Flugzeug gemacht, aber er weigert sich, da die Sicherheit der Kinder wichtig sei(die ja somit nicht gegeben ist-ironisch gemeint)
    Die Frage nach meiner Krankheit kann ich hier gern beantwortendenn ich steh dazu,ich leide seit der Geburt meines Sohnes unter Depressionen, mit damaligen Selbstverletzen, was durch mehrfache Therapien aber im Griff ist und im Moment bin ich auch in einer ambulanten Therapie.Am Umgang rütteln lasse ich ganz bestimmt nicht zu, denn da habe ich genug durch,frisch verliebt ist er auch nicht, die zwei sind schon 6 Jahre zusammen,seitdem läuft das Drama.
    Meine Kids wollen wenn sie mit der Schule fertig sind zu mir, was sie mir jetzt schon sagen wenn sie hier sind.Ich will einfach nur Frieden, ja und ich werde dahin fahren, mich dem allem stellen und weiterkämpfen. Ich hab hier durch eure Antworten wieder Mut gefunden und bin sehr dankbar dafür.


    LG

  • Hi,


    die Angelegenheit ist doch ganz einfach. Zunächst sollte man sich mal klar machen, was Kinder so im Monat kosten. Selbst ALG II Empfänger (die Kinder) bekommen je nach Alter zwischen 215 € und 300 € bar im Monat ausgezahlt. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft (warm), pro Jahr noch pauschal 100 € für Schulanschaffungen vergünstigte Nachmittagsbetreuung (bis hin zu gratis, was fast immer der Fall ist), keine Kosten für Vereine u.s.w. Laut Familienministerium kostet so ein Kind im Minimum 400-500 € im Monat. Das muss man sich einfach klar machen. Wird häufig von den Elternteilen verkannt, bei denen die Kinder nicht leben.


    Hier geht es offensichtlich darum, den Titel vom Jugendamt abzuändern. Da keine Einigkeit herrscht, muss das durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen. Und jetzt hat das Gericht zu prüfen, ob Mehrarbeit (ganztags) zumutbar ist, oder ob es aus gesundheitlichen Gründen nicht geht. Ist es zumutbar, dann wird die Mutter so behandelt, als ob sie ganztags arbeiten würde, ist es nicht zumutbar (krankheitsbedingt), dann arbeitet sie eben weniger und es ist auch weniger Gehalt die Berechnungsgrundlage.


    Und die Kosten für den Umgang, die sind in der Regel schon in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen. Anders ausgedrückt, in der Regel muss das Umgangselternteil die Kosten tragen. Der Vater wird ja nicht aus Jux und Dollerei nach Bayern gezogen sein. Normalerweise gibt es da gute Gründe, etwa berufliche. Und die sind zu akzeptieren. Eine ganz andere Frage ist, ob nicht betreutes Fahren der Kinder zumutbar ist. Ich meine, dass ja. Vielleicht da auch mal auf eine Klärung drängen, bei Gericht mit Antrag.


    Herzlichst


    TK

  • Vielleicht noch eines.... Wenn Du VKH hast - und davon ist eigentlich auszugehen - kannst Du Übernahme der Fahrtkosten für die Begutachtung beantragen. Das Gericht stellt sogar auf Anfrage regelmäßig ein Bahnticket zur Verfügung. Stubs mal Deinen Anwalt an, wenn der noch nicht darauf gekommen ist.