Chancen auf nachehelichen Unterhalt für die Ex - wie seht ihr das?

  • Hallo zusammen,
    Hochzeit März 2000, Trennung April 2013, Scheidung Oktober 2014. Meine Exfrau macht nachehelichen Unterhalt geltend. Sie hat während der Ehe auf meine Kosten ihr Studium abgeschlossen, ihr Referendariat abgelegt und ist verbeamtete Lehrerin für Grundschule. Während der Ehe hat sie durchgängig gearbeitet bzw. zunächst noch studiert. Die Arbeitszeit hat sich jährlich gesteigert und war bei der Trennung bei 24/28. Wir haben zwei Kinder, jetzt 7 und 10 Jahre, die in die erste bzw. fünfte Klasse gehen.


    Sie kann mit den 24/28 2.700 Euro netto verdienen, mit 28/28 entsprechend 3.071 Euro. Ich zahle für die beiden Kinder monatlich 979,- Euro Unterhalt. Nach der Trennung hat sie ihre Arbeitszeit auf 22/28 reduziert und verdient 2.530 Euro netto. Alle Beträge zuzüglich Kindergeld für die zwei Kinder von 368,- Euro. Sie macht derzeit ein unterhaltrechtliches Einkommen von 2.112 Euro geltend. Mein Unterhaltsrechtliches Einkommen liegt bei 4795,- Euro. Würde Sie voll arbeiten, was bei zwei Kindern in der Schule, wenn man selbst Grundschullehrerin ist, durch aus möglich ist käme sie auf ein unterhaltsrechtliches Einkommen von 2650,- Euro. Wie seht ihr die Chancen, wenn sie auf nachehelichen Unterhalt klagt. Was habt ihr für Erlebnisse in solchen Situationen. Ich denke, dass Sie keinen Unterhaltsanspruch hat, weil sie sich mit ihrem Gehalt und dem Kindesunterhalt prima halten kann.


    Freue mich auf eure Kommentare. Rückfragen jederzeit.

  • Hallo PBlack,


    Ich sehe auf nachehelichen Unterhalt nur geringe Chancen.


    Hätte sie während der Ehe ihre "Laufbahn" zu deinem Gunsten zurückgestellt,würde es anders aussehen.


    Sie hat aber wohl ziemlich erreicht was man erreichen konnte.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo PBlack!


    Ich sehe es wie edy. Trennungsunterhalt wäre wohl möglich gewesen, aber das Trennungsjahr ist ja durch die Scheidung beendet.


    Sie kann sich und die Kinder mit ihrem Einkommen und dem Kindesunterhalt selbst versorgen. Warum sollte ihr da noch nachehelicher Unterhalt zustehen?


    LG chico

  • Das lässt sich wohl derzeit nicht sagen. Ich gehe davon aus, dass eine Aufstockung auf die volle Stundenzahl derzeit nicht zumutbar ist. Ich weiss, dass sich hier auch andere Meinungen finden werden. Ich halte Vollzeit allerdings für überobligatorisch.


    Wenn wir uns dann im Rahmen des §1570 BGB befinden, also dem Betreuungsunterhalt, ist von Befristung keine Rede. Dieser Anspruch wird bei streitiger Entscheidung unbefristet zugesprochen.


    DANEBEN gibt es aber auch noch den Aufstockungsunterhalt. Selbst wenn Deine Frau auf Vollzeit aufstockt, geben die ehelichen Lebensverhältnisse noch für geraume Zeit einen solchen Unterhaltsanspruch her. Das wird gern übersehen. Dieser Anspruch kann befristet und auch begrenzt werden. Wenn wir nur über den Aufstockungsunterhalt reden würden, schätze ich die Dauer des Ansruches - ausschleichend - auf längstens 1/3 der Ehezeit.


    M.E. sind wir in Deinem Fall aber noch beim Betreuungsunterhalt... bzw. einer Kombination. Ich hoffe Du bist in guten anwaltlichen Händen. Da gehört das nämlich auch hin.


    Zur Höhe:
    Dein Einkommen : 4.795 €
    minus Kindesunterhalt: 979 €
    = 3.816 €
    minus ihr Einkommen: 2.112€
    = 1.704€
    ./. 7x3= Unterhaltsanspruch 730 €


    Das ist aber "grob" gerechnet.