Unterhalt für volljährig es Kind

  • Hallo,
    folgende Situation:
    Mein Sohn, 18 Jahre, wohnt bei seiner Mutter. Er hat entschieden, das das unterhaltsgeld weiter auf das Konto seiner Mutter gehen soll. Ich zahle auch den unterhält, allerdings ist es mir im Dezember zu bunt geworden, und ich bin mit meinem Sohn eine neue Jacke kaufen gegangen, weil die Mutter dies einfach nicht für notwendig hält. Ich habe mir bestätigen lassen, das ich den Betrag von seinem Unterhaltsgeld abziehen kann. Nun droht meine Ex mit Vollstreckung wenn ich das Geld nicht nachzahle. Einen Unterhaltstitel gibt es nicht und nach meiner Sicht müsste es so sauber sein, aber unsicher bin ich mir schon.
    LG
    Ch

  • Wenn der Sohn volljährig und damit einverstanden ist, dass ein Teil des Unterhaltes als "Klamotte" geleistet wird, ist das nicht zu beanstanden. Aber bitte Quittung aufheben. Die Differenz zum vollen Unterhalt ist auszuzahlen.
    Die Mutter kann keine Zahlung an sich selbst fordern, da sie nicht mehr Anspruchsinhaberin ist. Wenn das volljährige Kind aber bestimmt, dass der Unterhalt weiter auf das Konto der Mutter zu zahlen ist, dann sollte das auch so gemacht werden. "Sollte" nicht "muss". Rechtlich muss die Unterhaltsschuld lediglich erfüllt werden. Erfüllung richtet sich nach § 362 BGB. Die richtige Leistung muss zur rechten Zeit beim richtigen Gläubiger bewirkt werden... bla bla. Mir sind nur vertragliche Schuldverhältnisse bekannt, bei denen Gläubiger und Schuldner die Leistung auf ein bestimmtes Konto vereinbaren oder auch ausschließen können. Unterhaltsrechtverhältnisse sind aber in aller Regel keine vertraglichen sondern gesetzliche Schuldverhältnisse. Es würde also reichen, wenn der Unterhalt in bar oder auf das Konto des Sohnes gezahlt wird.
    Unabhängig von diesem dogmatischen Schnickschnack sollte man aber ein Interesse daran haben, Ärger aus dem Weg zu gehen. Auch für volljährige Kinder ist es manchmal schwierig, sich gegenüber dem früher betreuenden Elternteil - hier der Mutter - abzugrenzen. Dein Sohn hat die Mutter immer noch täglich vor der Nase... das sollte man nicht unterschätzen, wenn man vom Kind verlangt, Position zu beziehen.


    Mit Vollstreckung zu drohen, wenn kein Titel vorliegt, ist sicher etwas weltfremd... jedenfalls, soweit es die Welt der Vollstreckung angeht. Sicher, dass kein unbefristeter Titel aus der Zeit der Minderjährigkeit vorliegt? Aus diesem könnte nämlich noch vollstreckt werden.

  • Danke für die schnelle Antwort. So, bzw. So ähnlich habe ich mir das schon gedacht. Ich bin mir da einfach nicht sicher gewesen. Viele Sachen erscheinen logisch, sind dann aber juristisch doch ganz anders.


    Und ja, ich bin mir ganz sicher das kein Titel vorliegt.
    LG

  • Hi,


    ist denn bei Erreichen der Volljährigkeit neu gerechnet worden? Da ändern sich nämlich die Zahlungsmodalitäten grundsätzlich. Zum einen ist auf den Unterhaltsbetrag das Kindergeld voll anzurechnen und nicht nur hälftig, zum andern ist die Mutter auch zahlungstechnisch mit im Boot.


    Herzlich


    TK

  • Hallo christianh,


    Ich schließe mich hier @timekeeper an.


    Klingt so, als wurde der Unterhalt bisher einfach ohne genaue Berechnung gezahlt?


    Evtl. wird hier zu viel gezahlt.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo, der Unterhalt ist von meiner Anwältin berechnet worden, und nach alle dem was ich sagen kann, passt das. Von der Mutter ist z.Zt. kein unterhält zu erwarten.....was ich da schon durch habe..... Die sieht weiterhin schön zu, das sie ihre ca. 1000€ mtl. verdient und damit gut.
    Es er denn, man kann die Abfindungszahlung aus einem gerichtlich geschlossenen Vergleich auf ihr Einkommen anrechnen. Mit dem Gedanken habe ich schon gespielt, aber meine Anwältin hat da nichts weiter zu gesagt.


    Meine Frage in diesem Fall ist eigentlich nur die gewesen, ob meine Ex mir jetzt wegen den 60€ den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken kann. Wie gesagt, ein Titel existiert nicht und nach meiner Meinung müsste mein Sohn schon etwas machen. Sikann das in seinem Namen nur noch mit Vollmacht machen.
    Ist schon echt frustrierend wenn man sich mit so einem Sche8 auseinander der setzen muss.
    LG

  • Hallo christian!


    Zitat

    ob meine Ex mir jetzt wegen den 60€ den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken kann.


    Sie kann den GVZ fragen, ob er mal auf ´nen Kaffee bei Dir vorbeischaut. Ob der aber dazu Zeit hat?


    Ohne Titel keine Vollstreckung. Mit der Ex würde ich über das Thema Unterhalt gar nicht mehr sprechen.


    LG chico