Unterhalt für meinen Sohn in Erstausbildung

  • Hallo zusammen, ich wende mich mal an Euch, da ich wirklich verzweifelt bin. Mein Sohn ist 20 Jahre alt, ich bin seid 2000 geschieden und freiwillig hat mein Exmann nie Unterhalt gezahlt, ich habe 2007 dann über das Jugendamt die lächerliche Summe von 200 Euro durchsetzen knnen, obwohl mein Exmann hervorragend verdient-gut, 2011 hat mein Sohn die Realschule abgeschlossen und sich entschieden, das Fachabi zu machen, das erste Jahr lief prima, dann hatte er einen schweren Fahrradunfall, lag 3 , im Oktober habe ich dann da angerufen und gefragt, wTage auf der Intensivstation, war echt heftig... Durch immer mehr Fehlzeiten, musste er das 12 Schuljahr wiederholen, hat sich dann aber in den Sommerferien 2013 entschlossen, die Schule zu schmeißen, ja, ich weiß, das war nicht besonders schlau, aber so war es nun mal. Er hat natürlich dann keinen Anspruch mehr auf Unterhalt gehabt, da volljährig und ohne Beschäftigung. Seid Oktober 2014 macht er nun mit großem Ehrgeiz eine Ausbildung zum Physiotherapeuten, allerdings ohne Vergütung, im Gegenteil, die Schule kostet sogar. Im August waren wir schon bei einem Anwalt, da mein Exmann sich geweigert hat, die Bescheinigung fürs Barfög Amt auszufüllen. Der Anwalt machte uns auch Mut, das er verpflichtet sei bei der Erstausbildung Unterhalt zu zahlen, dann kam mal alles anders.... Ich war mit meinem Sohn am 5. August bei dem Anwalt, am 12 bekam mein Sohn Post von dem Anwalt, mit dem Schreiben an meinen Exmann, es kamen aber 2 Briefe vom Anwalt hier an, da auch der Brief an meinen Exmann an unsere Adresse geschickt wurde :-( Ich habe dann sofort dort angerufen um das Missverständniss mitzuteilen, dachte jetzt geht alles seinen Weg, im Oktober habe ich dann angerufen und mal gefragt, ob mein Ex reagiert habe, da wir nix mehr gehört haben, die wusste von nix, daraufhin habe ich einen Termin erbeten, als wir dann wiederum beim Anwalt waren, habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, das die Adresse doch falsch sei, es sollte sofort ein 2. Brief rausgehen ( nach 2 Monaten ). Habe dann bis Dezember wieder nichts gehört, habe wiederum angerufen, da sagte man mir, mein Exmann habe auf das Schreiben nicht reagiert und man müsste über eine Klage nachdenken, gut, die haben uns den PKH Antrag zugeschickt, wir haben alle Unterlagen beigefügt und kurz vor Weihnachten an die Kanzlei zurück geschickt. Am 13 Januar bekommen wir Post, vom Anwalt, wieder an meinen Exmann!!!! Ich dachte ich dreh durch, hab den mal aufgemacht- ja ich weiß, Briefgeheimniss.... Aus dem Brief ging hervor, das er sehr wohl geantwortet hat, ich bekommen keinerlei Kopien des Schriftverkehrs, wir haben Februar, das kann doch nicht sein, mittlerweile geht es mir finanziell richtig bescheiden, ich zahl alles alleine, Schule, Fahrkarte usw. Jetzt hat er Auskunftsklage eingereicht, das was in der Begründung stand, stimmt so auch nicht, mit diesem Anwalt hab ich doch schon verloren.... Vielleicht hat ja jemand eine Idee.... Liebe Grüße, Katja

  • Hallo,


    zunächst mal die Frage... wer hat denn dem RA das Mandat erteilt?


    Die Kosten für die Schule wird der Sohn selber aufbringen müssen. Daran muss sich der Vater nicht beteiligen.


    Dass der Vater das Ausfüllen des BAföG Antrages verweigert ist nun seine eigene Blödheit. Vielleicht sollte der Sohn ihm mal mitteilen, dass Leistungen nach BAföG die Unterhaltslast mindern.


    LG chico

  • Mein Sohn hat den Anwalt beauftragt, er ist ja volljährig, das er die Schule nicht bezahlen muss, weiß ich ja, aber wenn mein Sohn Unterhalt bekommt, fällt es ja leichter die Kosten zu tragen. Es geht ja auch darum, das der Anwalt, bzw. die Kanzlei durch immer wieder Briefe falsch schicken, ein halbes Jahr vertrödelt hat :-(

  • Hallo,


    dann würde ich dem RA mal auf die Finger kloppen. Vielleicht mal einen Termin ausmachen und dabei die Anschriften kontollieren. Aber der Unterhalt geht ja nicht verlohren. Geschuldet wird dieser ab dem Zeitpunkt des Auskunftsbegehrens. Wenn der KV da so rumtrödelt, wird er irgendwann rückwirkend zahlen müssen.


    LG chico

  • Hallo BdC,


    weil es für die Ausbildung zum Physiotherapeuten staatliche Ausbildungsangebote gibt, welche an kostenlosen Berufsfachschulen angeboten werden.


    Wenn man das mal vor dem Hintergrund das § 1618a BGB betrachtet, wäre das Kind gehalten die kostenlose Ausbildungsmöglichkeit vorrangig zu nutzen.


    Wenn das Kind aber, aus welchen Gründen auch immer, an einer staatlichen Schule keine Platz bekommt, müssen das die Unterhaltspflichtigen nicht ausbaden.


    LG chico

  • Hallo :-) Bei uns in der Stadt gibt es keine staatliche Schule für Physiotherapie, das heißt, wenn er in eine andere Stadt gezogen wäre, käme noch Miete usw. dazu, so lebt er noch bei mir... Er soll die Schule ja garnicht bezahlen, er soll nur verdammt seinen Unterhaltspflichten nachkommen...

  • Ich vertrete dazu auch eine andere Auffassung. Manche Ausbildungen sind verschult und werden - leider - häufig nur von Privatschulen gegen Zahlung erheblicher Schulgelder angeboten. Neben den halbjährlichen Beiträgen fallen dann noch Berufskleidung und andere Arbeitsmittel an. Wir setzen diesen Mehrbedarf - bei Leistungsfähigkeit des Pflichtigen - erfolgreich durch.

  • Hallo Katja,


    wenn ihr mit der Arbeit des RA nicht zufrieden seid, steht es dem Kind frei, einem anderen RA das Mandat zu erteilen.


    Wie steht´s mit der Anregung von edy? BAföG Vorausleistungen?


    @BdC


    Zitat

    Wir setzen diesen Mehrbedarf - bei Leistungsfähigkeit des Pflichtigen - erfolgreich durch


    Was meist Du damit? Bietest Du Dich an, den "Anspruch" durch zu setzten, oder ist es Dir bereits erfolgreich gelungen?


    LG chico