kindsvater weigert sich unterhaltszahlungen zu leisten

  • hallo miteinander,


    ich bin neu hier und habe schonmal die erste frage. tut mir leid, wenn ich ein wenig ausholen muss.


    ich war in einer beziehung mit einem mann, mit dem ich davor schon eine 10-jährige freundschaft hatte. letztes jahr um die zeit ging die beziehung aus diverser gründe auseinander, wir beschlossen aber, an die freundschaft weiter anzuknüpfen.
    nach der trennung (im märz) hab ich erfahren, dass ich mit zwillingen schwanger bin und habe ihn auch unverzüglich darüber informiert. wir haben uns zusammengesetzt. er war hin und weg, hat sich riesig gefreut.
    durch den bevorstehenden zuwachs musste ich eine neue wohnung suchen, wobei er mir mehr oder weniger geholfen hat. als ich eine gefunden habe, hat er mir beim umzug geholfen. kurz: er war da und hat sich gekümmert.


    von heute auf morgen (etwa zur hälfte der schwangerschaft), habe ich von ihm nichtsmehr gehört. auf sämtliche kontaktversuche meinerseits kam keine reaktion mehr. vorsorgetermine die ich extra so legte, dass er auch teilnehmen kann, wurden von ihm nichtmehr wahrgenommen, es kamen keine fragen mehr, wie es den kindern geht - nichtsmehr.
    immerwieder habe ich versucht, dass er auf dem neuesten stand bleibt. aber reaktionen kamen keine mehr darauf.


    ich hatte einen geplanten kaiserschnitt, von dem er auch wusste (allerdings nicht das genaue datum), es kamen keine nachfragen, ob alles gut ging, ob die kinder gesund sind oder oder oder. einfach nichts.


    nachdem ich zuhause war und die behördengänge anstanden, habe ich auch unterhaltsvorschuss beantragt, da ich immernoch nichts von ihm hörte, ausser dass er jetzt einen vaterschaftstest will. da ich allerdings nichts zu verbergen habe, hab ich dem zugestimmt, habe aber wieder nichtsmehr von ihm gehört.


    das spielchen ging jetzt knapp 4 monate so. auf drohungen vom jugendamt kam keine reaktion, auf anforderung die vaterschaft anzuerkennen, kam keine reaktion, auf aufforderungen von mir auch nicht. nichtmal, als ich ihn gefragt hab, ob er seine kinder nichtmal sehen will.
    er hat sich nach über 3 monaten für genau 5 minuten gesehen, um einen speicheltest zu machen. das wars.


    das testergebnis kam diese woche und fiel natürlich positiv aus.


    kaum war das ergebnis da, hat er sich gemeldet, dass er vorbeikommen will, seine kinder sehen. jetzt nach 4 monaten habe ich aber die faxen dicke und habe ihm gesagt, dass er als erstes seinen pflichten nachzukommen hat, wie vaterschaft anzuerkennen und erst dann kommen darf.


    das fand er überhaupt nicht witzig und hat damit gedroht, dass wenn ich ihn nicht sofort zu den kindern lasse, er alles hinschmeißt und hartz4 beantragt, dass er eben keinen unterhalt zahlen muss usw.


    im chatgespräch (da der herr ja nicht in der lage ist, persönlich mit mir zu reden), kam raus, dass er wohl seinen job nichtmehr hat und jetzt studiert.


    jetzt habe ich die vermutung, dass er sein vermögen (etwa 6oooo euro) auf mama, freunde o.ä. überschrieben hat, um seiner unterhaltspflicht zu entgehen.


    fakt ist, das studium war vor der schwangerschaft nie ein thema. fakt ist, er wusste von der schwangerschaft und hat am anfang auch offiziell verlauten lassen, der vater zu sein. fakt ist, dass er sich bisher weigert, trotz test die vaterschaft anzuerkennen und das an besuchszeiten knüpft, die er definitiv erst bekommt, wenn er seinen pflichten nachgeht.


    jetzt endlich meine frage: kann er (sollte er sein vermögen wirklich an bekannte überschrieben haben), rechtliche probleme bekommen? kann man ihn dazu verdonnern, einen job anzunehmen, um seinen pflichten nachzukommen? ist es ohne konsequenz, dass er, nachdem er wusste, dass er vater wird, einen gutbezahlten job, für ein nichtbezahltes studium schmeißt?
    und gesetzt den fall, er würde auf das geteilte sorgerecht bestehen - hätte er nach diesem offensichtlichen desinteresse und mangelnde kommunikation zu mir, überhaupt chancen?


    p.s. alles was oben beschrieben, kann ich schriftlich nachweisen, durch chatverläufe (in solchen fällen hat das unpersönliche internet wohl doch noch vorteile)


    danke euch fürs lesen und hoffentlich hilfreiche antworten.


    eure wuestensand

  • Hallo Wuestensand,


    aus meiner Sicht sieht die Sache so aus. Wenn er nachweislich der leibliche Vater ist ist er Unterhaltspflichtig ohne wenn und aber! Hier sei also unbesorgt. Nun stellt sich die Frage (und hier bin ich mir nicht sicher) da es so ist als Bsp. wenn der bertreuende Partner (in diesem Fall wärst das DU ) eine Ausbildung machen würde, um später auf z.B. Scheidungsunterhalt verzichten zu können, wäre der Kindesvater zu Ehegattenunterhalt verpflichtet.


    In deinem Fall sehe ich dies aber so wenn dein Ex nun glaubhaft machen kann das er das Studium macht um später mehr bezahlen zu können !!! Dann würde das JA in den Vorschuss auf Basis des letzten verdienst deines Ex gehen.
    Dies macht es meins Wissen nach 6 Jahre lang. Dann ist schluss. Aber !! D.h. auch das dein Ex auf Lebenszeit erstmal Dir zumindest den geschudeten Kindesunterhalt und sobald er wieder Gehalt bekommt wider danach die aufgelaufenen Schulden beim JA zahlen muss. Es besteht auch ein Unterhaltsanspruch für dich da die kinder noch nicht im Kindergarten sind. (Richtig?) Sobald dies möglich ist ..MUSST du einen Job für dich annehmen. Je nach Betreuungsmöglichkeit.(bis zu einem Vollzeitjob wenn z.B. eine sog. Tagesbetreunung vorhanden und zumutbar ist)
    Ich gehe von einer akuten Lage aus.... UND ICH HABE KEINE LUST ANWÄLTEN DEN RACHEN ZU ST....... Entschuldigung aber das musste ich mal loswerden :)


    Versuche möglichst sachlich.. wenn auch nur per Mail ihm diesen Sachverhalt darzulegen. Er soll doch mal googln. Aus meiner Erfahrung heraus sind weder Freunde (die reden den meisten unsinn) noch Anwälte die Besten Ratgeber.
    Tipp !!!!!! Gehe zu einem Mediator.... hier wird transparent und ohne Gewinnvorteil (Anwalt verdiehnt mehr wenn gestritten wird) die Sachlage durchleuchtet und bewertet. Die Kosten hierfür sind meiner Erfahung nach ca. 1/4 der beidigen Anwaltskosten. Es gibt auch Anwälte die Gleichzeitig Mediatoren sind oder andersrum.


    Zur Info.
    Wenn du so möchtest bin ich aus dem "generischen Lager"und habe mich daher ein bisschen bemüht zu informiern bin aber der Meinung das es durchaus möglich sein sollte den Kindern zu liebe ein Lösung zu finden. (naja hat bei mir trozdem nicht so ganz geklappt -.-)
    Ich glaube auch das es hier noch besser informierte Leute wie mich gibt. :-)



    Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.


    MfG und Kopfhoch


    Mikehle

  • Guten Morgen!


    Zunächst mal.... mit Chatverläufen kann man nichts beweisen. Muss man aber auch nicht....


    Wenn die Vaterschaft durch ein Abstammungsgutachten nachgewiesen ist, ist der KV selbstverständlich unterhaltspflichtig.


    Sollte der KV dann versuchen, sich durch die Aufnahme eines Studium, leistungsunfähig zu machen, würde er familienrechtlich so behandelt, als hätte er noch immer das bisherige Einkommen.


    Leistungen nach UVG werden hier schon gezahlt, somit laufen diese für den KV als Schulden auf.


    Zitat von "Mikehle"

    Dann würde das JA in den Vorschuss auf Basis des letzten verdienst deines Ex gehen.


    Leistungen nach UVG werden immer nur auf Basis des Mindestunterhalts geleistet. Das orientiert sich nicht am Einkommen des Unterhalsschuldners. Es gibt also 317€ abzüglich Kindergeld. Demnach 133€.


    Der KV scheint sich hier seiner Unterhaltspflicht entziehen zu wollen. Ich empfehle, dass zunächst eine Beistandschaft beim zuständigen JA für die Kinder eingerichtet werden sollte. Der Beistand kümmert sich dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Sollte der Beistand nicht zur Zufriedenheit des Unterhaltsberechtigten arbeiten, wäre der nächste Schritt, einen Fachanwalt für Familienrecht damit zu beauftragen.


    Was ich aber noch hinzu fügen möchte.... Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun. Auch wenn der KV noch keinen Unterhalt leistet, darf ihm der Umgang mit den Kindern nicht verweigert werden. Unterhalt ist kein Eintrittsgeld für den Umgang und die KM ist nicht Besitzerin der Kinder.


    Und was das gemeinsame Sorgerecht (geteiltes Sorgerecht gibt es nicht, auch wenn es in diversen Daily-Soaps immer wieder so genannt wird) angeht, so wäre das bisherige Verhalten des KV noch nicht schädlich, dieses auszuüben.


    LG chico

  • erstmal danke für die antworten.


    ich koppel das umgangsrecht nicht an die unterhaltszahlungen, sondern an die vaterschaftsanerkennung und das ist wohl so. ohne anerkennung hat er keinerlei rechte an den kindern.
    eine beistandschaft hab ich schon, die schläft aber und lässt alles mich machen. da ich in diesem krieg kein ende sehe, ist die einzige möglichkeit, ihn solang fernzuhalten, bis er die vaterschaft anerkannt hat, sonst dauert das noch ewig und ich weiß nicht, was schlimmer für die kinder ist.

  • Hi,


    ich bin kein Freund davon, dass da jeder vor sich hin mutscht. Die Beistandsschaft, du, die Unterhaltsvorschusskasse. Wenn du mit der Beistandsschaft unzufrieden bist, dann klärst du das alles über einen Anwalt. Wahrscheinlich sieht es die Beistandsschaft alles nicht als so eilig an, einfach, weil es ja Unterhaltsvorschuss gibt. Reine Spektualtion, aber naheliegend.


    Hole dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht, und dann ab zum Anwalt.


    Herzlichst


    TK


  • ich glaube nicht, dass ich einen schein bekomme. ich lebe nicht vom amt.


    soll ich zuhause sitzen und nix tun? sorry, das kann ich nicht.

  • das widerrum beantwortet meine frage nicht.
    ob ich mir einen anwalt nehme oder nicht, tut hier überhaupt nix zur sache, ebensowenig, was ich mir leisten kann und was nicht.


    ich habe eine frage gestellt und auf antworten gehofft. deine persönliche meinung (entschuldige) interessiert mich dabei herzlich wenig.

  • das ich für konkrete antworten einen fachanwalt aufsuchen muss, ist mir bewusst. nur hat informationensammeln noch niemandem geschadet. diese frage hab ich gestellt, in der hoffnung, dass evtl jemand sowas ähnliches durchhat und mir das grob beantworten kann, oder jemand, der es so weiß.


    "wer in meinem fall alles rum"mutscht" ist dabei auch eher weniger relevant.


    also nehms mir nicht krumm, aber manche sachen kann man sich sparen, wenn nichts konstruktives bei rumkommt.

  • Mal zurück zu Deinen Fragen:


    1.
    kann er (sollte er sein vermögen wirklich an bekannte überschrieben haben), rechtliche probleme bekommen?
    Nein. Jedermann ist frei, mit seinem Geld zu machen, was immer er möchte. Die Vaterschaft ist schließlich noch nicht erwiesen...


    2.kann man ihn dazu verdonnern, einen job anzunehmen, um seinen pflichten nachzukommen?
    Nein. Niemand kann verpflichtet werden, eine Arbeit aufzunehmen. Aber nicht zu arbeiten, kann Konsequenzen haben. Wer in Kennnis seiner Unterhaltsverpflichtung vorwerfbar nicht arbeitet, sich also seiner Unterhaltsverpflichtung entzieht, wird so behandelt, als würde er arbeiten. Ein Gericht würde also anhand fiktiver Einkünfte Unterhalt zusprechen. Allerdings dürfte die Vollstreckung problematisch sein. Sollte tatsächlich mal Geld oder Vermögenswerte vorhanden gewesen sein, könnte man über das Anfechtungsgesetz vorgehen. Ich betrachte das aber als eine eher theoretische Möglichkeit... Man kann natürlich auch eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstatten... aber auch damit hat man erst mal kein Geld auf dem Konto... Und in JEDEM Fall ist die Vaterschaft vorher fest zu stellen!


    3.
    ist es ohne konsequenz, dass er, nachdem er wusste, dass er vater wird, einen gutbezahlten job, für ein nichtbezahltes studium schmeißt?
    Ja. Die Vaterschaft ist nicht erwiesen. Die Aufnahme eines Studiums kann durchaus sinnvoll sein. Und eine "mögliche" Vaterschaft führt nicht zu besonderen Verpflichtungen.



    4. und gesetzt den fall, er würde auf das geteilte sorgerecht bestehen - hätte er nach diesem offensichtlichen desinteresse und mangelnde kommunikation zu mir, überhaupt chancen?
    Chico hat recht. Es gibt allenfalls das gemeinsame, nicht aber das geteilte Sorgerecht. Und wenn er sich nun für die Kinder Interessiert und als Vater zur Verfügung steht, hat er gute Chancen, das gemeinsame Sorgerecht auch zu erhalten.


    Schlussendlich:
    Wenn Du sicher bist, dass er der Vater der Kinder ist, solltest Du Deinen jetzigen Standpunkt - keinen Umgang - überdenken. Es ist für die Kinder nicht leichter, wenn Kontakte erst später stattfinden. Je früher sie mit dem Vater in Kontakt treten, desto besser. Dein Ärger ist verständlich, ist aber für die Vater-Kind-Bindung nicht förderlich. Der Kindesvater hat ein Entgegenkommen sicher nicht verdient; denk trotzdem nochmal drüber nach.

  • die vaterschaft ist schon erwiesen durch einen test, wenn auch nicht gerichtlich, sondern privat.


    ich möchte ihm den umgang zu den kindern nicht verwehren, allerdings seh ich es ehrlich gesagt nicht ein, dass er sich die lorbeeren rauspicken kann, seinen pflichten aber nicht nachkommen will. (kinder sehen ja, vaterschaft anerkennen nein).
    ein gang zum jugendamt, um die vaterschaft anzuerkennen, dauert keine halbe stunde und drumrumkommen tut er so oder so nicht.
    da aber die beistandschaft nicht mehr tut als ihm einen brief zu schicken (innerhalb 4 monaten jetzt genau 2), muss ich ja irgendwie tätig werden.
    er will die kinder sehen, also offensichtlich papa spielen. dazu gehören doch auch pflichten. ich koppel den umgang ja nicht an den unterhalt. mir ist a) bewusst, dass das nicht rechtens ist und b) dass sich das unter umständen ewig ziehen kann.
    eine anerkennung ist aber gleich passiert, also denk ich, ist es legitim, das zu verlangen. dazu hab ich ihm seit seiner blödtuerei genau dies von anfang gesagt, - nämlich, dass er die kinder sehen kann, wenn er die vaterschaft anerkannt hat. würde ihm wirklich was daran liegen, hätte er doch seinen allerwertesten hochgbracht und direkt nach der geburt einen test machen lassen - oder seh ich das falsch? hätte er sich direkt nach der geburt gemeldet und umgang verlangt, hätte ich ihm diesen noch nichtmal verwehrt. nur, wer nach 4 monaten ankommt, in denen man keine 3 sätze gewechselt hat, sagt, hier bin ich und anforderungen stellt, ohne auch nur einen funken engagement zeigt, zeugt für mich nicht für reife und ernsthaftigkeit. ich will nicht, dass meine kinder enttäuscht werden, wenn er wieder auf einmal verschwindet. ICH muss es ihnen schließlich erklären. ich habe ihn mehrfach (etwa 20!!! mal gebeten, sich mit mir an einen tisch zu setzen und über darüber zu reden, wie wir es mit den kindern regeln werden. dafür war er nicht bereit. nein beim test vor 2 wochen kam noch die aussage, dass er es selber nicht weiß -er hatte knapp ein jahr zeit, sich darüber gedanken zu machen-. jetzt nach zwei wochen will er aber, ohne mit mir auch nur ein wort gewechselt zu haben, rechte in anspruch nehmen. glaub mir, ich habe meine haltung lang genug überlegt und auch gefordert und gefördert, dass er kontakt zu seinen kindern hat, er hatte kein interesse).


    was das GEMEINSAME sorgerecht angeht, weiß ich nicht, ob er es überhaupt haben will. mir gings nur um denn fall WENN.
    prinzipiell hab ich kein problem damit, WENN er sich ernsthaft um die kinder kümmern will. nur habe ich bisher keinerlei bemühungen seinerseits gespürt - im gegenteil. wenn ich irgendwelche fragen zu erbkrankheiten etc hatte, bekam ich keine antwort.
    wie soll das weitergehen? anmeldung im kindergarten - muss ich die unterschrift gerichtlich fordern, weil er sich wieder totstellt? oder allein schon die taufe, die demnächst ansteht.


    das macht mir eben alles sorgen.

  • Du hattest Fragen, ich hab geantwortet... Vielleicht hast Du Dir den falschen Mann als Vater Deiner Kinder ausgesucht, aber damit wirst Du klar kommen müssen. Für die Beantwortung rechtlicher Fragen kommt es nicht auf das Ergebnis eines privaten Vaterschaftstests an, sondern auf die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft oder die Erklärung gegenüber dem Jugendamt.
    Da Du das alleinige Sorgerecht hast, brauchst Du Dir um rechtliche Fragen hinsichtlich Kindergarten, Taufe etc. derzeit keine Gedanken machen. "WENN"-Fragen zu beantworten ist überflüssig. Beschäftige Dich mit den aktuellen Problemen und nimm zukünftige in Angriff, wenn sie konkret werden.

  • Du hattest Fragen, ich hab geantwortet... Vielleicht hast Du Dir den falschen Mann als Vater Deiner Kinder ausgesucht, aber damit wirst Du klar kommen müssen. Für die Beantwortung rechtlicher Fragen kommt es nicht auf das Ergebnis eines privaten Vaterschaftstests an, sondern auf die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft oder die Erklärung gegenüber dem Jugendamt.
    Da Du das alleinige Sorgerecht hast, brauchst Du Dir um rechtliche Fragen hinsichtlich Kindergarten, Taufe etc. derzeit keine Gedanken machen. "WENN"-Fragen zu beantworten ist überflüssig. Beschäftige Dich mit den aktuellen Problemen und nimm zukünftige in Angriff, wenn sie konkret werden.


    doch natürlich mache ich mir über die "WENN"-fragen gedanken.
    ich möchte auf alle eventualitäten gefasst und vor allen dingen vorbereitet sein. ich möchte gerne wissen, was auf mich zukommt/zukommen kann. alles andere fänd ich ziemlich naiv.
    ich habe die möglichkeit, mich zumindest ein stückweit schlau zu machen, warum sollte ich dann davor die augen verschließen?
    und so, wie er sich momentan verhält, ist es nicht so weithergeholt, dass er, nur um mir eins reinzudrücken, auch das gemeinsame sorgerecht einfordert.


    das er der falsche mann als vater meiner kinder ist, steht zweifelsohne fest, nur leider hat sich das erst im laufe der schwangerschaft gezeigt - menschen ändern sich. ich kannte ihn sehr viele jahre. eine garantie hat man auch nach 25 jahren ehe nicht.