Neuer Selbstbehalt, statischer Titel, Änderung möglich?

  • Guten Morgen,


    ich habe eine Frage bezüglich des seid 1.1. erhöhten Selbstbehaltes auf 1080€.


    Ich habe ein Nettoeinkommen von 1290€ und zahle momentan 275€ Unterhalt.


    Ich habe vor 2 Jahren einen statischen Titel über diese Summe unterschrieben.


    Besteht die möglichkeit aufgrund der Erhöhung den Titel herabsetzen zu lassen?


    Den Titel habe ich damals beim zuständigen JA unterschrieben.


    Wenn ja wie sollte ich da vorgehen?


    Meiner Ex Frau würde das sicher nicht gefallen, aber ich habe von Anfang an, all die Jahre immer regelmäßig das gezahlt was errechnet wurde, nur würde sie sicher nicht freiwillig zustimmen, da sie damals schon wollte das ich unter meinen Selbstbehalt komme.


    Ich bewohne ein kleines Appartment mit 42qm und zahle 340€ warm.


    Danke schonmal im voraus.

  • Hallo Dieter4711,


    Dein Netto müsste noch bereinigt werden.


    Beantrage eine Neuberechnung des Unterhaltes beim JA.


    Natürlich musst du versuchen den Mindestunterhalt zu leisten.


    Evtl. mit Zweitjob oder Überstunden (wenn dies möglich ist).


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo nochmal,


    ich arbeite ja bereits 9-10 Stunden täglich, also noch einen Nebenjob würde ich absolut nicht schaffen.


    Was heißt denn mein Nettoeinkommen müßte bereinigt werden?


    Ist einen Änderung des Titels denn möglich? 80€ Netto mehr würden mir natürlich auch sehr helfen.


    Vielen Dank.


    Mfg Dieter

  • Hallo Dieter,


    Bereinigung bedeutet:


    arbeitsbedingte Aufwendungen: Fahrtkosten zur Arbeit usw.


    diese werden noch vom Netto abgezogen.


    lg
    edy

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  • Guten Abend!


    Das JA wird in dem Fall einer Neuberechnung für den Unterhaltsschuldner nicht tätig. Schon gar nicht, wenn sich daraus weniger Unterhalt ergeben könnte. Da JA ist Partei des KIndes und wird nur für das Kind tätig. Zudem müsste der Unterhltasberechtigte der Abänderung auch zustimmen. Tut der Unterhaltsberechtigte das nicht, bleibt nur die Abänderungsklage, und ob die erfolgreich sein würde, steht in den Sternen.


    Zitat

    80€ Netto mehr würden mir natürlich auch sehr helfen


    80€ weniger Unterhalt findet das Kind bestimmt echt klasse.


    Ich empfehle den § 1603 Abs. 2 BGB als Abendlektüre.


    LG chico

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten, nur warum wird der Selbstbehalt dann erhöht wenn man ihn nicht bekommt?


    Und natürlich zahle ich nicht den vollen Unterhalt, weil ich es nicht kann.


    Ich denke 5 Tage in der Woche 9-10 Stunden arbeiten + 1 Samstag im Monat sind auch nicht ohne.


    Es gibt genug Väter die sich vor dem Unthalt drücken ect.


    Dazu gehöre ich nicht. Ich weiß nicht was dann daran so schlimm ist das man vielleicht auch mal etwas mehr Geld haben möchte.


    Es wird schließlich auch alles teuerer, und aus Spaß wird der Selbstbehalt sicher nicht erhöht.


    Man merkt immer wieder das man als Unterhaltspflichtiger wohl immer der "böse" ist.


    Und davon ab habe ich immer den errechneten Unterhalt anstandslos gezahlt incl. Titel ;-)


    Mfg Dieter

  • also du verdienst 1290 netto, abzüglich pauschal 5% für aufwendungen macht 64,50 ergibt ein bereinigtes netto von 1225,50 und solltest du keinen weiteren einkünfte haben zinsen, vermietungen usw. dann ergibt das 1225,50 minus eigenbehalt 1080,00 macht 145,50 und das ist auch der zahlbetrag, denn der grund warum der eigenbehalt erhöht wurde ist der das die hartz 4 empfänger mehr geld bekommen und damit dem unterhaltspflichtigen vater überhaupt noch ein anreiz bleibt zu arbeiten hat man den eigenbehalt erhöht denn sonst hat der arbeitende weniger als jemand der es sich zuhause gewollt oder ungewollt bequem macht.


    somit musst du beim jugendamt einen antrag auf abänderung des unterhalts stellen, von allein kommen die nicht.