Unterhalt volljährige Tochter

  • Guten Morgen, meine Tochter lebt bei mir. Sie ist Anfang des Jahres 18 geworden und hat jetzt den Unterhalt für Volljährige geltend gemacht. Für die Berechnung werden ja die Einkommen ihrer Mutter und meines herangezogen. Nun meine Frage: Welche Gehaltsabrechnung ist maßgeblich? Meine Ex-Frau verlangt die Vorlage der Dezemberabrechnung 2014. Klar, sie möchte wissen, was ich im letzten Jahr verdient habe. Ich möchte ihr das natürlich nicht so ohne weiteres offenbaren. Hat sie recht oder reicht die aktuelle monatliche Gehaltsabrechnung aus? Des weiteren habe ich gelesen, dass man Schulden aus der gemeinsamen Ehezeit mit anrechnen lassen kann. Ich habe das gemeinsam gebaute Haus übernommen und zahle das Darlehen alleine ab. Sie hat nach der Scheidung eine Abfindung erhalten und ist nicht mehr im Grundbuch. Ich zahle monatlich ca. 770€ an Abtrag und Zinsen. Kann ich das vom Netto in Abzug bringen?

  • Hallo klaus!


    Für die Berechnung des Unterhalts ist das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate relevant. Es ist also schon richtig, dass die Dezember-Abrechnung gefordert wird. Da ist halt das Einkommen der letzten 12 Monate drauf.


    Die Mutter hat allerdings keinen direkten Auskunftsanspruch gegen Dich sondern nur ggü. der Tochter. Is am Ende aber gehupft wie gesprungen.


    Den kompletten Abtrag kannst Du nicht bereinigend ansetzen. Im Rahmen der sekundären Altersvorsorge kannst Du den Tigungsanteil anrechnen. Allerdings in der Höhe begrenzt. Maximal 4% vom Brutto-EK.


    Schau mal in die Leitlinien des zuständigen OLG. Dort findest Du alle Möglichkeiten der Bereinigung.


    Da Du die Immobilie selber nutzt, müsste Dir noch ein wohnwerter Vorteil angerechnet werden. Quadratmeter mal ortsüblicher Mietzins. Dem entgegen gerechnet wird dann der Zinsanteil des Darlehens. Bleibt dann ein positiver Wert, wird dieser Deinem Einkommen hinzu gerechnet.


    LG chico