Unterhaltsberechnung ... Kann das richtig sein ??

  • Hallo,


    hoffe das mir einer von Euch weiterhelfen kann. Zuerst mal zu unserer Situation.
    Mein Ehemann hat 2 Kinder(12 und 14) aus erster Ehe für die er Unterhalt zahlen muss. Ich habe einen Sohn (15) mit in die Ehe gebracht (Vater unbekannt, erhalte daher auch keinen Unterhalt für ihn). Und wir haben eine gemeinsame Tochter(4).
    Seit 1.2. hat mein Mann einen neuen Arbeitgeber und verdient etwas mehr als vorher. Grundgehalt Brutto 2706 € zzgl. einer Prämienbeteiligung von 427 € ( weiß gar nicht ob das mit einberechnet wird), ergibt ein Netto von 2254,67 €. Dadurch verdient mein Gatte nun ca. 300 € mehr als bei seiner vorherigen Arbeit.
    Ich gehe ebenfalls arbeiten, auf 25 Stunden in der Woche und bekommen ca. 800 € Netto.
    Nun haben wir die neue Unterhaltsberechnung vom JA bekommen und sind aus allen Wolken gefallen. Statt wie bisher 402 € sollen wir ab 1.2. 712€ Euro zahlen .
    Also erste Frage ... Kann das sein ??????


    Das nächste was mich gerade ein bisschen stutzig macht. Wie mein Mann und ich damals zusammen gezogen sind habe ich vorher für meinen Sohn und für mich ALG2 bezogen, wir sind zusammen gezogen und ich hab NIX mehr bekommen. Meine Mann war für das Jobcenter unterhaltspflichtig für meinen Sohn.
    Jetzt bei der Neuberechnung vom Unterhalt, steht im Schreiben "Ihr eheliches Kind wurde berücksichtigt" . Von meinen Sohn steht da aber nichts.
    Also hier die zweite Frage... Kann es sein das mein Mann fürs Jobcenter unterhaltspflichtig ist für meinen Sohn, aber fürs Jugendamt nicht ???


    Ich mein wir gehen beide arbeiten, kämpfen das wir über die Runden kommen, aber wir kommen auf keinen grünen Zweig im Moment.
    Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen, weiß im Moment echt nicht mehr wie es weiter gehn soll. :(


    Danke schon mal im vorraus


    Becca

  • An der Berechnung ist nichts auszusetzen. Auch die damalige Einstellung der ALG II Leistungen dürften korrekt gewesen sein, da man hier das Gesamteinkommen und den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft im Blick hat. Unterhaltsrechtlich ist Dein Mann Deinem Sohn nicht zum Unterhalt gegenüber verpflichtet. Bei der Berechnung spielt Dein Kind also keine Rolle.

  • Hi,


    vielleicht mal die Ausführungen von Bleu (die zutreffend sind) etwas ausführlicher für den Laien erklären.


    ALG II, das sind Steuermittel. Der Steuerzahler springt nur ein, wenn tatsächlich eine Bedürftigkeit vorliegt. Um das festzustellen, wird geschaut, was in der gesamten Bedarfsgemeinschaft an finanziellen Mitteln vorliegt. Dazu gehören eben die Partner und Kinder, also all die, die zusammen leben und aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften. Offensichtlich hat der Mann nach den Berechnungen des Job-Centers genug verdient, um Euch zu ernähren. Nach den Berechnungsmaßstäben des SGB II.


    Ganz anders ist das Familienrecht aufgebaut. Hier geht es nicht um das Zusammenleben, wie im öffentlichen Recht, sondern um die zivilrechtliche Verantwortung. Und verantwortlich ist man für den Ehepartner und die eigenen Kinder. Dies bedeutet, dass du nicht für seinen Kinder aufkommen musst, einerlei, wieviel du verdienst, und er umgekehrt nicht für dein Kind. In die Unterhaltsberechnung für die großen Kinder des Mannes gehen also nur seine drei ein.


    Nun zur Höhe. Das Einkommen des Mannes ist zu bereinigen. Was alles abzugfähig ist, das findest du auf der Seite deines Oberlandesgerichts genauer dargestellt. Ganz pauschal sind das 5 % berufusbedingte Aufwendungen (kann auf Nachweis hin auch mehr sein) sowie evtl. zusätzliche Beiträge für die Altersversorgung (Riester). Das aber nur, wenn er kein Mangelfall ist.


    Ob die Berechnung im einzelnen stimmt, da musst du dann hinterher in die Düsseldorfer Tabelle schauen.


    Herzlichst


    TK