Einvernehmliche Scheidung - jetzt plötzlich unsicher, lieber eigenen Anwalt?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.


    Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen (also er will, ich würde es gerne nochmal versuchen, aber das spielt hier ja keine Rolle).
    Offiziell getrennt sind wir seit April 2014. Er hat sich jedoch Anfang Dezember eine eigene Wohung genommen (im gleichen Haus, weil unsere auf Dauer zu klein war).


    Im März haben wir bei einem Notar eine Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen, die den Versorgungsausgleich, Unterhalt etc. ausschließt.


    Da wir uns einvernehmlich einigen wollen, hat mein Mann über eine Internetseite einen Anwalt beauftragt und einen Scheidungsantrag gestellt. Heute hatte ich die Einladung vom Gericht für den Scheidungstermin im Briefkasten. Dabei war auch der Vertrag, den mein Mann unterschrieben hat.


    Dort sind nun zwei Punkte, mit denen ich nicht einverstanden bin. Zum einen steht dort, dass wir seit dem 01.12. getrennt leben und mein Mann aus der ehelichen Wohnung ausgezogen ist. Wir waren aber zu dem Zeitpunkt noch zusammen, was auch bewiesen werden kann.
    Jetzt habe ich aber die Befürchtung, dass ich jetzt die Steuern für das ganze Jahr 2014 zurückzahlen muss, da ich 2014 noch die Steuerklasse 3 hatte. Diese hätte mir aber ja im Fall einer Trennung im Dezember 2013 gar nicht mehr zugestanden, oder?


    Die zweite Sache ist die: In dem Antrag steht, dass der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen wurde. Ganz am Schluss des Antrags steht jedoch: "Auf Grund der einvernehmlichen Scheidung wird beantragt, den Verfahrenswert um 30% zu senken. Es errechnet sich daraus ein vorläufiger Verfahrenswert von xxx Euro für die Ehesache und ein Verfahrenswert von xxx Euro für den Versorgungsausgleich, demnach insgesamt xxx Euro.
    Ist damit jetzt der Versorgungsausgleich doch nicht ausgeschlossen? Gilt der notarielle Vertrag somit nicht mehr?


    Da ich jetzt irgendwie verunsichert bin, überlege ich, mir lieber einen eigenen Anwalt zu nehmen. Auf Grund der Kosten wäre es mir jedoch lieber, wenn wir es einvernehmlich hinkriegen würden.


    In dem Schreiben des Familiengerichtes steht: "Die Antragsgegnerin hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung der Antragsschrift schriftlich zu dem Scheidungsantrag Stellung zu nehmen"
    Wie kann ich mir das denn vorstellen? Kann ich jetzt einfach an das Gericht schreiben, dass ich mit den beiden Punkten so nicht einverstanden bin? Oder brauche ich dazu einen Anwalt?
    Bin gerade etwas überfordert und weiß grade nicht, wie ich vorgehen soll.
    Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen

  • Hallo Kathie,


    Die Steuerklasse muss erst im folgendem Jahr der Trennung geändert werden.


    Also z.B. Trennung Januar 13 --- Änderung zum 1.1.14


    Zum Versorgungsausgleich würde ich direkt beim Gericht nachfragen ( einfach mal hingehen und das Schreiben einem Rechtspfleger vorlegen um sicher zu sein.).


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,


    vielen Dank für die Antwort. Das mit der Steuerklasse wusste ich nicht, vielen Dank!


    Beim Gericht habe ich auch angerufen. Die Dame hat sich den Vorgang angesehen und sagte, der Versorgungsausgleich wäre ausgeschlossen. Aber es würde trotzdem eine Gebühr dafür erhoben werden.
    Dann verstehe ich aber den Sinn nicht, ich hatte mich vorher informiert, dass es günstiger ist, wenn man den Ausgleich vor der Scheidung bei einem Notar auschließen würde, da das Gericht dann nicht darüber entscheiden muss.
    Aber wofür muss man denn dan jetzt nochmal für etwas bezahlen, das vom Gericht gar nicht durchgeführt wird?

  • Hallo Kathie,


    Du musst hier nur noch die Gerichtskosten zahlen, die sind m.E gar nicht so hoch.( sonst wären evtl.
    noch Anwaltskosten hinzugekommen.)



    lg
    edy

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  • Hallo ihr beiden,


    oh, ich wusste gar nicht, dass das nochmal überprüft wird.. kann es denn sein, dass das Gericht dem nicht zustimmt, wenn beide Parteien es so wollen? Ich blick da irgendwie nicht durch.
    Und nur die kosten für den Versorgungsausgleich liegen bei ca. 1700 Euro, das find ich schon relativ viel. Oder ist das normal? Ich hatte noch nie was mit Scheidung, Anwalt oder Gericht zu tun. Sorry :-(

  • Also insgesamt ist der Gegenstandswert ca. 9000 Euro nach der Kürzung um 30%. Und davon 1700 für den Versorgungsausgleich. Aber kann das Gericht auch die 30% Kürzung ablehnen?
    Was wir dann im Endeffekt zahlen müssen, weiss ich gar nicht..

  • Hallo Kathie,



    Bei 9000€ Verfahrenswert, dürften sich die Gerichtskosten auf ca.


    800€ belaufen


    lg
    edy

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  • Hallo nochmal,


    ich habe gerade meinen Noch-Ehemann telefonisch erreicht. Er hat gesagt, dass er schon 2000 Euro im voraus an Anwalts und Gerichtskosten bezahlen musste.


    Und das mit dem Datum hat sich auch geklärt, das hatte der Anwalt wohl falsch eingetragen und das wird jetzt korrigiert. Trotzdem soll ich dem Gericht das auch nochmal schreiben.
    Weil das mit der Steuerklasse ja so ist, dass ich für das ganze Jahr 2014 die Steuerklasse 3 hatte, da wir uns ja erst im April getrennt haben. Wäre aber der 01.12.13 richtig, hätte ich ja ab dem 01.01.14 Steuerklasse 1, oder?
    Na ja, das sollte sich ja jetzt hoffentlich noch klären lassen

  • Hey ihr,


    sorry, falls ich Euch nerven sollte, aber das mit der Scheidungssache macht mich irgendwie ganz verrückt und zieht mich etwas runter.
    In dem Schreiben vom Gericht steht, dass ich Gerichtskostenbeihilfe beantragen kann. Im Internet habe ich so einen PKH-Rechner benutzt und bin zu folgendem Ergebnis gelangt:


    "Ergebnis
    Ihnen wird Prozesskostenhilfe gegen Rückzahlung von
    monatlich 249,00 Euro
    gewährt
    werden, wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass Ihre
    beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht
    auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."


    Allerdings habe ich aktuell ein Vermögen von ca. 2900 Euro, der Schonbetrag liegt ja bei 2600 Euro (wobei es mir nicht schwer fallen würde, die 3000 Euro auszugeben)


    Jetzt habe ich aber im gelesen, dass man bedürftig sein muss, um PKH zu erhalten. Als Bedürftig sehe ich mich jetzt allerdings nicht an, ich kann aber die 1000 Euro auch nicht einfach so locker mal eben bezahlen. Daher überlege ich, ob ich das einfach mal beantragen soll, oder können dadurch Nachteile entstehen? Habe gelesen, dass sich dadurch die Scheidung länger hinziehen kann?!


    LG
    Kathie

  • Also...


    Verfahrenskostenhilfe solltest Du nicht beantragen. Du wirst nur die Hälfte der Gerichtskosten zahlen müssen und die kannst Du Dir ohne weiteres aus Deinem Ersparten leisten. Der Betrag von 1700€ stellt nur den Gegenstandswert der Folgesache Versorgungsausgleich dar. Dieser Betrag ist - wie andere hier auch schon richtig geschrieben haben - NICHT zu zahlen. Er dient lediglich der Ermittlung der Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren. Das gleiche gilt auch für den anderen Betrag. "Internetanwälte" werben damit, eine Reduzierung des Gegenstandswertes zu beantragen. Daher der Antrag, den Gegenstandswert um 30% zu reduzieren... Der Ausschluss des VA wird halten, da Eheleute hier doch sehr frei sind in dem, was sie vereinbaren. Den Trennungszeitpunkt solltest Du mit einem kurzen Schreiben gegenüber dem Gericht richtig stellen. Zwar stecken Gericht und Finanzamt nicht unter einer Decke... Wenn es aber mal zum Streit über die gemeinsame steuerliche Veranlagung kommen sollte, musst Du Dir nicht entgegenhalten lassen, hier andere Angaben gemacht zu haben. Wenn die Trennung schon in 2013 stattfand, MUSS komplett für 2014 die getrennte Veranlagung durchgeführt werden. Wenn die Trennung im April 2014 erfolgte kann für das gesamte Jahr 2014 die gemeinsame steuerliche Veranlagung gewählt werden. Steuernachzahlung bzw. Erstattung wären dann nach Quote der fiktiven getrennten Veranlagung ab Mai 14 aufzuteilen, wenn denn gewünscht.


    Verstehe ich den tatsächlichen Auszugstermin mit Dezember 2015 richtig? Solltet ihr bis dahin gemeinsam noch gewirtschaftet, gekocht, gegessen etc. haben, scheidet eine anteilige Aufteilung der Steuerschuld etc. aus. Solltest Du das aber dem Familiengericht mitteilen, wäre der Scheidungsantrag als jedenfalls derzeit unbegründet zurückzuweisen. Und Dein Mann hätte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wenn das nicht gewünscht ist, sollte man zumindest eine schriftliche Vereinbarung zum Thema Steuern treffen...


    Und zum guten Schluss, um nicht in die Haftungsfalle zu tappen: Gegenüber dem Finanzamt sind nur korrekte Angaben zu machen. Ansonsten setzt man sich einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung aus...

  • Hallo Bleu_de_Coup,


    danke für Deine Antwort. Du hast Recht, ich könnte von meinem Ersparten die 1000 Euro bezahlen. Das mit dem Gegenstandswert habe ich ja verstanden, aber mein Mann sagte mir halt gestern, dass er schon 2000 Euro bezahlt hat, wovon ich ja dann die Hälfte bezahlen muss.


    Das Problem, also für mich zumindest, ist folgendes. Auf Grund einer chronischen Erkrankung bin ich seit über 6 Monaten krank geschrieben und beziehe zur Zeit noch Krankengeld. Da ich in meinem Job nicht mehr arbeiten kann, wurde eine berufliche Reha beantragt. Ob das aber klappt, ist eine andere Sache. Meine Ärztin hat mir empfohlen, Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Da ich allerdings nur 570 Euro bekäme und und den Rest mit Grundsicherung aufstocken müsste, würde ich die nächsten Monate von 800 Euro leben. Daher würde ich mich sicherer fühlen, wenn ich wenigstens noch etwas Erspartes hätte, steht ja auch Harz 4 Empfängern zu. Aber das wird das Gericht vermutlich nicht interessieren, oder?


    Das mit der Trennung und dem Auszug war so: 01.12. 2013 zog mein Mann in eine Wohnung zwei Stockwerke unter mir. Wir hatten erst überlegt, eine größere Wohnung zu mieten, da ich aber gerade eine Weiterbildung begonnen und er in seinem letzten Jahr im Studium war, wussten wir nicht, wo es uns beide danach hinverschlägt. Da wir beide viel lernen mussten und nur eine 40 qm 2-Zimmer Wohnung hatten, sind wir uns aber echt auf die Nerven geganen.
    Die Trennung war dann letztes Jahr kurz vor Ostern. Da mein Mann das alles schneller über die Bühne bringen wollte habe ich zugestimmt, die Trennung auf Ende Januar 2014 zu datieren. Den Termin haben wir auch dem Finanzamt mitgeteilt und er ist auch in der Scheidungsfolgevereinbarung angegeben.

  • Hi,


    er hat mir halt gestern gesagt, dass er den Anwalt aber auch die Gerichtskosten schon bezahlt hat. Ich hab mich gewundert, dass man das schon vorher bezahlen muss, hätte gedacht, man kriegt hinterher eine Rechnung.
    Und im nachhinein könnte man die PKH ja warhscheinlich nicht mehr beantragen..


    LG
    Kathie

  • Hallo,


    Im März haben wir bei einem Notar eine Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen, die den Versorgungsausgleich, Unterhalt etc. ausschließt.


    Meine Ärztin hat mir empfohlen, Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Da ich allerdings nur 570 Euro bekäme und und den Rest mit Grundsicherung aufstocken müsste, würde ich die nächsten Monate von 800 Euro leben.


    Hier stellt sich mir die Frage, ob der Notarvertrag wirksam bleibt ?


    Es ist jetzt schon abzusehen, das Kathie Leistungen Dritter benötigt.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    noch ist es ja zum Glück noch nicht so weit und ich hoffe ja, dass das mit der Reha klappt. Dann würde ich ja Übergangsgeld bekommen und es wäre alles in Ordnung. Bisher habe ich aber noch keinen Termin von der RV für die medizinische Untersuchung.


    Der Notar hat uns damals auch darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass das Auschließen des Untheraltsanspruchs als nicht gültig anerkannt werden könnte, wenn dadurch Dritte benachteiligt werden könnten. Allerdings verdient mein Noch-Mann sowieso nur geringfügig mehr, als der Selbstbehalt ist. Er wohnt jedoch mit seiner Partnerin zusammen, dann müsste der Selbstbehalt ja gesenkt werden. Entscheidet das dann auch das Gericht?

  • Hallo,


    Da wir uns einvernehmlich einigen wollen, hat mein Mann über eine Internetseite einen Anwalt beauftragt und einen Scheidungsantrag gestellt.


    Ich glaube hier sollte an falscher Stelle etwas gespart werden.


    Oft bleibt man im Glauben etwas gespart zu haben, wird aber nie erfahren was man eigentlich "draufgelegt" hat.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,


    er wollte das damals, weil das angeblich schneller gehen sollte.. Mir war das egal, denn ich wollte die Scheidung ja sowieso nicht und habe immer gehofft, er überlegt es sich nochmal.
    Na ja, jetzt kann ich es wohl nur noch auf mich zukommen lassen. Vielleicht füll ich einfach mal den Antrag auf PKH aus, mehr als ablehnen können die den ja auch nicht, oder?


    LG