keine unterhaltszahlungen bei Alg 2?

  • hallo,
    der vater meines sohnes hat die unterhaltszahlungen eingestellt da er jetz eine umschulung angefangen hat und lt. seiner aussage nur noch 550 euro vo der argentur bekommt, nun bin aich leider selber arbeitslos geworden... kann er einfach die zahlung einstellen oder 2übernimmt sein arbeitsamt " solange die zahlung? unterhaltsvorschuß ist bereits ausgelaufen..:rolleyes:

  • Hallo
    Du hast die Möglichkeit einen Unterhaltsvorschuß zu beantragen. Dies wird durch das Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Den Unterhaltsvorschuss kannst du beim Jugendamt beantragen. Unterhaltsvorschuss gibt es aber nur für Kinder bis zu 12 Jahre.
    Ich würde dir auf alle Fälle raten mit dem Jugendamt zu sprechen und dort dein Problem vortragen.
    Ich hoffe ich konnte dir helfen und würde mich freuen, wenn du mal berichtst, was es beim JA ergeben hat.


    Lg, Ingo

  • Hallo
    Du hast die Möglichkeit einen Unterhaltsvorschuß zu beantragen. Dies wird durch das Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Den Unterhaltsvorschuss kannst du beim Jugendamt beantragen. Unterhaltsvorschuss gibt es aber nur für Kinder bis zu 12 Jahre.
    Ich würde dir auf alle Fälle raten mit dem Jugendamt zu sprechen und dort dein Problem vortragen.
    Ich hoffe ich konnte dir helfen und würde mich freuen, wenn du mal berichtst, was es beim JA ergeben hat.


    Lg, Ingo


    hallo.. den unterhaltsvorschuß habe ich schon leider 6 jahre bekommen somit ist diese möglichkeit leider schon ausgeschöpft :-( ich habe zwar einen titel gegen den vater, aber der scheint mir auch leider nicht weiterhelfen zu können...

  • Hallo,


    wenn der Vater ALG 2 bezieht, dann kann er seine Unterhaltspflicht nicht erfüllen. Die ARGE übernimmt nicht die Unterhaltszahlungen für die Kinder!


    Wenn das Kind im Haushalt der Mutter lebt und diese selbst arbeitslos geworden ist, ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht mehr besteht, dann muss die Mutter ergänzend ALG 2 für das Kind und sich beantragen, auch wenn sie bereits ALG 1 Leistungen bezieht, diese aber nicht ausreichen.


    Schau dir also an, wieviel du und dein Kind an Hartz IV Leistungen bekommen würde. Wenn dein jetztiges Einkommen darunter liegt, beantrage umgehend die ergänzenden Hartz IV Leistungen. Du musst schnell sein, denn diese Leistungen werden nicht rückwirdend, sondern nur ab Antragstellung gezahlt.