Vater im Ausland, muss er rückwirkend zahlen?

  • Hallo zusammen :-)....


    Undzwar habe ich (29 Jahre alt) einen sehr wohlhabenden Vater ( höchstwahrscheinlich Millionär. ..) der seit meiner Geburt nicht einen Cent Unterhalt zahlte-geschweige denn ein Vater war. Lächerlich wird es jetzt wohl auch noch, weil er in all den Jahren ALLEN möglichen Menschen & Institutionen half ( was ich natürlich vollkommen super finde wenn man kann) NUR seinen eigenen erstgeborenen Kindern kein Vater war-weder durch jemals für uns da zu sein- noch finanziell. Neben der Tatsache mit meinem Erzeuger hat der Kindesvater meiner Tochter ebenfalls nie gezahlt und es war ist mir oft egal. Ich wollte ja nur das er sich um sein Kind kümmert....sorry ich schweife ab...also zurück zum Thema...
    Jetzt habe ich nach über 14 Jahren, seit Anfang des Jahres Kontakt gesucht und meinen Vater unglaublicherweise nach all den Jahren getroffen( hätte nicht damit gerechnet da ich weiß dass er sehr oft in Deutschland ist und wir ihm so egal waren uns jemals zu sehen)...Das Treffen war sehr ernüchternd. Naja, verteilt über die letzten Monate habe ich auch kl. Geldbeträge bekommen aber jetzt weigert er sich mir zu helfen und meint ich müsse allein klarkommen. Die andere Sache ist er lebt in einem arabischen Land und ich denke, es ist fast schon Utopie die Unterhaltszahlungen die er meinen Schwestern und mir gegenüber ist verpflichtet zu zahlen, zurück zufordern. Oder gibt es Anwälte die da etwas in Bewegung setzen könnten bzw. würden? Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en).MfG :-)

  • Die ganzen Umstände werd ich hier nicht weiter erläutern. Und verjährt hin oder her... wenn es einen Titel gibt bzw. gab dann könnte man auch jetzt noch rückwirkend einklagen. Wie was will ich?
    Es ging mir eher um Erfahrungen und Meinungen von Menschen, die Ahnung haben.

  • Hi,


    wenn man einen Titel hat, braucht man nichts mehr einzuklagen. Nur Auslandsvollstreckungen klappen nur in den Ländern, mit denen Abkommen bestehen. Und Unterhaltstitel verjähren irgendwann. Dürfte bei Euch der Fall sein. Und - wenn ein junger Mensch 29 Jahre alt ist, dann muss ihm kein Elternteil mehr helfen, einerlei, ob dieses in Deutschland lebt oder anderswo.


    Herzlichst


    TK

  • wenn du vom ihm Geld einklagen willst, dann geht es nur übers Gericht. Wie es ausgeht, steht in den Sternen. Du kannst es versuchen, oder sein lassen.
    Jetzt mal die andere Seite - du hast ihn dein Leben lang nicht gekannt, und jetzt wo ihr Kontakt habt, willst du von ihm nur sein Geld. Vielleicht solltest damit anfangen, eine gesunde Vater-Tochter-Beziehung aufzubauen. Dann hätte er dir vielleicht auch von alleine finanziell geholfen.
    Also du darfst nicht all zu viel erwarten.
    Viel Glück!