Kosten der Scheidung mit schriftlicher Vereinbarung bei einvernehmlicher Scheidung

  • Hallo an allle ,


    In der Hoffnung, dass mir jemand meine Frage beantworten kann, schildere ich mein folgendes Problem.


    Vor zwei Jahren hat meine Frau die Scheidung eingereicht. Um die Kosten zu sparen, haben wir uns einen Anwalt genommen.
    Ich habe damals meiner Frau eine schriftliche Zusage mit folgendem Inhalt gemacht:


    "Hiermit verpflichte ich mich die Kosten der Scheidung, die sich aus dem Streitwert ergeben werden, ausnahmslos zu übernehmen"


    Nach ca. 1 Jahr hat meine Frau ohne mich zu informieren den Anwalt gewechselt. Dieser hat den ursprünglichen Anwalt "ersetzt", so dass wir nach wie vor einen "gemeinsamen" Anwalt hatten, der meine Frau vertreten hat.


    Am 19.05.2015 gab es endlich den Gerichtstermin und die Ehe wurde als geschieden erklärt.
    Im Gerichtsaal waren folgende Personen anwesend: Die Richterin, die Vertretung der Anwältin (da die Anwältin 200km weit weg von dem Gerichtsort wohnt, hat sie eine Vertretung Vorort beauftragt) und ich. Meine Frau war nicht anwesend.
    Seit vier Tagen also ist das Urteil rechtskräftig.


    Vor zwei Tagen schickt mir meine Ex-Frau die Aufstellung der Gerichtskosten in der Sie von mir verlangt, dass ich folgendes bezahle:


    1.Die Gebühren des Anwalts
    2.Die Gerichtskosten
    3.Die Kosten des ursprünglichen Anwalts
    4.Die Kosten des Vertretungsanwalts
    5.Die Kosten für die Übersetzung der benötigten Unterlagen


    Aufgrund der schriftlichen Verpflichtung, die ich meiner Frau damals ausgehändigt habe, sehe ich mich in der Pflicht nur die Kosten zu übernehmen die aus dem Streitwert resultieren, sprich die Gebühren des Anwalts aus dem Punk 1 und die Gerichtsgebühren.
    Alles andere sind Kosten die durch den Anwaltswechsel entstanden sind, die meiner Meinung nach nichts mit der schriftlichen Vereinbarung zu tun haben.
    Sehe ich das richtig oder zwingt mich o.g. Vereinbarung wirklich dazu, dass ich die Gesamtkosten tragen muss?
    Falls ja, wie kann ich diese Kosten steuerlich absetzen, wenn die Rechnungen auf den Namen der Antragstellerin sich beziehen?


    Gruß
    nicemaximus

  • Na ja, ich teile deine Ansicht nicht so ganz. Mich stört das Wort "ausnahmslos." Und ausnahmslos ist nun mal alles. Es wäre geschickt gewesen, die zu übernehmenden Kosten ein wenig einzugrenzen. Gut, das ist passiert.


    Ich würde mich allerdings nicht auf die Aufstellung der Ex verlassen. Sieh zu, dass du die Originale bekommst oder aber zumindest Fotokopien. Lass das ganze Paket nochmals von einem Anwalt deines Vertrauens überprüfen. Das kostet nicht viel. Und dann zahlst du. Wenn du direkt an die Anwälte/ans Gericht zahlst sehe ich da steuerlich eigentlich keine Probleme. Wie wärs mit kurzer Abklärung mit dem Sachbearbeiter? Meiner ist wirklich sehr entgegenkommend, ich kann mein FA nur loben. Oder aber, die Rechnungen sind auf Deinen Namen umzuschreiben. Das ist doch regelbar.


    Herzlichst


    TK

  • Hi timekeeper,


    danke für dein Kommentar dazu. Das Wort "ausnahmslos" stört mich auch, aber ok da komme ich jetzt nicht drum herum. Die Sache mit dem Bezahlen sieht so aus, dass meine Ex die Rechnungn angeblich schon bezahlt hat. Sie war die Antragstellerin also zahlt sie erstmal alles selber.



    Gruß
    nicemaximus

  • Einen Anwalt wechselt man ja nicht aus Jux und Dollerei. Der Wechsel muss überhaupt nicht von der Ex zu vertreten sein. Außerdem ist die Vereinbarung nicht auf die notwendigen Kosten beschränkt, sondern eben unbeschränkt. Da ist für mich kein Auslegungsspielraum


    Herzlichst


    TK

  • Die Vermutung habe ich auch, da kein Auslegungsspielraum vorhanden ist bei der Geschichte. Da es sich aber nur um Vermutung handelt gehe ich aud Nummer sicher und habe mir ein Termin beim Anwalt geben lassen.
    Es wird wieder was kosten aber vielleicht lohnt es sich doch ;)